Das Wichtigste in Kürze: 
- Omega-3-Fettsäure-Kapseln werden häufig mit der Aufrechterhaltung eines
normalen Triglycerid- und Cholesterinspiegels im Blut beworben. - Gesunde brauchen keine zusätzlichen Omega-3-Fettsäuren über Nahrungsergänzungsmittel. Die apseln beugen weder Herzinfarkt noch Schlaganfall vor, helfen auch nicht gegen Schmerzen bei Arthritis, Depressionen oder Demenzerkrankungen.
- Zu hoch dosierte Omega-3-Fettsäure-Produkte können gesundheitsschädlich sein. Für Nahrungsergänzungsmittel müssen dringend Höchstmengen festgelegt werden.
- Wer unter Herzerkrankungen leidet oder entsprechende Risikofaktoren hat, sollte solche Produkte nur nach ärztlicher Rücksprache nehmen.
- Wechselwirkungen mit Medikamenten sind möglich.
Was sind Omega-3-Fettsäuren?
Omega-3-Fettsäuren sind lebensnotwendige Fette, die der Körper nicht vollständig selbst bilden kann. Dazu zählt auch die alpha-Linolensäure, kurz ALA. Man muss diese Fette daher über die Nahrung aufnehmen. Es gibt verschiedene Arten:
ALA steckt ist vor allem in einigen pflanzlichen Lebensmitteln wie
- Lein-, Walnuss- und Rapsöl,
- Nüssen,
- grünem Blattgemüse, etwa Feldsalat,
- Leinsamen und Chia-Samen.
EPA und DHA kommen hauptsächlich vor in
- fettreichem Meeresfisch wie Hering, Thunfisch oder Lachs sowie in
- Mikroalgen, deren Öle auch für Veganer:innen geeignet sind.
Wer bei der Fisch-Auswahl Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen möchte, kann sich an der Guter-Fisch-Liste orientieren.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt, täglich etwa 1,3 Gramm ALA aufzunehmen – das entspricht etwa einem Esslöffel Rapsöl. Wie viel EPA und DHA der Körper täglich braucht, ist dagegen unbekannt.
Welche Werbung ist für Omega-3-Nahrungsergänzungsmittel erlaubt?
Nahrungsergänzungsmittel, die bestimmte Omega-3-Fettsäuren enthalten, wie Fischöl- oder Leinöl-Kapseln, werden häufig damit beworben, einen normalen Cholesterin- und Triglyceridspiegel im Blut und einen normalen Blutdruck zu erhalten.
Gleichzeitig sollen diese Omega-3-Fettsäuren zu einer normalen Gehirnfunktion, normalen Sehkraft und normalen Herzfunktion beitragen. Diese gesundheitsbezogenen Aussagen sind wissenschaftlich geprüft und vom Gesetzgeber erlaubt. Allerdings müssen die Produkte dafür eine vorgeschriebene Mindestmenge an Omega-3-Fettsäuren enthalten.
Die erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen werden jedoch oft verstärkt oder übertrieben. So wird aus "tragen zu einer normalen Herzfunktion bei" werbewirksam "besitzen schützende Eigenschaften für ein gesundes Herz". Einen zusätzlichen Nutzen, der über die Erhaltung einer normalen Körperfunktion hinausgeht, können Verbraucher:innen allerdings nicht erwarten.
Vor allem im Internet werden Omega-3-Fettsäure-Produkte immer wieder unzulässig mit dem
- Schutz vor Herzinfarkt und Schlaganfall,
- Depressionen und Demenz- und Krebserkrankungen sowie als
- Hilfe bei Arthritis und Gelenkbeschwerden
beworben. Omega-3-Fettsäure-haltige Nahrungsergänzungsmittel sind jedoch Lebensmittel und nicht für die Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten geeignet.
Bei Omega-3-Fettsäure-Produkten für Kinder, Säuglinge oder Schwangere sind folgende Aussagen zulässig:
- Die Aufnahme von DHA trägt zur normalen Entwicklung der Sehkraft bei Säuglingen bis zu einem Alter von 12 Monaten bei.
- Die Aufnahme von DHA durch die Mutter trägt zur normalen Entwicklung des Gehirns / der Augen beim Fötus und beim gestillten Säugling bei.
Diese Wirkungen treten ein, wenn man gewisse Mengen an Omega-3-Fettsäuren aufnimmt. Schwangere, die seltener als zwei Mal pro Woche Fisch essen, wird empfohlen 200 Milligramm mg DHA einzunehmen. Aussagen, wonach Omega-3-Fettsäuren zur Beruhigung, Gelassenheit, Konzentration, Lernfähigkeit, Denkfähigkeit und geistigen Entwicklung von Kindern bis zwölf Jahren auch in Zusammenhang mit ADHS beitragen, sind wissenschaftlich nicht bewiesen und daher per Gesetz verboten.
