Strom und Gas automatisch wechseln – lohnt sich das wirklich?

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Sogenannte Wechseldienstleister oder Tarifoptimierer versprechen einen bequemen Weg zu immer günstigen Gas- und Stromtarifen. Wer diesen Komfort wählt, muss aber mitunter Abstriche bei der Ersparnis machen. Die Verbraucherzentralen erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Ein Mann sitzt entspannt auf einem Sofa im Wohnzimmer.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Wechselservice, auch Wechseldienstleister genannt, kann dabei helfen, Strom- oder Gasverträge auf bequeme Weise günstiger zu gestalten.
  • In der Regel ist ein dauerhaft automatischer Wechsel des Strom- oder Gasvertrags per Vollmacht möglich.
  • Auch wenn Sie einen solchen Wechseldienstleister beauftragen, bleiben Sie direkter Vertragspartner Ihres Energielieferanten.
  • Wer ohne Hilfe regelmäßig wechselt, spart häufig am meisten.
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Was machen Wechseldienstleister und lohnt sich das?

Wechseldienstleister versprechen eine sogenannte Tarifoptimierung - also die regelmäßige Überprüfung der Energielieferverträge ihrer Kund:innen. Sie schließen die Tarife auch direkt ab und kündigen Ihren bisherigen Vertrag. 

Wechseldienste für Strom und Gas bieten Verbraucher:innen zwei mögliche Vorteile:

  • Komfort: Wer seinen Vertrag ohnehin nie selbst wechseln würde, profitiert davon, dass der Dienst das übernimmt.
  • Ersparnisse: Da sich fast immer ein günstigerer Tarif finden lässt, sparen Kund:innen in der Regel. 

Verdient der Dienstleister an der Ersparnis mit, bleibt am Ende weniger für Sie übrig. Würden Sie denselben Tarif in Eigenregie wechseln, könnten Sie mehr sparen. Andere Dienstleister finanzieren sich ausschließlich aus Anbieterprovisionen vom neuen Stromlieferanten. Dann gehört die volle Ersparnis Ihnen. 

Wie verdienen Wechseldienstleister ihr Geld?

Wechseldienstleister finanzieren sich auf zwei Arten: 

  • Anteil an der Ersparnis einbehalten: Der Dienstleister behält einen Teil der Ersparnis. Häufig sind das 30 Prozent, seltener 20 Prozent. Achten Sie hier darauf, wie die Ersparnis berechnet wird. Gilt die Provision auch auf Boni? Manche Dienste empfehlen gezielt Tarife mit hohem Bonus, weil das ihre Einnahmen maximiert, nicht Ihre. Ob ein Bonus ausgezahlt wurde, müssen Sie selbst prüfen.
  • Provision vom neuen Anbieter: Andere Wechseldienstleister bekommen vom neuen Stromanbieter eine Provision für den Wechsel. In diesem Fall bleibt die volle Ersparnis bei Ihnen.

Insgesamt gilt: Es ist unwahrscheinlich, dass Sie mit einem Wechselservice immer den günstigsten verfügbaren Tarif erhalten. Die meisten Dienstleister betonen dies ausdrücklich in ihren AGB. Wer also fortlaufend aktiv selbst nach dem besten Kurs sucht, wird ohne Dienstleister günstiger fahren. Wer sonst eher länger bei einem Anbieter bleibt, kann aber durchaus Vorteile erzielen.

Worauf sollte ich beim Vertrag mit einem Wechseldienstleister achten?

Beauftragen Sie nur Wechseldienstleister, die Leistungsumfang und Abläufe, Tarifkriterien, Vertragslaufzeit, Finanzierungsstruktur und die Kosten für ihre Kunden transparent darlegen.

Abläufe

Damit Wechseldienstleister in Ihrem Namen Energielieferverträge abschließen können, erteilen Sie diesen eine Vollmacht. Wichtig zu wissen: diese Vollmacht können Sie unabhängig von der Laufzeit Ihres Vertrags mit dem Wechseldienstleister jederzeit widerrufen. Das ist gesetzlich geregelt. 

