04. September 2026
Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kund:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die Preiserhöhungen für rechtswidrig. Das OLG Hamm verkündet das Urteil voraussichtlich am 18. November 2026.