Aktuelle Studien zeigen keinen Nutzen von Omega-3-Fettsäuren für Herz und Blutgefäße. Im Gegenteil: Bei Menschen mit Herzerkrankungen oder bestimmten Risikofaktoren können hohe Dosen das Risiko für Vorhofflimmern erhöhen, also einen unregelmäßigen Herzrhythmus. Je höher die Dosis, desto größer das Risiko. Als Risikofaktoren gelten zum Beispiel:
- Übergewicht,
- Bluthochdruck,
- erhöhte Cholesterinwerte,
- Rauchen,
- Diabetes.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt deshalb: Wer eine Herzerkrankung hat oder die genannten Risikofaktoren, sollte Omega-3-Präparate nur in ärztlicher Absprache mit einem Arzt einnehmen - vor allem über einen längeren Zeitraum.
Außerdem sollte die tägliche Gesamtmenge an Omega-3-Fettsäuren aus allen Quellen, also Nahrungsergänzungsmittel, Fisch, Margarine und Nüsse zusammen, 1,5 Gramm nicht überschreiten. Verbindliche Höchstmengen für solche Produkte gibt es bisher leider nicht.
Auf was sollte ich bei der Verwendung Omega-3-Fettsäure-haltiger Produkte achten?
- Bei der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe muss lediglich der Gesamtgehalt an Omega-3-Fettsäuren pro Tagesdosis angegeben werden, ohne dass zwischen ALA, EPA und DHA unterschieden werden muss. Dies macht einen Vergleich der Gehalte von Nahrungsergänzungsmittel nahezu unmöglich. Ausnahme: Das Produkt wird direkt mit "mit DHA" oder Ähnliches beworben, dann muss auch der DHA-Gehalt in der Nährwerttabelle genannt sein.
- Bei der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Omega-3-Fettsäuren sind Neben- und Wechselwirkungen nicht ausgeschlossen – auch wenn diese anders als bei Arzneimitteln nicht genannt werden müssen! Die zusätzliche Einnahme von EPA (einzeln) mit bis zu 1,8 Gramm täglich oder DHA (einzeln für alle Bevölkerungsgruppen) mit bis zu 1 Gramm am Tag geben laut der Gutachten der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) keinen Anlass für Sicherheitsbedenken. Für Erwachsene gilt eine Extraportion Omega-3-Fettsäuren in Form einer DHA-EPA-Kombination mit bis zu 5 Gramm täglich als sicher.
- Ein Warnhinweis, dass die Menge von 5 Gramm täglich nicht überschritten werden soll, ist bei Dosierungen ab 2 Gramm EPA/DHA täglich für Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel vorgeschrieben, die mit gesundheitsbezogenen Aussagen zu Omega-3-Fettsäuren werben. Die EFSA befand allerdings auch, dass die verfügbaren Daten nicht ausreichten, um für bestimmte Bevölkerungsgruppen eine zulässige Höchstaufnahmemenge von n-3- DHA, EPA, DPA, einzeln oder in Kombination, festzulegen! Höhere Dosierungen können die Fließeigenschaften des Blutes verändern, die Blutungszeit verlängern und somit das Blutungsrisiko erhöhen. Des Weiteren können Übelkeit und Erbrechen auftreten.
- Bei Personen mit Diabetes kann möglicherweise die Blutzuckereinstellung erschwert sein und das Immunsystem nachteilig beeinflusst werden, was zu einer gesteigerten Infektanfälligkeit gerade bei älteren Personen führen kann. Bei einer vorliegenden Infektionserkrankung sollte daher eine zusätzliche Omega-3-Fettsäure-Gabe nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgen.
- DHA allein oder in Kombination mit EPA kann bei gesteigerter Aufnahme einen erhöhten LDL-Cholesterinspiegel bedingen. Dies ist insbesondere bei bestimmten Fettstoffwechselstörungen problematisch.
- Besondere Vorsicht ist bei der gleichzeitigen Einnahme von Medikamenten geboten. So kann sich durch die Verwendung hoch dosierter Omega-3-Fettsäure-Produkte beispielsweise die Wirkung gerinnungshemmender Medikamente wie Acetylsalicylsäure (ASS) verstärken. Sprechen Sie deshalb am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bevor Sie solchen Präparate einnehmen.
Kann ich meinen Tagesbedarf über die Nahrung decken?
Grundsätzlich gilt, dass gesunde Menschen bei einer vollwertigen und ausgewogenen Ernährung genügend Omega-3-Fettsäuren aufnehmen. Wer keinen Fisch isst, etwa bei veganer Ernährung, nimmt kaum EPA und DHA auf. Beides nehmen Sie dann über Produkte aus Algen oder angereicherte Lebensmittel, zum Beispiel angereichertes Öl oder Margarine, zu sich.
Tipp der Verbraucherzentralen:
- Statt ohne ärztlichen Rat zu Omega-3-Fettsäure-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln zu greifen, sollten Sie ein- bis zweimal pro Woche eine Portion Fisch, bevorzugt fettreichen Seefisch, essen und je nach Geschmack Lein-, Walnuss-, Raps- oder Sojaöl verwenden. Auch kleine Mengen Walnüsse oder Mandeln täglich sind empfehlenswert.
