Diäten mit bestimmten Produkten: Das können Schlankheitsmittel

Stand:
Eigentlich ist die Erfolgsformel einfach: Um abzunehmen, müssen Sie weniger Kalorien zu sich nehmen als Sie verbrauchen. Medikamente und Schlankheitsmittel können deshalb nur eine Nebenrolle spielen. Viele Verbraucher:innen kaufen Sie dennoch. Wir geben einen Überblick über verschiedene Produkte.
Jemand zerschneidet Schlankheits-Tabletten mit Messer und Gabel auf einem Teller

Das Wichtigste in Kürze:

  • Medikamente und Schlankheitsmittel können immer nur eine untergeordnete Rolle bei einer Gewichtsabnahme spielen.
  • Entscheidend ist, Kalorien im Rahmen einer abwechslungsreichen Mischkost einzusparen.
  • Außerdem sollten Sie ein vernünftiges Essverhalten, vielleicht in einer Gruppe, lernen. Auch körperliche Bewegung, ausreichend Schlaf und Entspannung, sind ein Muss.
  • Keines der Mittel, die wir hier beschreiben, ist für Kinder geeignet!
On

Geht es ums Abnehmen, brauchen Sie vor allem eins: Durchhaltevermögen und die Bereitschaft, das bisherige Essverhalten zu erforschen und vor allem dauerhaft zu verändern.

Wundermittel dagegen versprechen den Verlust vieler Kilos bei minimalem Einsatz. Doch ob Medikament, Medizinprodukt, diätetisches Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel - die Wirkung der angepriesenen Produkte ist meist nicht von Dauer. Im Extremfall schaden sie sogar der Gesundheit. So werden Entwässerungs- oder Abführmittel entgegen ihrer eigentlichen Bestimmung auch zur Gewichtsreduktion angeboten, obwohl sie gefährliche Nebenwirkungen auslösen können.

Bei vielen anderen Präparaten, die als "rein pflanzlich", "ärztlich erprobt" oder mit "Schlankheitsgarantie" angepriesen werden, können Sie nicht auf die versprochene Wirkung vertrauen. Hinweise wie "zertifiziert", "geprüft", "Good Manufacturing Practice" (GMP) oder "entspricht der EU-Richtlinie xy" haben keinerlei Aussagekraft. Auch der Hinweis "nur in der Apotheke erhältlich" ist kein Qualitätskriterium.

Um ein Gesundheitsrisiko auszuschließen, sollten Sie das Apothekenpersonal über Ihre Krankheiten und Ihren Medikamentenplan informieren. Außerdem sollten Sie das hausärztliche Gespräch suchen, bevor Sie ein Mittel einnehmen.

Achten Sie auf sichere Einkaufsorte

Wenn Sie in Geschäften, im Internet oder in Apotheken ein Mittel kaufen, achten Sie darauf, dass alle Angaben zu dem Produkt wie vorgeschrieben auf Deutsch sind. Außerdem sollten Name und Adresse des Vertreibers oder Herstellers angegeben sein. Nur so können Sie bei Problemen Kontakt aufnehmen. Nicht alle Mittel, die Apotheken anbieten, sind qualitativ zu empfehlen.

Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, die Spreu vom Weizen zu trennen und Angebote genau unter die Lupe zu nehmen.

Gut zu wissen: Ärzt:innen dürfen während der Praxiszeiten keine Schlankheitsmittel oder andere Produkte verkaufen. Wenn Ihnen in der Praxis ein Produkt empfohlen wird, sollten Sie diese Fragen stellen. Besonders skeptisch sollten Sie in diesen Fällen sein:

  • Sie bekommen unaufgefordert Produkte per Post zugeschickt.
  • Die Bestelladresse liegt im Ausland.
  • Es gibt lediglich eine Bestell-Hotline.
  • Vorsicht bei Haustürgeschäften oder Angeboten von Bekannten. Mehr zu Ihren Verbraucherrechten bei solchen Bestellungen erfahren Sie in diesem Artikel.
  • Vorsicht bei Produkten aus dem Internet. Viele davon sind in Deutschland nicht verkehrsfähig und werden unter Umständen bereits beim Zoll abgefangen. Im Versandhandels-Register finden Sie eine Übersicht zugelassener Versandapotheken.

