Intrasparente und unausgewogene AGB, die die Ausnahmen von der Nachzahlungsplicht beim Cross Ticketing, sofern man die Flüge nicht in der vorgegebenen Reihenfolge abfliegt, regelt.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine Nachzahlungspflicht bei Nichtabfliegen der Tickest in der gebuchten Reihenfolge festgelegt. Diese Klausel gilt auch für Verbraucher, die bei Vertragsschluss die Absicht hatten, die Flugreihenfolge einzuhalten. Zudem sind die Anbieterkennzeichnungsangaben nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar.
Die Klage richtet sich gegen die Erhebung einer Verwaltungsgebühr bei Anfragen der Bußgeldstelle. Die Auskunftserteilung ist aus Sicht des vzbv, die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Vermieters.