Ewigkeits-Chemikalien PFAS: Worin sie stecken und warum sie problematisch sind
Sie verschmutzen nicht nur dauerhaft Wasser und Boden, sondern reichern sich über die Nahrung und verbrauchernahe Produkte auch in Mensch und Tier an: Fluorchemikalien (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS). Ab dem 10. Oktober 2026 verbietet die EU die PFAS-Untergruppe der „PFHxA-Familie“ in vielen Alltagsprodukten.

Das Wichtigste in Kürze:
- Verminderte Wirkungen von Impfungen und verringerte Fruchtbarkeit, höhere Cholesterinwerte, höheres Diabetesrisiko, erhöhte Krebsgefahr: All das kann durch PFAS ausgelöst werden.
- Sie werden als "Ewigkeits-Chemikalien" betitelt, weil sie sehr langlebig sind und in der Natur nicht abgebaut werden.
- Dringend notwendig: Die Verwendung der gesamten Stoffgruppe soll jetzt beschränkt werden.
Was sind PFAS?
PFAS ist die Abkürzung für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen. Es handelt sich dabei um eine Stofffamilie, die etwa 10.000 chemisch hergestellte Verbindungen umfasst. Allen PFAS gemeinsam ist vereinfacht gesagt, dass sie extrem stabile Kohlenstoff-Fluor-Bindungen enthalten.
PFAS werden oft auch als PFC, das steht für Per- und Polyfluorcarbone, bezeichnet. Öffentliches Aufsehen erregten diese Ewigkeits-Chemikalien unter anderem durch den DuPont-Skandal in den USA, der als "Vergiftete Wahrheit" verfilmt wurde.
Zu welchem Zweck werden PFAS eingesetzt und in welchen Produkten können sie drin stecken?
Diese Substanzen werden vielfältig in Produkten eingesetzt, unter anderem weil sie fett-, schmutz- und wasserabweisend wirken. Sie werden verwendet:
Wohnen
- als Schutz vor Flecken und Verschmutzungen auf Polstermöbeln, Teppichen, Tischdecken oder Bettwäsche, Outdoor-Polstern und -Kissen. Für PFHxA gilt in diesen Textilien ab 10. Oktober 2027 ein Verbot.
- in Kältemitteln
- in Elektronikgeräten
Küche / Kontakt mit Lebensmitteln
- als Antihaft-Beschichtung auf Pfannen, Raclette-Geräten, Waffeleisen, Sandwich-Makern, Backformen oder Dauerbackfolien
- auf fettabweisenden Fast-Food-Verpackungen wie Gebäck- und Pommestüten oder Schüsseln aus Zuckerrohr (Bagasse): Die EU-Verpackungsverordnung legt seit dem 12. August 2026 PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen fest, die den gezielten Einsatz von PFAS verhindern sollen.
- in Mikrowellen-Popcorn-Verpackungen
- als Zusatz in Muffinförmchen aus Papier und seltener in Backpapier
Drogerieartikel
- in Imprägniermitteln für Textilien und Leder gegen Nässe, Öl und Schmutz
- als Antibeschlagmittel für Gläser, zum Beispiel Brillen und optische Gläser, in Beschichtungen für Touchscreens und Display-Schutzfolien
- als Zahnseide oder Zahnband zur Zahnreinigung
- in wiederverwendbaren Menstruationsprodukten wie Periodenunterwäsche
Gut zu wissen: In Kosmetik sind PFAS dagegen selten zu finden.
Sport- und Outdoorbereich
- als wasserabweisende Imprägnierung von Regenjacken und Outdoor-Kleidung
- als Membran in Outdoor-Kleidung und Wanderschuhen
- in Kinderprodukten wie Textilbezügen von Autokindersitzen, Kinder-Fahrradanhängern, Buggys
- in Wachsen oder Schmiermitteln, zum Beispiel in Ski-Wachsen
- in Kletterseilen
- in Kettenöl für Fahrräder
Verschiedene weitere Anwendungen
- tragbare Feuerlöscher: Ab dem 23.10.2026 dürfen keine tragbaren Feuerlöscher mit PFAS mehr verkauft werden (Frist für tragbare Feuerlöscher mit alkoholbeständigen Löschschäumen: 23.04.2027)
- in Farben und Lacken mit speziellen Eigenschaften
- als Pflanzenschutzmittel (PFAS Pestizide)
- in Fotopapieren, Papier für Klebeetiketten und Druckfarben
- als Beschichtung für Saiten von Musikinstrumenten
Wie kann ich erkennen, ob ein Produkt PFAS enthält?