Formula-Diäten: Viele Produkte sind mangelhaft

"Formula-Diäten"sind der Sammelbegriff für verschiedene Pulver, die mit Wasser oder Milch(-ersatz) angerührt werden und als alleinige Kost eine oder mehrere Tagesmahlzeiten ersetzen sollen.

Meist handelt es sich um sogenannte Shakes in den Geschmacksrichtungen Erdbeere, Vanille, Schoko oder Tropic, seltener um cremige Suppen, in einigen Fällen auch um Riegel. Es gibt aber auch fertig portionierte Drinks zu meist 500 Millilitern. Je einer ersetzt dann eine Mahlzeit. Teilweise werden sie auch als Mahlzeitenersatz für Sportler:innen angeboten.

Zu Formula-Diäten zählen Produkte wie:

  • Herbalife,
  • Optifast,
  • Almased,
  • Slimfast,
  • Das gesunde Plus Vitalkost,
  • Precon BCM-Diät,
  • Layenberger Fit+Feelgood,
  • Yokebe Aktivkost,
  • Bodymed Sana-Fit,
  • Wellmix Balance Shakes
  • VitalBodyPLUS,
  • Plenny Shake v3.0,
  • Supersonic Food Powder oder
  • Runtime Meal.

In einer EU-Verordnung ist geregelt, wie diese sogenannten "Mahlzeiten für eine gewichtskontrollierende Ernährung" zusammengesetzt sein müssen. So muss der Mahlzeitenersatz zwischen 200 und 250 Kilokalorien (kcal) pro Mahlzeit enthalten. Der Eiweißgehalt muss zwischen 25 und 50 Energieprozent liegen. Der Vitamin- und Mineralstoffgehalt muss 30 Prozent der Tagesreferenzwerte betragen.

Zusätzlich ist der Hinweis vorgeschrieben, dass das Produkt nur zur Gewichtsabnahme oder dem Halten des Gewichts beiträgt. Ohne, dass Sie die Energiezufuhr verringern, nehmen Sie nicht ab. Grob gerechnet müssen Sie etwa 7.000 kcal einsparen, um ein Kilogramm Körpergewicht "echt" zu verlieren.

Produkte, die eine ganze Tagesration, also alle Mahlzeiten, ersetzen, sind in der Diät-Verordnung definiert. Sie dürfen ohne ärztlichen Rat nicht länger als 3 Wochen verwendet werden.

Für Kinder und Jugendliche ist ein Mahlzeitenersatz nicht geeignet. Auch wenn Sie chronisch erkrankt oder Ihre Nieren vorgeschädigt sind, sollten Sie vor Beginn einer Diät unbedingt mit Ihrem Arzt sprechen.

Neben den reinen Abnehm-Shakes werden zur Ergänzung oft zusätzliche Produkte empfohlen, die Ihre Ernährung komplettieren sollen. Das Gesamtprogramm wird Ihnen dann auch gerne mal als dauerhafte, praktische Ernährungslösung angeboten.

Die zusätzlichen Nahrungsergänzungsmittel enthalten dann beispielsweise Extra-Ballaststoffe, zusätzliche Eiweißprodukte bzw. Aminosäurepräparate mit L-Arginin und Omega-3-Präparate. Häufig gibt es dann auch spezielle Mikronährstoffprodukte mit Vitamin A, Vitamin C und Vitamin E, Vitamin B1, Vitamin B2, Vitamin B6 und Spurenelementen wie Zink, Kupfer und Mangan oder für spezielle Personengruppen wie Frauen, Männer, Kinder oder Senioren. Weitere beliebte Zutaten sind Aloe vera, Mate, Grüntee oder Spirulina.

