25. August 2026
Die E.ON Energy Solutions GmbH hat in den letzten Jahren seine Fernwärmepreise enorm erhöht. Die Verbraucherzentralen fanden das nicht gerechtfertigt und klagten - mit dem Ziel, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Guthaben erstattet. Das OLG Hamm verkündet das Urteil voraussichtlich am 12. Oktober 2026.