Ob ein Produkt PFAS enthält, lässt sich in der Regel nicht erkennen, da es in den meisten Produktbereichen keine Kennzeichnungspflicht für diese Ewigkeits-Chemikalien gibt. Sie können beim Hersteller um Auskunft bitten – zum Beispiel mit unserem kostenlosen Musterbrief. Weitere Tipps und Hinweise:
Der "PFOA/PFOS-frei-Trick"
Hersteller werben mit "PFOA/PFOS-frei" oder "GenX-frei", zum Beispiel auf Pfannen, Textilien oder Imprägniermitteln. Das bedeutet jedoch nur, dass bestimmte Einzelsubstanzen aus der großen PFAS-Familie nicht enthalten sind. Eine solche Werbung ist in der Regel ein Hinweis darauf, dass das Produkt andere PFAS-Chemikalien enthält.
"Frei von PFAS", "frei von PFC", "fluorfrei"
Diese Werbeaussagen umfassen tatsächlich die gesamte Stoffgruppe mit ihren mehr als 10.000 Mitgliedern. Wenn mit solchen Aussagen geworben wird, sollte das Produkt tatsächlich PFAS-frei sein. Achtung, Verwechslungsgefahr: PFAS ist der Oberbegriff für eine Gruppe von über 10.000 langlebigen Industriechemikalien. Bei PFOS handelt es sich nur um eine einzelne Substanz aus dieser Stoffgruppe.
Gut zu wissen: Achten Sie auf Nachhaltigkeitssiegel – viele schließen PFAS grundsätzlich aus. Mehr Informationen finden Sie auf dem Portal Siegelklarheit.
Antihaftbeschichtungen
PFAS sind meistens enthalten, wenn Pfannen und Koch-, Back- und Bratgeschirr antihaftbeschichtet sind. Als Beschichtungsmaterial wird dabei unter anderem der fluorierte Kunststoff PTFE (Polytetrafluorethylen) eingesetzt. Antihaftbeschichtungen, die ohne Inhalt überhitzt werden, können sich laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ab Temperaturen von rund 360 Grad Celsius zersetzen und giftige Gase abgeben. Lassen Sie antihaftbeschichtetes Koch- und Bratgeschirr daher nicht leer auf der heißen Herdplatte stehen.
Gut zu wissen: Stehen in der Gebrauchsanweisung Höchsttemperaturen unter 300 Grad Celsius oder Warnhinweise vor der Verwendung von spitzen oder scharfen Gegenständen, ist die Pfanne wahrscheinlich mit einer PFAS-haltigen Antihaftbeschichtung versehen.
Imprägnierung für Textilien, Kleidung, Polster, Teppiche oder Display-Folien
Begriffe wie "fleckgeschützt", "wasserabweisend", "ölabweisend", "oleophobic" oder "Anti-Fingerprint" weisen auf eine mögliche Verwendung von PFAS hin.
Kosmetik
PFAS werden in Kosmetik eher selten eingesetzt. Der Verband der europäischen Kosmetikhersteller "Cosmetics Europe" empfahl seinen Mitgliedern einen freiwilligen PFAS-Ausstieg bis zum 31. Dezember 2025. Ab 10. Oktober 2026 dürfen Kosmetika mit PFHxA und verwandten Stoffen in der EU nicht mehr verkauft werden. Andere PFAS wie PTFE bleiben erlaubt. Ein Blick auf die Inhaltsstoffliste gibt leicht Aufschluss: Wenn "fluoro" im Namen eines organischen Inhaltsstoffes oder "PTFE" in der Liste auftaucht, seien Sie vorsichtig.