Sie sollten Shakes und andere Abnehmprodukte unbedingt nach Packungsanweisung zubereiten, also zum Beispiel mit Milch oder Sojadrink. Achten Sie dabei auf den angegebenen Fettgehalt. In persönlichen Beratungen wird öfter empfohlen, die Shakes mit Saft oder Wasser zuzubereiten, damit Sie schneller abnehmen. Wenn Sie die Shakes so zubereiten, bekommen Sie aber nicht mehr ausreichend Nährstoffe. Außerdem könnten Sie Ihre Gesundheit gefährden. Maßgebend sind die Packungsaufschriften, nicht die Rezepte der Berater!

Große Unterschiede bei der Zusammensetzung

2021 nahm die Verbraucherzentrale Bremen 11 Mahlzeitenersatz-Getränke in Pulverform unter die Lupe und wertete ihre Nährstoffzusammensetzung, Vitamin- und Mineralstoffgehalte aus. Dabei kam heraus, dass es große Unterschiede in der Zusammensetzung gibt. Ein Produkt fiel durch einen hohen Anteil gesättigter Fettsäuren auf, andere durch sehr hohe Ballaststoffmengen. Es lohnt sich auch, auf den Zuckergehalt zu achten.

Problematischer sind die zugesetzten Vitamine und Mineralstoffe. Der vorgeschriebene Mindestgehalt wird natürlich erreicht. Viele der untersuchten Produkte enthalten aber schon in nur einer Portion mehr als die Hälfte der EU-weit geltenden Referenzmengen für die tägliche Zufuhr.

Einige Produkte übersteigen die Referenzmengen sogar bereits mit einer Portion. Wenn Sie sich über eine längere Zeit nur von Mahlzeitenersatz-Produkten ernähren, überschreiten Sie schnell die Obergrenzen für einen sicheren täglichen Verzehr von Vitaminen und Mineralstoffen. Besonders dann, wenn Sie zusätzlich Nahrungsergänzungsmittel einnehmen.

Viele Hersteller machen unseriöse Versprechungen oder kennzeichnen ihre Produkte falsch oder unzureichend. Eine aktuelle Untersuchung von Ökotest im Februar 2024 konnte nur zwei von 17 Shakes mit "gut" bewerten, zwei erhielten die Note "befriedigend". Hauptkritikpunkte sind Verunreinigungen mit gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH/MOSH-Analoge) und umstrittene Süßstoffe. In In sieben Produkten sind die Mineralölrückstände so hoch, dass Ökotest sie als stark erhöht bezeichnet und dafür vier Noten abzieht. Auffällig war die Werbung mit Selbstverständlichkeiten. So werben viele Produkte mit einem „hohen Proteingehalt“. Das ist in der EU erlaubt, wenn mindestens 20 Prozent der Kalorien durch Proteine geliefert werden. Aber: Die Diätdrinks müssen laut Gesetz 25 bis 50 Prozent Eiweiß enthalten.

Abnehmprogramme im Direktvertrieb: Formula plus Nahrungsergänzung

Verschiedene Anbieter vertreiben ihre Produkte ausschließlich durch selbständige Berater:innen, die oft keine anerkannte Qualifikation zur Ernährungsberatung vorweisen können. Durch den direkten, persönlichen Kontakt wollen sie für ihre Produkte werben, darüber informieren, beraten und natürlich direkt verkaufen. Dafür laden sie häufig Interessierte aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis zur "Shake-Party" ein, wo Sie die Produkte probieren können. Die gemütliche Party-Atmosphäre und das Vertrauensverhältnis helfen beim Gewinnen neuer Kund:innen.

Gut zu wissen: Haben Sie bei einer solchen Veranstaltung einen Kaufvertrag geschlossen, handelt es sich um einen sogenannten Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen. Diesen können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Mehr zu Vertriebswegen von Nahrungsergänzungsmitteln lesen Sie in diesem Artikel.

