Eine gute Ernährungsberatung zu finden ist gar nicht so leicht, denn der Begriff ist nicht geschützt. Das sollten Sie wissen:
Bei Nährstoffmangel oder ungünstigem Essverhalten ist es möglicherweise zweckmäßig, sich um eine qualifizierte Ernährungsberatung zu bemühen. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an, er stellt dann eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. Bei Verordnung übernimmt die Krankenkasse auf jeden Fall einen Teil der Kosten, in welcher Höhe ist aber von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Aber auch sonst sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, häufig gibt es zumindest einen Zuschuss. Das gilt beispielsweise für Gewichtsreduktionskurse (präventive Ernährungsberatung).
Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Ernährungsberatung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist: Diabetes etwa, Erkrankungen der Haut oder der Verdauungsorgane, Osteoporose, Allergien und Krebs sowie Adipositas und Mangelernährung.
Aber Achtung, der Begriff "Ernährungsberater" ist in Deutschland nicht geschützt, es kommt also auf die Qualifikation an.
Von den Krankenkassen anerkannte und unabhängige Ernährungsberater/-innen haben sich verpflichtet, keine Produktwerbung zu betreiben und keine Produkte zu verkaufen. Hier finden Sie eine Checkliste zur Überprüfung.
Qualifizierte Expert/-innen finden Sie bei:
- BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOE)
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
- Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater - QUETHEB e.V.
- Verband der Diätassistenten
Weitere Informationen:
- Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland in der Fassung vom 29.04.2019
- Brehme U (2014): Qualifikation für die primärpräventive Ernährungsberatung. Ernährungs Umschau (7): M397-402
- § 20 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
- Bundeszentrum für Ernährung: Die nötige Qualifikation eines Ernährungsberaters