Vorsicht bei ungewöhnlichen Materialeigenschaften: Der Perlentest gibt Aufschluss
Papier, Pappe, Stoff oder andere Materialien wie Zuckerrohr saugen normalerweise Wasser und Fett auf. Der sogenannte "Perlentest" wird auch von Laboren als Vorprobe auf PFAS verwendet. Dazu gibt man einen Tropfen Öl auf das Material. Wenn das Öl nicht verläuft oder einzieht, sondern einen kugeligen Tropfen bildet, wurden wahrscheinlich PFAS eingesetzt.
Diverse Backpapiere waren laut einer Untersuchung von ÖKO-TEST im Jahr 2021 jedoch nicht mit PFAS, sondern mit Silikonen behandelt. Dagegen wies ÖKO-TEST in einer Dauerbackfolie aus beschichteter Glasfaser PFOA über dem gesetzlichen Grenzwert nach. Eine Behörde wies in zahlreichen Muffinförmchen aus Papier und auch in wenigen Backpapieren PFAS nach.
Auskunftsrecht gilt nur für wenige PFAS
Mittlerweile stehen einige PFAS auf der Liste der besonders besorgniserregenden Schadstoffe. In diesem Fall muss Ihnen der Hersteller Auskunft geben, wenn mehr als 0,1 Gewichtsprozent dieser Schadstoffe im Produkt enthalten sind. Wie Sie Ihr Auskunftsrecht nutzen können, erfahren Sie auf der Seite des Umweltbundesamts.
Über welche Quellen nehmen Menschen PFAS auf?
Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) werden diese Chemikalien hauptsächlich über Lebensmittel und das Trinkwasser aufgenommen. Weitere Quellen sind die Außen- und Innenraumluft, Hausstaub und der Kontakt mit Verbraucherprodukten. Gestillte Kinder können PFAS über die Muttermilch aufnehmen. Stillen bietet trotzdem viele Vorteile.
Kann man Leitungswasser trotz PFAS noch trinken?
Ja. Das Trinkwasser in Deutschland wird engmaschig kontrolliert - auch auf PFAS. Wasserversorger verhindern PFAS-Belastungen, indem sie das Wasser mit Aktivkohle filtern oder Brunnen schlimmstenfalls stilllegen. Zudem gilt seit Januar 2026 ein Grenzwert für 20 PFAS. Vier davon werden 2028 nochmal strenger geregelt. In der Mineral- und Tafelwasserverordnung sind bisher keine Grenzwerte für PFAS festgelegt. So wiesen Global 2000 und der BUND auch in einigen Mineralwässern Trifluoressigsäure (sehr kleine PFAS-Verbindung) nach. Um das Trinkwasser zu schützen, ist es jedoch notwendig, so schnell wie möglich wirksame Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch PFAS zu ergreifen.
Warum sind PFAS ein Problem für Generationen?
PFAS sind extrem stabil und werden daher als „Ewigkeits-Chemikalien“ bezeichnet. Sie sind biologisch nicht abbaubar und reichern sich daher in der Umwelt, in Mensch und Tier immer weiter an. Das trifft auf Industrieländer wie Deutschland zu und selbst in den entlegensten Regionen dieser Erde wurden diese Chemikalien schon nachgewiesen.
Bisher ist nur von einem kleinen Teil der PFAS bekannt, welche gesundheitlichen Schäden sie bewirken können. Oftmals werden sie von Mensch und Tier nur langsam abgebaut und ausgeschieden. Durch die langsame Ausscheidung können sich die Chemikalien außerdem weiter im Körper anreichern.
Studien an größeren Bevölkerungsgruppen weisen darauf hin, dass bestimmte PFAS die Leber, das Hormon- und Immunsystem schädigen und den Fettstoffwechsel stören, die Wirkung von Impfungen verschlechtern, ein geringeres Geburtsgewicht zur Folge haben, die Fruchtbarkeit verringern oder Krebs erzeugen können.