Vorsicht bei Werbeversprechen zu Krankheiten: Immer wieder hört man in solchen Verkaufsgesprächen, dass Produkte bestimmte Krankheiten wie Schuppenflechte und Neurodermitis heilen können sollen. Aber auch bei ernsthafteren Erkrankungen wie Rheuma, Diabetes, Gicht, Schlaganfall und Herzinfarkt sollen sich erste Erfolge schon nach wenigen Wochen einstellen. Langfristig sei aber eine Dauereinnahme nötig. Derartige Versprechen sind weder wissenschaftlich haltbar noch gesetzlich zulässig. Sie können Verkäufer:innen, die so etwas im Beratungsgespräch behaupten, an Ihre örtliche Lebensmittelüberwachung melden.

Das sollten sie bei Online-Anbietern beachten: Auch das Internet dient als Werbe- und Verkaufsplattform. So werden Social-Media-Kanäle wie WhatsApp, Facebook, Instagram oder Tiktok genutzt, um Kund:innen zu finden und zu halten. Auch in den vielen Abnehmforen finden Sie oft grandiose Bewertungen und Erfahrungsberichte. Seien Sie skeptisch! Denn dort lesen Sie nur subjektive Schilderungen. Mit einer wissenschaftlichen Studienlage hat das nichts zu tun. Zudem können die Einträge immer von Firmenvertretern stammen, die sich nicht als solche zu erkennen geben. Auch das ist ein Problem bei Online-Bewertungen. Vor allem bei den Online-Anbietern unterscheiden sich Programme und Preise. Internethändler sind verpflichtet, Ihnen vor dem Kauf Zutatenlisten, Nährwertangaben und Informationen zu Allergenen zur Verfügung zu stellen. Also alle Infos, die auf der Verpackung stehen, mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums.

Finger weg von Privatkäufen im Internet: Es werden Ihnen aber auch Produkte quasi privat beispielsweise bei ebay angeboten. Die Verbraucherzentralen raten Ihnen von Privatkäufen dringend ab. Sie haben keine Gewährleistung und Geld-zurück-Garantie. Außerdem ist unklar, wie die Produkte gelagert wurden und ob ihre Qualität deshalb minderwertig ist.

Mahlzeitenersatz plus medizinische Betreuung

Formula-Diäten werden auch in Programmen eingesetzt, in denen Sie unter medizinischer Betreuung Gewicht verlieren sollen. Die unterschiedlichen Programme richten sich danach, wie stark Ihr Übergewicht ist und ob Begleiterkrankungen vorliegen. Sie dauern meist zwischen 16 und 52 Wochen. Als Patient:in werden Sie ambulant in Therapiezentren oder in der Abteilung Innere Medizin in Krankenhäusern behandelt.

Die Programme sollten sich an den Behandlungsleitlinien der Deutschen Adipositas-Gesellschaft orientieren. Demnach wird eine Formula-Diät mit kohlenhydratflexibler, fettkontrollierter Ernährung, medizinischer und psychologischer Betreuung sowie Sport kombiniert. Nach Ende des Programms sollten Sie weiter durch Ihre Hausarztpraxis betreut werden, damit sich Ihr Gewicht langfristig stabilisiert.

Einzelne Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten (ohne Formula-Produkte). Die monatlichen Kosten für die Formula-Diät liegen bei 250 bis 300 Euro. Bei allen ambulant gestützten Programmen sollten Sie durch Ärzte, Ernährungsfachkräfte, Krankenschwestern, Sport- und Bewegungstherapeuten sowie Psychologen betreut werden. Außerdem ist es sinnvoll, wenn Hausarztpraxis und Krankenkasse während eines länger dauernden Programms schriftlich über die Fortschritte informiert werden.

