Pauschalreise-Check: Hilfe bei Ärger mit dem Reiseveranstalter
In diesem Beitrag der Verbraucherzentralen erfahren Sie, was Sie tun können, wenn bei einer Pauschalreise noch vor dem Start Probleme auftreten oder die Reise nicht wie gedacht verläuft.

Reisemängel bei der Pauschalreise: Welche Rechte habe ich?
Sie haben eine Pauschalreise gebucht und freuen sich auf den Urlaub. Ärgerlich wird es, wenn Probleme auftreten – vor der Abreise, während der Reise oder danach. Unser Pauschalreise-Check gibt Ihnen sofort praktische Hinweise und zeigt, wie Sie bei Reisemängeln am besten vorgehen. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Unterstützung oder sogar auf eine Entschädigung.
Pauschalreisende sind von Anfang an besonders gut geschützt. Treten etwa Probleme bei der An- oder Abreise auf oder entspricht die Unterkunft nicht den gebuchten Leistungen, muss der Reiseveranstalter dafür einstehen. Auch bei plötzlich auftretenden Krisen oder der Insolvenz des Veranstalters sind Ihre Rechte gesichert.
Bereits vor Reisebeginn kann es zu Problemen kommen, zum Beispiel wenn der Veranstalter zusätzliche Zahlungen verlangt oder sich die Flugzeiten ändern. Auch hier müssen Pauschalreisende nicht alles akzeptieren.
Prüfen Sie Ihre Ansprüche einfach und schnell mit dem Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen.
Was ist überhaupt eine Pauschalreise?
Eine Reise gilt als Pauschalreise, wenn Sie mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaub zusammen buchen – zum Beispiel die Hotelunterkunft und den Flug oder die Hotelunterkunft und einen Mietwagen. Aber auch die Kombination aus einer Übernachtung und den Eintrittskarten für ein Konzert kann eine Pauschalreise darstellen. Auch Kreuzfahrten sind Pauschalreisen.
Bei einer Pauschalreise schließen Sie einen einzigen Vertrag mit dem Reiseveranstalter ab. Dieser haftet dann bei Reisemängeln oder wenn die gebuchten Leistungen nicht erbracht werden. Sie sind auch dann abgesichert, sollte das Reisebüro oder der Reiseveranstalter Insolvenz beantragen.
Bei einer Individualreise schließen Sie hingegen separate Verträge mit den einzelnen Anbietern ab, etwa mit dem Hotel, der Fluggesellschaft oder der Autovermietung. Geht etwas schief, ist immer nur der jeweilige Vertragspartner der richtige Ansprechpartner. Wird zum Beispiel der Flug storniert, kann deswegen nicht einfach die separat gebuchte Unterkunft storniert werden. Bei Problemen mit individuell gebuchten Flugreisen nutzen Sie am besten unsere Flugärger-App.
Was kann ich nun tun?
Der interaktive Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen gibt Ihnen eine Hilfestellung rund um diese Fragen und Szenarien. Die Verbraucherzentralen prüfen, ob das Verhalten des Reiseveranstalters korrekt war. Zudem erhalten Sie direkt online ein Musterschreiben für eventuelle Reisemängel, mit dem Sie sich direkt an den Reiseveranstalter wenden können und Ihre Rechte durchsetzen können.
Pauschalreise-Check
Wie schützt mich der Sicherungsschein bei einer Insolvenz meines Reiseveranstalters?
Geht ein Reiseveranstalter, bei dem eine Pauschalreise oder eine Reise mit verbundenen Reiseleistungen gebucht wurde, insolvent, muss laut Gesetz ein Absicherer einspringen. In Deutschland ist dafür bei größeren Reiseveranstaltern der Deutsche Reiseversicherungsfonds (DRSF) zuständig. Im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters erstattet der DRSF bereits gezahlte Beträge und kümmert sich notfalls um Rückreise und Unterkunft.
Grundlage dafür ist der Sicherungsschein, den Reisende mit oder kurz nach der Buchungsbestätigung erhalten und mit dem Kundengelder gegen Insolvenz abgesichert sind.
Der Sicherungsschein muss unter anderem die Sicherungsscheinnummer und den Namen des abgesicherten Veranstalters enthalten. Entscheidend ist dabei der Buchungszeitpunkt: Der Schutz beginnt mit der Buchung, unabhängig davon, wann die Reise später tatsächlich stattfindet. Näheres über den Erstattungsprozess erfahren Sie auf der Internetseite des DRSF.
Was ist eine verbundene Reiseleistung?
Bei verbundenen Reiseleistung werden wie bei der Pauschalreise mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise gebucht. Allerdings erfolgt die Buchung im Gegensatz zur Pauschalreise getrennt – es wird gerade kein Gesamtpaket geschnürt. Beispielsweise wenn bei der Buchung eines Fluges ein Angebot für die Buchung eines Hotels bei einem anderen Anbieter vermittelt wird.
Bei verbundenen Reiseleistungen sind Reisende nicht so umfassend geschützt wie bei einer Pauschalreise. Insbesondere gibt es keinen Reiseveranstalter, der für alle Reiseleistungen insgesamt verantwortlich ist.
Allerdings muss Ihnen derjenige, der die verbundene Reiseleistung vermittelt und Zahlungen für die Reiseleistungen entgegennimmt, einen Sicherungsschein ausstellen. Im Falle der Insolvenz dieses Vermittlers sind Sie dann abgesichert.
Reisemängel während und nach der Pauschalreise geltend machen
Bei einer gebuchten Pauschalreise haben Sie Anspruch auf Preisminderung, wenn der Reiseveranstalter beworbene Leistungen nicht erbringt.
Wichtig:
- Sammeln Sie Beweise von Mängeln oder nicht erbrachten, aber vereinbarten Leistungen, etwa durch Fotos.
- Sie müssen Mängel dokumentieren, am besten mit Zeug:innen.
- Informieren Sie den Reiseveranstalter unverzüglich, dass das, was Sie vorgefunden haben, nicht der vereinbarten Leistung entspricht.