Welche neuen Regelungen zu PFAS gibt es in der EU?
PFHxA-Verbot ab 10. Oktober 2026: Welche Alltagsprodukte betroffen sind
Ab dem 10. Oktober 2026 dürfen in der EU viele Alltagsprodukte nicht mehr verkauft werden, wenn sie die PFAS der „PFHxA-Familie“ enthalten. PFHxA steht für Perfluorhexansäure. Das Verbot erfasst auch ihre Salze und verwandte Stoffe, die sich in der Umwelt zu PFHxA umwandeln können. Hersteller hatten PFHxA-Verbindungen häufig als Ersatz für die bereits verbotene PFOA (Perfluoroktansäure) eingesetzt. PFHxA ist wie alle PFAS extrem langlebig und verbreitet sich leicht im Wasser.
Was ist ab 10. Oktober 2026 verboten?
Betroffen sind einige Alltagsprodukte für Verbraucher:innen:
- Kleidung und Zubehör aus Textil, Leder oder Pelz, zum Beispiel Regenjacken, Skihosen oder Handschuhe
- Schuhe, zum Beispiel wasserabweisende Wanderschuhe
- Papier und Pappe mit Lebensmittelkontakt, zum Beispiel Pizzakartons, Pappbecher, Pommestüten, Backpapier oder Muffinförmchen
- Gemische für Verbraucher:innen, zum Beispiel Imprägniersprays für Kleidung und Schuhe
- Kosmetik, zum Beispiel Cremes und Make-up
Die Grenzwerte liegen bei 25 Mikrogramm pro Kilogramm für PFHxA und ihre Salze und bei 1 Milligramm pro Kilogramm für die Summe der verwandten Stoffe. Diese Konzentrationen reichen nicht aus, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Ein gezielter Einsatz ist daher ausgeschlossen.
Was ist ab 10. Oktober 2027 verboten?
Ein Jahr später folgen Textilien, Leder und Pelze für Verbraucher:innen, die nicht zu Kleidung gehören. Dazu zählen zum Beispiel Bezüge von Polstermöbeln, Teppiche, Tischdecken oder Outdoor-Kissen.
Was bedeutet das PFHxA-Verbot für Verbraucher:innen?
- Bestände sichten: Aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen sollten Sie PFAS-haltige Imprägniermittel - egal ob Sprays oder Wash-Ins - nicht weiter verwenden und zur Schadstoffsammlung bringen, damit diese nicht in die Umwelt gelangen.
- Keine Abverkaufsfrist: Ab dem Stichtag dürfen betroffene Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das gilt auch für Restbestände im Handel.
- Nicht automatisch PFAS-frei: Das Verbot betrifft nur PFHxA und verwandte Stoffe. Andere PFAS bleiben in Textilien, Schuhen, Kosmetik und Imprägniermitteln erlaubt, zum Beispiel PFAS-Kunststoffe wie PTFE in den Membranen von Regenjacken. Hersteller können also auf andere PFAS ausweichen.
- Lebensmittelverpackungen doppelt geregelt: Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten seit dem 12. August 2026 zusätzlich die PFAS-Grenzwerte der EU-Verpackungsverordnung. Sie umfassen die gesamte Stoffgruppe. Das PFHxA-Verbot erfasst darüber hinaus Papierprodukte, die keine Verpackung sind, etwa Backpapier oder Muffinförmchen.
- Keine Kennzeichnung: Ob ein Produkt PFHxA oder andere PFAS enthält, steht in der Regel nicht auf dem Etikett. Orientierung bieten Angaben wie "PFAS-frei" oder "fluorfrei" und Siegel, die PFAS ausschließen. Solche Siegel finden Sie auf Siegelklarheit.
- Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern: Das Verbot gilt für alle Produkte, die in der EU angeboten werden, auch auf Online-Plattformen. Bei Direktversand aus Drittstaaten können Behörden die Einhaltung aber kaum kontrollieren.
Das Verbot der PFHxA-Familie garantiert weiterhin nicht, dass Produkte frei von PFAS sind. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale eine umfassendere Beschränkung aller PFAS.
