Anbieterwechsel
Einen Wechsel vorbereiten
Wer bei Strom oder Gas den Anbieter wechseln möchte, sollte sich gut vorbereiten. Preisvergleiche, spezielle Tarife, Kündigungsfristen... Unsere Informationen helfen dabei, den Schritt gut vorzubereiten:
- Alle Informationen zu dem Thema finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
- Unsere praktische Checkliste zum Anbieterwechsel im PDF-Format hilft Ihnen Schritt für Schritt beim Wechsel von Strom und Gastarifen.
- Für Wärmepumpenheizungen gibt es spezielle Stromtarife, die günstiger sind als normaler Haushaltsstrom. Unsere Checkliste Wärmepumpen-Strom hilft Ihnen bei der Online-Suche nach dem passenden Vertrag.
- Sie wollen zu einem günstigeren Nachtspeicherstromanbieter? Unsere Checkliste Nachtspeicher-Strom unterstützt Sie beim Tarifvergleich.
Wenn der Vermieter den Gasvertrag bestimmt
In vielen Mietverhältnissen kümmert sich der Vermieter um die Gasversorgung. Er schließt den Liefervertrag mit dem Versorgungsunternehmen. Mit unserem Musterbrief können Sie sich an Ihren Vermieter wenden, um einen Gasanbieterwechsel anzuregen.
- Musterbrief: Anfrage an Vermieter zum Gasanbieterwechsel
Nach dem Lieferende die Daten löschen lassen
Energieanbieter lehnen neuerdings immer wieder Kunden ohne eine Begründung ab. Daher sollten Sie, nachdem Sie von einem Anbieter die Schlussrechnung erhalten haben und keine Forderungen oder Ansprüche mehr bestehen, fordern, dass Ihre Daten gelöscht werden. Falls Sie später wieder einmal zu diesem Anbieter wechseln wollen, sollte die Kunden- und Marketingabteilung nicht erkennen, dass Sie schon einmal für ein Jahr Kunde waren. Dazu können Sie unseren Musterbrief nutzen.
- Musterbrief: Löschen von personenbezogenen Daten
Haustürverträge und Onlineverträge widerrufen
Haben Sie einen Gas- oder Stromvertrag neu abgeschlossen und möchten ihn noch widerrufen? Das können Sie zum Beispiel, wenn der Vertrag online oder an der Haustür zustande kam. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief.
- Musterbrief: Widerruf eines Strom- oder Gasvertrags
Rund um Jahresrechnungen, Guthabenauszahlungen und Abschlagszahlungen
Eine falsche Jahresrechnung beanstanden
Abrechnungen für Strom oder Gas können an vielen Punkten fehlerhaft sein. Falls die Jahresrechnung falsch ist und Sie diese beanstanden möchten, können Sie unseren Musterbrief nutzen.
- Musterbrief: Fehler in der Jahresrechnung
Eine unpünktliche Abrechnung einfordern
Ihr Anbieter muss die Rechnung für Strom oder Gas spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen. Kommt Ihre Rechnung nicht pünktlich, sollten Sie diese beim Anbieter mit Hilfe unseres Musterbriefes anmahnen.
- Musterbrief: Aufforderung zum Erstellen der Jahresrechnung
Zahlungen wegen fehlender Abrechnung einstellen
Sollten Sie dann tatsächlich die Abschlagszahlungen einstellen, weil nach Fristablauf immer noch keine Rechnung zugegangen ist, können Sie unseren Musterbrief dafür verwenden.
Nicht passende Abschläge ändern lassen
Passen Ihre Abschläge nicht, fordern Sie bei Ihrem Energieanbieter eine Anpassung ein. Zur Unterstützung können Sie dafür unseren Musterbrief nutzen.
- Musterbrief: Anpassen des Abschlags
Nicht ausgezahltes Guthaben einfordern
Ein Guthaben aus der Jahresrechnung muss der Energieanbieter Ihnen unverzüglich und vollständig erstatten. Bleibt die Zahlung aus, können Sie mit Hilfe unseres Musterbriefes Druck aufbauen.
- Musterbrief: Fristsetzung für die Guthabenauszahlung
Nicht ausgezahltes Guthaben mit Forderungen aufrechnen
Soll das nicht ausgezahlte Guthaben mit anderweitigen Forderungen aufgerechnet werden, nutzen Sie unseren Musterbrief dafür.
- Musterbrief: Verrechnung einer Guthabenauszahlung mit Forderungen
Nicht ausgezahltes Guthaben mit Abschlägen verrechnen
Möchten Sie dem Energieanbieter mitteilen, dass Sie planen, das nicht ausgezahlte Guthaben mit den folgenden Abschlägen zu verrechnen, können Sie dafür unseren Musterbrief verwenden.
- Musterbrief: Verrechnung einer Guthabenauszahlung mit Abschlägen
Preiserhöhungen
Fristlose Kündigung wegen Preiserhöhung
Bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas können Sie immer fristlos kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Unser Musterbrief hilft dabei.
- Musterbrief: Kündigung nach einer Preiserhöhung
Nicht mitgeteilten Preiserhöhungen widersprechen
Für Sonderkunden: Wenn Sie an der Jahresabrechnung / Schlussrechnung erkennen, dass der Preis für Strom oder Gas gestiegen ist, der Anbieter es Ihnen aber nie mitgeteilt hat, können Sie sich mit unserem Musterbrief wehren.
- Musterbrief: Widerspruch bei Preiserhöhungen
Insolvenz des Energieanbieters
Wenn die Lieferung nicht mehr möglich ist
Es kann aus verschiedenen Gründen passieren, dass Ihr Gas- oder Stromanbieter Sie nicht mehr beliefern kann. Zum Beispiel, wenn er die Energienetze nicht mehr nutzen darf, weil der Netzbetreiber den Vertrag beendet hat. Der Netzbetreiber informiert Sie dann darüber, dass Sie vom Grundversorger (meistens den Stadtwerken) beliefert werden. Wenn die Ersatzversorgung feststeht, sollten Sie vorsorglich den Vertrag mit dem insolventen Lieferanten kündigen. Unser Musterbrief hilft mit der erforderlichen Begründung für eine solche Kündigung.
Heizkostenabrechnungen
Widerspruch gegen fehlerhafte Rechnung
Fehlerhafte Heizkostenabrechnungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, die Rechnungen und Belege, auf denen Ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Ist Ihre Heizkostenabrechnung fehlerhaft, sollten Sie Widerspruch einlegen. Dabei hilft Ihnen unser Musterbrief.
- Musterbrief: Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung
Heizöl
Heizölbestellung widerrufen, bevor geliefert worden ist
Heizölbestellungen können Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung widerrufen (jedenfalls so lange die Lieferung noch nicht erfolgt ist). Das bietet sich z.B. an, wenn der Ölpreis seit der Bestellung inzwischen gesunken ist. Wie Sie das formulieren, zeigt unser Musterbrief.
- Musterbrief: Widerruf einer Heizölbestellung