Beanstandet wird mit der Klage eine Regelung in den AGBs, welche die ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg GmbH berechtigt vom Fahrtsicherheitstraining ohne vorherige Zustimmung Fotos/Filmmaterial aufzunehmen und diese zu publizieren.
Die Klage richtet sich gegen die von der Beklagten in Bezug auf die Belieferung mit Fernwärme verwendete Bestimmung zur Berechnung eines veränderlichen Arbeitspreises (Preisänderungsklausel).