Warum ist eine umfassende PFAS-Beschränkung dringend notwendig?
- Die Verbraucherzentrale NRW hält die Beschränkung von PFAS als Gruppe für dringend erforderlich, unter anderem, weil alle der deutschlandweit mehr als 1.000 untersuchten Kinder (GerES V-Studie) mit bestimmten PFAS belastet waren. Ein erheblicher Teil der Kinder wies so hohe Blutwerte auf, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr sicher ausgeschlossen werden kann. Als mögliche Ursachen wurden in dieser Studie unter anderem Muttermilch, kontaminiertes Trinkwasser und Imprägniersprays identifiziert.
- Verbote einzelner PFAS führten in der Vergangenheit dazu, dass diese durch andere, bisher nicht regulierte PFAS ersetzt wurden. Ein Beispiel ist PFHxA: Hersteller setzten die Stoffe vielfach als Ersatz für die seit 2020 verbotene PFOA ein. Erst ab 10. Oktober 2026 ist auch PFHxA in vielen Alltagsprodukten verboten.
- Es würde zu lange dauern, tausend Einzelsubstanzen in Bezug auf ihre Umwelt- und Gesundheitswirkung sowie Kombinationseffekte zu bewerten und jede einzeln gesetzlich zu beschränken. Allen PFAS gemeinsam ist ihre extreme Stabilität in der Umwelt. Daher ist es notwendig, den Einsatz der gesamten Stoffgruppe zu beschränken.
Wo in Deutschland PFAS hergestellt oder verwendet werden, sind Boden und Wasser und auch die Menschen häufig mit PFAS belastet. Jedes Jahr, in dem die Substanzen weiter im großen Umfang genutzt werden dürfen, bedeutet eine noch größere Belastung von Mensch und Umwelt mit Ewigkeits-Chemikalien.
Zusammen mit 4 weiteren EU-Staaten setzt sich Deutschland für eine Beschränkung der PFAS ein. Konkret soll die Verwendung von rund 10.000 Einzelsubstanzen reguliert werden. Es ist aber kein sofortiges Totalverbot, sondern eine Beschränkung mit Augenmaß geplant. So sieht der Gesetzesentwurf sehr lange Übergangsfristen von bis zu 13,5 Jahren und Ausnahmen für unverzichtbare Anwendungen vor.
Industrieverbände wehren sich derzeit massiv gegen die geplante PFAS-Beschränkung unter anderem mit dem Argument, dass die Klimaziele der EU ohne diese Chemikalien nicht erreichbar oder lebenswichtige Medizinprodukte wie Herzklappen nicht mehr verfügbar seien. Für unverzichtbare Anwendungen sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, wenn keine Alternativen gefunden werden können.
Auch fluorierte Kunststoffe wie PTFE zählen zu den PFAS und sollten bei der geplanten Beschränkung mitberücksichtigt werden. Denn über den gesamten Lebenszyklus betrachtet, also von der Herstellung und bis zur Entsorgung, können sie erheblich zur Umweltverschmutzung beitragen. Gesetzliche Beschränkungen der PFAS werden Planungssicherheit für die Industrie schaffen und die Forschung nach umweltverträglicheren Alternativen beschleunigen.
Es gibt bereits für viele Anwendungsbereiche geeignete Alternativen z.B. für die Beschichtung von Saiten von Musikinstrumenten, für die Imprägnierung von Textilien, für Schmiermittel wie Fahrradkettenöl oder für Lebensmittelverpackungen. In anderen Bereichen muss noch weiter nach Alternativen geforscht werden, wobei auch nicht chemische Lösungen berücksichtigt werden sollten.
Was unternehmen die Verbraucherzentralen gegen die PFAS-Verschmutzung?
Die Verbraucherzentrale NRW setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen für die PFAS-Beschränkung in der EU ein. Sie hat unter anderem das Positionspapier "Für eine Welt ohne Verschmutzung durch PFAS" und den "Faktencheck PFAS" mitverfasst.
Dieser Inhalt wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.