Durch den Einsatz von Formula-Diäten nehmen Sie anfangs schneller ab, was motivierend wirkt. Es birgt jedoch die Gefahr, dass Sie in ungünstige Ernährungsgewohnheiten zurückfallen, wenn Sie in der späteren Stabilisierungsphase, in der Sie die erlernten günstigere Ernährungsgewohnheiten beibehalten sollen, nicht mehr so schnell abnehmen wie zuvor. Die Erfahrung zeigt, dass in dieser Phase viele Patient:innen ein solches Programm abbrechen.

Durch die multidisziplinäre Betreuung nehmen Sie auf gesundheitlich sichere Weise ab. Wenn Sie an einem solchen Programm teilnehmen möchten, sollten Sie bedenken, dass alleine das Programm ein Jahr intensive Mitarbeit bedeutet. Ihr persönliches Ziel sollte unbedingt eine dauerhafte Lebensstil-Änderung sein, da die guten Ergebnisse sonst nicht von langer Dauer sind.

Appetitbremsen

Appetitbremsen sind freiverkäufliche Nahrungsergänzungsmittel, oder kurz NEM. Dadurch unterscheiden sie sich von den Appetitzüglern in Medikamentenform. Diese sind verschreibungspflichtig. Meist enthalten Appetitbremser Mate- oder Guarana-Extrakte. Sie dämpfen den Hunger, regen gleichzeitig an und entwässern leicht.

Diese Produkte sind aber keine Dauerlösung. Im Gegensatz zu Arzneimitteln müssen für NEM keine Wirkstudien vorliegen- Die Werbung darf allerdings auch nicht irreführend sein. So ist es verboten, Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme zu machen.

Der appetithemmende Arzneistoff Sibutramin ist seit 2010 wegen schwerer Nebenwirkungen weltweit verboten. Auch für den appetitzügelnden Arzneiwirkstoff (Rimonabant) ruht seit 2007 die Zulassung. Selbst diese rezeptpflichtigen Präparate wirkten im Vergleich mit einem Placebo nur etwa 4 bis 5 Prozent besser. Nach Absetzen des Medikaments stieg das Körpergewicht wieder an.

Im Januar 2022 hat die Europäische Kommission das Medikament "Wegovy" als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Diät und erhöhter körperlicher Aktivität zur Gewichtskontrolle zugelassen. Es handelt sich dabei um eine Abnehmspritze, die Übergewichtigen einmal pro Woche verabreicht werden kann. Magen-Darm-Beschwerden sind allerdings sehr häufige Nebenwirkungen. Wegovy gilt  als Lifestyle-Medikament und wird daher laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von den Krankenkassen bezahlt.

Homöopathische Schlankheitsmittel

Auch homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel werden zur Gewichtsreduktion vermarktet. Diese Produkte enthalten Potenzen verschiedener Heilkräuter, wie etwa Madar, aber auch Tintenfisch oder Silbernitrat. Sie sollen zumindest seelisch bei der Gewichtsreduktion unterstützen. Ob die Mittel wirken, oder ob es sich um einen Placebo-Effekt handelt, ist offen.

Immer wieder bieten Abnehmstudios Programme an, bei denen "patentierte" homöopathische Mittel gespritzt werden. In der Regel gibt es für diese Produkte keine Nachweise, dass sie tatsächlich Fett abbauen. Vielfach haben diese Präparate einen entwässernden oder abführenden Effekt (siehe nächster Abschnitt), einige stimulieren mittels Jod die Schilddrüse.

Der Rat der Verbraucherzentralen: Lassen Sie sich unbedingt vor Vertragsabschluss die genaue Bezeichnung oder wenigstens die Zusammensetzung des Mittels geben und suchen Sie hausärztlichen Rat oder fragen Sie in der Apotheke nach, bevor Sie das Mittel nehmen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie regelmäßig andere Medikamente einnehmen müssen. Lassen Sie sich nicht mit der Antwort abspeisen, dass wegen des Markenschutzes keine genauen Angaben möglich sind. Jedes Arzneimittel und jedes homöopathische Mittel, das in der Apotheke verkauft wird, muss seine Zusammensetzung auf der Packung bekannt machen. Bitten Sie darum, dass das Studio die Information direkt an Ihre Hausarztpraxis schickt.