- Fettreicher Seefisch wie Hering, Bückling, Sardinen, Thunfisch oder Lachs ist auch als Konserve geeignet.
- Als Veganer:innen können Sie die Ernährung mit EPA- und DHA-reichen Ölen aus Mikroalgen ergänzen.
- Für einen normalen Triglyceridspiegel sollten Sie auch auf eine ausreichende körperliche Aktivität und zuckerarme Ernährung achten sowie möglichst auf Alkohol verzichten.
- Sie wollen sich cholesterinbewusst ernähren? Dann sollten Sie vor allem mehr Ballaststoffe, etwa über Gemüse, Obst oder Vollkornprodukte aufnehmen.
Welche Inhaltsstoffe sind in Omega-3-Fettsäure-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln enthalten?
Nahrungsergänzungsmittel mit Omega-3-Fettsäuren sind in der Regel ölgefüllte Kapseln. Die meisten davon enthalten Fischöl oder auch Krillöl, einige enthalten ALA-reiche Pflanzenöle, etwa aus
- Leinsamen,
- Chiasamen,
- Perilla oder Schwarznessel
oder EPA-und DHA-reiche Öle aus Mikroalgen. Gemäß der europäischen Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie fallen Omega-3-Fettsäuren unter „sonstige Stoffe“, deren Zusatz zu Nahrungsergänzungsmitteln nicht geregelt ist. Folglich ist die Dosierung der am Markt befindlichen Omega-3-Fettsäure-Kapseln sehr unterschiedlich.
Zum Teil enthalten sie ebenso hohe Mengen an Omega-3-Fettsäuren wie zugelassene, geprüfte Arzneimittel, ohne dass es für sie Vorschriften hinsichtlich Reinheit oder Wirksamkeit gibt oder Untersuchungen auf unerwünschte Wirkungen durchgeführt werden müssen, bevor sie auf den Markt kommen. Aufgrund potentieller gesundheitlicher Risiken, die mit einer übermäßigen Zufuhr an Omega-3-Fettsäuren einhergehen, empfiehlt das BfR eine Festlegung von Höchstmengen für die Anreicherung in Lebensmitteln.
Öle mit hohem Anteil an mehrfach ungesättigten Fettsäuren wie Omega-3-Fettsäuren sind besonders oxidationsanfällig, das heißt sie werden schnell ranzig. Antioxidantien im Produkt können das verhindern. Daher enthalten Omega-3-Fettsäure-haltige Nahrungsergänzungsmittel meist zusätzlich Vitamin E. Zudem werden häufig weitere Vitamine zugesetzt. Bislang mangelt es in der Gesetzgebung an vorgeschriebenen Höchst- und Mindestmengen für Vitamine in Nahrungsergänzungsmitteln. Folglich überschreiten einige zugesetzte Vitamine die Höchstmengenempfehlungen des BfR - das ergab eine Untersuchung von Ökotest. Das kann unter Umständen ernste gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.
Weitere Informationen:
Helfen Omega-3-Fettsäuren bei Regelschmerzen? medizin transparent, 07.08.2023
Quellen:
BfArM (2023): Omega-3-Fettsäure-haltige Arzneimittel: Dosisabhängig erhöhtes Risiko für Vorhofflimmern bei Patienten mit etablierten kardiovaskulären Erkrankungen oder kardiovaskulären Risikofaktoren, Rote-Hand-Brief vom 16.11.2023 (zuletzt abgerufen am 23.03.2026)
BfR (2006): Müssen Fischverzehrer ihre Ernährung durch Fischöl-Kapseln ergänzen? (zuletzt abgerufen am 23.03.2026)
BfR (2009): Für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Omega-3-Fettsäuren empfiehlt das BfR die Festsetzung von Höchstmengen (zuletzt abgerufen am 23.03.2026)
BfR (2023): Präparate mit Omega-3-Fettsäuren können bei Herzpatienten das Risiko für Vorhofflimmern erhöhen. Arzneimittel, aber auch Nahrungsergänzungsmittel wie Fischöl-Kapseln können die unerwünschte Wirkung verursachen. BfR-Mitteilung 57/2023 vom 16.11.2023 (zuletzt abgerufen am 23.03.2026)
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European Medicines Agency (EMA): EMA confirms omega-3 fatty acid medicine are not effective in preventing further heart attack. EMA/328211/2019 (zuletzt abgerufen am 23.03.2026)
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Verordnung (EU) Nr. 440/2011 der Kommission vom 6. Mai 2011
Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission in der Fassung vom 20.08.2025
National Institutes of Health: Omega-3 Fatty Acids. Fact Sheet for Health Professionals. Stand: 17.12.2024
Dieser Inhalt ist im Rahmen des Online-Angebots www.klartext-nahrungsergänzung.de entstanden.
