Probleme beim Fliegen und die Fluggesellschaft hilft nicht?

Eine Schlange von Menschen steht vor einem Schalter am Flughafen.
Probleme beim Fliegen und die Fluggesellschaft hilft nicht?
Hatten Sie in den letzten Monaten nach großen Verspätungen oder Ausfällen bei einem Ihrer Flüge Probleme, ihre Rechte bei der Fluggesellschaft geltend zu machen? Schildern Sie uns Ihren Fall!
Worum geht es?
Worum geht's?

Das derzeitige Flugchaos macht das Fliegen zu einer Herausforderung. Lange Wartezeiten bei Gepäckaufgabe und Security-Checks sowie verspätete und annullierte Flüge strapazieren die Nerven der Fluggäste. Die Vorhersagen für die Sommerreisezeit versprechen keine Besserungen.

Fluggesellschaften sind jedoch verpflichtet, Passagiere im Fall einer Flugverspätung, einer Annullierung oder der Nichtbeförderung zu unterstützen und gegebenenfalls Betreuungsleistungen anzubieten. Zudem können unter bestimmten Umständen Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen fällig werden. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gibt genau vor, wann welche Ansprüche bestehen. Darin ist auch festgelegt, wie lange Airlines Zeit haben, auf Beschwerden zu reagieren.

Melden Sie uns Ihren Fall!
Melden Sie uns Ihren Fall!

In der Realität machen es die Fluggesellschaften Ihren Kund:innen oftmals leider viel zu schwer, ihre Rechte wahrzunehmen. Zum Teil werden sie nicht über ihre Rechte informiert oder Beschwerdestellen sind nicht erreichbar. Es kommt auch vor, dass Fluggesellschaften nicht auf E-Mails reagieren und zustehende Entschädigungszahlungen erst deutlich nach der gesetzlichen Frist erbringen.

Wenn Sie in den letzten sechs Monaten etwas Ähnliches erlebt haben, dann melden Sie uns bitte Ihren Fall. Der vzbv möchte überprüfen, inwieweit die Verbraucher:innen über ihre Rechte informiert werden und diese durchsetzen können. Dafür ist auch wichtig, zu erfahren, wie lange Sie auf Antworten und Zahlungen der Fluggesellschaften warten mussten.

Bitte beantworten Sie dafür die untenstehenden Fragen. Sollten bei Ihnen in den letzten sechs Monaten mehrere Fälle aufgetreten sein, melden Sie uns bitte jeden Fall einzeln.

Probleme beim Fliegen und die Fluggesellschaft hilft nicht?

Welches der folgenden Probleme ist bei Ihnen in den vergangenen sechs Monaten bei einer Flugreise aufgetreten?
Hat Sie die Fluggesellschaft während oder nach dem Flugproblem von sich aus über Ihre Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung informiert?
Haben Sie sich im Anschluss an das Flugproblem an die Fluggesellschaft gewandt, um die Ihnen zustehende Entschädigungszahlung zu erhalten?
Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Fluggäste bei Verspätungen oder Annullierungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen (Entschädigungen).
Gab es Probleme, die Fluggesellschaft zu erreichen?
Was für Probleme sind aufgetreten, als Sie die Fluggesellschaft erreichen wollten?
Wie lange dauerte es, bis Sie die Entschädigungszahlung erhalten haben?
Wird ein Flug von der Airline annulliert, können Betroffene eine Umbuchung einfordern oder die Beförderung ganz ablehnen und die Erstattung ihrer Ticketkosten verlangen. Wenn Sie die vollständige Erstattung des Flugpreises gewählt haben, muss die Fluggesellschaft den Flugpreis binnen sieben Tagen in bar durch Überweisung oder Scheck erstatten.
Uns interessieren dabei keine Empfangsbestätigungen oder Ähnliches. Falls Sie noch keine Antwort bekommen haben, tragen Sie "keine Antwort" ein.
Haben Sie Interesse an einer Beratung durch die zuständige Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland?
Darf Ihre Verbraucherzentrale Sie bei eventuellen Nachfragen zu dem geschilderten Fall kontaktieren?
Wenn Sie eine Beratung wünschen oder wir Sie kontaktieren dürfen, falls Rückfragen zu Ihrem geschilderten Fall bestehen, tragen Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten ein.

 

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Wenn Sie das vorstehende Kontaktformular nutzen, senden Sie Ihre Angaben und sämtliche Unterlagen an die Verbraucherzentrale des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, und an den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V..

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