Wichtig: Lassen Sie sich schriftlich zusichern, dass diejenigen, die das Mittel verabreichen, dafür qualifiziert sind. Spritzen geben darf nur medizinisches Personal.

Entwässerungs- und Abführmittel

Hierbei handelt es sich um sogenannte diuretisch oder laxierend wirkende Arzneimittel. Einige sind frei verkäuflich, andere rezeptpflichtig. Sie haben gemeinsam, dass sie keine Schlankheitsmittel sind. Wasserverluste und erhöhte Stuhlmengen stehen weder für echte Gewichtsabnahme noch für Fettabbau. Nehmen Sie diese Medikamente zu lange und ohne Kontrolle ein, gefährden Sie Ihre Gesundheit. Das gilt auch für Arzneitees.

Ballaststoff- und quellstoffhaltige Produkte

Diese Erzeugnisse werden gerne als wirksame Hungerbremsen oder Sättigungsmittel beworben. Es handelt sich immer um Lebens- bzw. Nahrungsergänzungsmittel oder um Medizinprodukte, nicht um Arzneimittel. Quell- und Ballaststoffe können nur wirken, wenn Sie gleichzeitig ausreichend trinken. Andernfalls riskieren Sie einen Darmverschluss. Ein wirksamer Quellstoff ist Glucomannan aus der Konjak-Knolle. Sie sollten unbedingt die Packungsbeilagen beachten und gegebenenfalls in der Apotheke besprechen,auch wegen der Wechselwirkungen mit Medikamenten.

Quell- und Ballaststoffe sättigen wirklich. Sie riskieren allerdings, dass Sie sich an den Sättigungseffekt gewöhnen und diesen dadurch kompensieren, dass Sie nach der Gewichtsabnahme wieder mehr essen. Ohne die Kalorienzahl zu reduzieren, funktionieren die Produkte nicht. Teilweise enthalten die Präparate zusätzlich Wirkstoffe mit abführender oder entwässernder Wirkung, so dass der Gewichtsverlust nur zum Teil echt ist.

Fett- und Kohlenhydratblocker

Diese Mittel werden heute meist als Medizinprodukte angeboten. Sie unterliegen damit nicht dem Lebensmittelrecht und dem Verbot gesundheitsbezogener Werbung. Sie wirken prinzipiell rein physikalisch.

Einige von ihnen, die Fettblocker, sollen durch Inhaltsstoffe wie Chitosan Nahrungsfett binden. Die gewünschte Wirkung erzielen Sie aber nur zusammen mit einer kalorienreduzierten Ernährung. Das Produkt alleine reicht nicht. Medikamente mit dem Wirkstoff Orlistat, die teils verschreibungspflichtig sind, arbeiten nach einem etwas anderen Prinzip, sollen aber auch die Aufnahme von Fett verhindern.

Wichtig: Wenn Fett gebunden wird, werden auch die fettlöslichen Vitamine A, D, E und K gebunden und ungenutzt ausgeschieden.

Medizinprodukte mit so genannten Kohlenhydratblockern behindern ein Verdauungsenzym, das für die Spaltung von Kohlenhydraten verantwortlich ist. Allerdings spalten sie nur etwa 60 Prozent der Stärke. Und: Gegen zu viel Zucker helfen sie auch nicht. Unverdaute Stärke wird später von Darmbakterien abgebaut, wobei es zu Blähungen und Durchfall kommen kann.

Achtung: Nimmt Ihr Körper Hauptnährstoffe nicht richtig auf, kann das auch die Versorgung mit Mikronährstoffen wie Vitaminen negativ beeinflussen. Auch die Aufnahme mancher Medikamente kann behindert werden.

