Booking.com verlangt zum Zeitpunkt der Bezahlung den Preis, der unter Berücksichtigung des Wechselkurs am Tag der Zahlung verlangt wird. Die Preise mit denen geworben wird unterscheiden sich daher von den tatsächlich zu zahlenden Preisen.
Klage wegen Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Empfehlung des „Besten Tarifs“.
Der ADAC wirbt mit der Aussage Pannen und Unfallhilfe in Europa für eine ADAC-Plus Mitgliedschaft, obwohl teilweise eine Zuzahlung erforderlich ist. Dies hält der vzbv für unlauter
Klage gegen die Deutsche Bahn, da grundsätzlich die Mitnahme eines Tandems, oder eines Fahrrades in ähnlicher Größe untersagt ist. Dies gilt auch für Personen, die eingeschränkt sind. Des Weiteren ist der Erwerb einer Bahncard nur möglich, sofern man eine E-Mail angibt. Ansonsten kann eine Bahncard nicht erworben werden.
Fluggäste dürfen nur ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit an Bord nehmen, obwohl nach Auffassung des EuGH Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung anzusehen ist und damit kein Zuschlag verlangt werden darf (sofern das Gepäck vernünftigen Anforderungen entspricht.)
Klagegenstand ist die Ausgestaltung der Bestätigungsseite beim sogenannten Kündigungsbutton sowie die Irreführung über Kündigungsbedingungen in einer Kundenmitteilung.
Klage bezüglich der Plattform www.lieferando.de im Hinblick auf zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 0,99 Euro, ohne dass Verbraucher ausdrücklich zustimmen müssen und/oder für die Bezahlung lediglich die Kreditkarte als kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anzubieten.