Mindestmengen: So viel von Vitaminen oder Mineralstoffen muss drin sein!
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Wird auf der Verpackung eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Vitamin oder Mineralstoff geworben, muss eine Mindestmenge davon enthalten sein.
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Das Wichtigste in Kürze:
Referenzmengen / NRV sind vorgeschriebene Mengen von Nährstoffen, die den Vergleich von Nahrungsergänzungsmitteln erleichtern sollen.
Die Tagesdosis muss nicht nur als absolute Menge, sondern immer auch in Prozent des Referenzwertes angegeben werden.
Gleichzeitig wird mit Hilfe der NRV festgelegt, wie hoch die Menge eines beworbenen Nährstoffs pro Tagesdosis (bei Nahrungsergänzungsmitteln) bzw. pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) mindestens sein muss.
Referenzmengen gibt es nur für Vitamine und Mineralstoffe.
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Was muss auf die Verpackung?
Wenn Sie auf einem Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Angaben oder gesundheitsbezogene Werbeaussagen zu einem Vitamin oder Mineralstoff finden, müssen in dem Produkt bestimmte Mindestmengen dieses Nährstoffs enthalten sein. Dass das so ist, regelt der Anhang der Health-Claims-Verordnung. Wie viel es ist, regelt die Lebensmittelinformationsverordnung in der Anlage XIII. Dort stehen die sogenannten EU-weit geltenden Referenzmengen (NRV, Nutrition Reference Values) für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln. Bei den NRV handelt es sich um Mengenangaben, die den Vergleich u.a. von Nahrungsergänzungsmitteln erleichtern sollen und sicherstellen, dass eine gewisse Mindestmenge des beworbenen Nährstoffs enthalten ist.
Die Referenzmenge für ein NEM hat nichts mit den von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Referenzwerten (D-A-CH-Referenzwerte) für die tägliche Zufuhr eines Vitamins oder eines Mineralstoffs im Rahmen der normalen Ernährung zu tun. Beide Werte können sich deutlich unterscheiden wie die unten stehende Tabelle zeigt.
Die alleinige Mengenangabe pro Tagesdosis in Form von Internationalen Einheiten (I.E.) - öfter bei den fettlöslichen Vitamin A, Vitamin D und Vitamin E in Anlehnung an Arzneimittel zu sehen - ist nicht erlaubt, die Mengenangabe muss in Mikro- bzw. Milligramm erfolgen.
Wie hoch ist die Mindestmenge?
Damit ein Nährstoff explizit auf der Verpackung erwähnt werden darf - also über die Zutatenliste und die Nährwerttabelle hinaus - , z.B. „mit Calcium“ oder "Calcium-Quelle", müssen in einer Tagesportion des NEM mindestens 15 % der Referenzmenge enthalten sein. Bei Calcium wären das 120 mg. Was das für die einzelnen Nährstoffe bedeutet, finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Wird mit "reich an" geworben, ist die doppelte Menge erforderlich (30 %).
Gesetzliche Höchstmengen für diese Mikronährstoffe gibt es in Deutschland bisher keine, wohl aber in anderen europäischen Ländern. Daran könnte sich allerdings demnächst etwas ändern, derzeit werden erste Höchstmengen für 2025 erwartet. Erste Konsultationen laufen bereits.
Bisher hat das Bundesinstitut für Risikobewertung für Deutschland lediglich Empfehlungen veröffentlicht, wonach bestimmte Mengen in Nahrungsergänzungsmitteln für Personen ab 15 Jahren besser nicht überschritten werden sollten. Kinder sollten NEM nur nach Rücksprache mit einer Kinderarztpraxis bekommen.
Referenzwerte nur für Vitamine und Mineralstoffe
Für viele weitere Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine vorgeschriebenen Referenzwerte. Dazu gehören z.B. bestimmte sekundäre Pflanzenstoffe wie Lutein, Lykopin, Zeaxanthin oder auch Resveratrol. Trotzdem müssen die enthaltenen Mengen pro Tagesdosis angegeben werden, nur eben ohne Prozentangaben.
Gleiches gilt auch für viele Pflanzenextrakte wie z.B. Ginkgo oder Lucuma. Auch Aminosäuren sind nicht geregelt, Omega-3-Fettsäuren insofern schon, als dass für bestimmte Werbeaussagen im Anhang der Health-Claims-Verordnung bestimmte Mengen vorgeschrieben sind.
Vitamin / Mineralstoff
NRV pro Tag
Mindestmenge pro Tag bei Auslobung (15 % NRV)
Von der DGE empfohlene tägliche Zufuhr für 25-65 Jährige (m/w)
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