Enzympräparate

Diese Mittel versorgen den Körper mit eiweißspaltenden Enzymen wie Papain oder Bromelain (aus Papaya bzw. Ananas), an denen es angeblich mangelt. Sie bauen jedoch kein Fett ab, sondern versetzen den Körper in die Lage, Eiweiß besser auszunutzen. Das spart aber keine Kalorien. In einigen Präparaten sind Fruchtsäuren enthalten, die abführend wirken. Meistens handelt es sich bei diesen Produkten um Nahrungsergänzungsmittel. Teilweise sind sie mit Vitaminen angereichert, um mit deren gesundheitlichem Nutzen werben zu können.

Hormone

Immer mal wieder populär ist die HCG-Diät. HCG steht für humanes Choriongonadotropin. Es ist ein Hormon, das während der Schwangerschaft in der menschlichen Plazenta gebildet wird und für die Erhaltung der Schwangerschaft verantwortlich ist. Die „Diät“, die einen Monat dauert, stammt aus den 1950er Jahren.Dabei nehmen Sie nur rund 500 Kilokalorien zu sich. Zusätzlich nehmen Sie das Hormon als Tropfen, Tabletten oder Spray.

Die Theorie: Das Hormon soll bei einer Unterversorgung die Fettreserven der Schwangeren mobilisieren, um sicherzustellen, dass das Ungeborene ausreichend versorgt ist. Dafür gibt es jedoch keinerlei Belege. Fest steht dagegen: Wer so abnehmen will, riskiert Nierensteine sowie Herzrhythmus- und Stoffwechselstörungen.

HCG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und darf nicht als Abnehmhilfe verkauft werden, auch wenn Sie im Internet viele Angebote finden. Auch in den USA sind HCG-Produkte als Schlankheitsmittel illegal.

Wer während einer HCG-Behandlung Gewicht verliert, verdankt das keineswegs dem Hormon, sondern ausschließlich der sehr niedrigen Energiezufuhr. Die Kalorienmenge ist so gering, dass es Ihnen bereits nach kurzer Zeit an lebensnotwendigen Nährstoffen und Mineralstoffen mangelt. Zudem lässt sich nach derartigen Hungerkuren der Jo-Jo-Effekt umso schneller beobachten.

Light-Produkte

Viele Lebensmittel gibt es auf dem Markt in einer Light-Version. Der Begriff kann sich auf ganz verschiedene Eigenschaften des "normalen" Produkts beziehen. In der Regel bedeutet es "kalorienärmer". Das Produkt kann aber auch weniger Fett, Alkohol, Zucker oder Koffein enthalten. Light-Produkte, die Kalorien einsparen, enthalten statt Fett und Zucker kalorienfreie Fettersatzstoffe oder Süßstoffe oder einfach mehr Wasser.

Damit Light-Produkte so aussehen und schmecken wie die Ursprungsprodukte, müssen sie meist aufwändig verarbeitet werden. Dabei werden verschiedenste Zusatzstoffe eingesetzt wie Aromen, Geschmacksverstärker oder Verdickungsmittel.
Ob Light-Produkte helfen können, das Körpergewicht zu halten oder abzunehmen, ist fraglich. Viele dieser Lebensmittel sättigen nicht anhaltend, so dass Sie doch mehr essen und die Übersicht über die tatsächliche Kalorienmenge verlieren. Light-Produkte können Sie dazu verleiten, größere Portionen zu essen. Ungünstige Essgewohnheiten ändern Sie dadurch nicht unbedingt.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Bayern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Wie ernähre ich mich bei Arthrose?
Wer die Diagnose „Arthrose“ erhält, der weiß, dass diese nicht über Nacht wieder verschwindet, sondern langer Begleiter…
Gewicht im Griff
10-Punkte-Programm für gesundes Abnehmen
Das A und O bei der Kampfansage gegen lästige Kilos ist die richtige…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.