Damit der Wechseldienstleister aktiv werden kann, richten die meisten eine eigene Mailadresse für Sie ein. Schreiben zu Preiserhöhungen landen dann direkt dort und nicht bei Ihnen. Fragen Sie nach, ob das bei Ihrem Dienst so ist. Falls nicht: Welche Informationen Ihres Stromanbieters müssen Sie selbst an den Wechseldienstleister weiterleiten? 

Bevor ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, informiert Sie Ihr Dienstleister in der Regel. Sie können dann müssen zustimmen oder innerhalb einer vereinbarten Frist widersprechen. Dies muss aber so in den AGB stehen. Es ist kein gesetzlich verbrieftes Recht. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, bleibt zwar ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den neuen Vertrag. Aber der bisherige Vertrag ist und bleibt gekündigt. Bis Sie einen neuen Vertrag haben, werden Sie übergangsweise im Grundversorgungstarif beliefert.

Unabhängig von den genauen Abläufen bleiben Sie auch bei Nutzung eines Wechseldienstes immer direkter Vertragspartner Ihres Energielieferanten. Gleiches gilt bei Fragen zu Rechnungen oder Abschlägen.

Kriterien der Tarifauswahl

Welche Tarife ein Wechseldienstleister vorschlägt, folgt bestimmten Merkmalen. Diese sollten offen erkennbar sein und mit Ihren Wünschen übereinstimmen: Wollen Sie zum Beispiel möglichst viel Geld sparen und Bonustarife miteinbeziehen? Oder möchten Sie auf jeden Fall einen Ökostromtarif? Entscheidungen wie diese sollten Sie beeinflussen können.

Vertragslaufzeit

Eine kurze Laufzeit des Vertrags mit dem Wechseldienstleister ist wichtig – sollten Sie unzufrieden sein, können Sie zeitnah aussteigen. Am besten ist es, wenn Sie monatlich kündigen können. Eine erteilte Vollmacht zum Wechsel können Sie unabhängig von der Laufzeit jederzeit widerrufen. Das ist gesetzlich geregelt.

Datenschutz

Ein Wechseldienstleister erhält von Ihnen Daten wie Anschrift und Zählernummer und schließt in vielen Modellen auch Verträge für Sie ab. Informieren Sie sich daher vorab, wer hinter dem Unternehmen steht und wohin Ihre Daten fließen. Manche Firmen behalten sich vor, Teilaufgaben Ihrer Vermittlungstätigkeit an Dritte auszulagern und zu diesem Zweck Untervollmachten auszustellen. Andere arbeiten mit großen Vergleichsportalen zusammen. Ein Blick in die AGB lohnt sich.

Finanzierungsstruktur und Kosten

Wichtig ist natürlich, ob Ihnen durch den Wechselservice Kosten entstehen. Direkte Gebühren sind selten. Häufiger finanzieren sich die Dienstleister über Anteile an den durch Wechsel erzielten Jahresersparnissen oder über Anbieterprovisionen.

Finanziert sich ein Dienstleister über die Wechselersparnis, sollte er transparent machen, wie er diese berechnet und wie hoch sein Anteil daran ist. Zu fragen ist zum Beispiel, ob auch auf Boni eine Provision fällig wird. Zudem ist wichtig, was für die Ersparnis als Vergleich zu Grunde gelegt wird: Die bisherigen Ausgaben im Vorjahr oder die Hochrechnung für das kommende Jahr ohne Anbieterwechsel.

Erhält ein Dienstleister Anteile der Wechselersparnis, ist das keine Garantie dafür, dass er nicht zusätzlich Provisionen von Anbietern bekommt. Ein mehr oder weniger an Unabhängigkeit lässt sich daraus also nicht ableiten.

Muss man sich mit Wechselservice um gar nichts mehr kümmern?

Vollkommen zurücklehnen können Sie sich auch mit Wechseldienstleister nicht. Denn der erfährt zum Beispiel nicht von Preiserhöhungen, wenn die Mitteilungen darüber ausschließlich in Ihrem Briefkasten landen. Da Sie bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht haben, sollten Sie die Information über die Vertragsänderungen möglichst schnell an den Wechselservice weiterleiten. Nur so kann dieser auf den Plan treten und für Sie nach aktuell günstigen Alternativen suchen.

Stift und Münzen liegen auf einer Stromrechnung.

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