Vitamin D-Produkte – wann sind sie sinnvoll?

Stand:
Regelmäßige Aufenthalte im Freien bewirken normalerweise eine ausreichende Bildung von Vitamin D in der Haut. Einige Menschen haben aber zusätzlichen Bedarf. Zu hoch dosiert kann Vitamin D jedoch langfristig die Gesundheit beeinträchtigen.
Familie draußen im Sommer beim guten Wetter

Das Wichtigste in Kürze:

Auf die Dosis kommt es an

  • Vitamin D trägt zur Knochenstabilität und zum Zahnerhalt bei. Außerdem ist es wichtig für das Immunsystem. Eine gute Versorgungslage kann vor akuten Atemwegsinfektionen schützen.
  • Eine zusätzliche Nahrungsergänzung kann für Risikogruppen, zum Beispiel Menschen über 65 Jahren, bei Bettlägerigkeit oder dauerhafter Vollbekleidung oder starkem Sonnenschutz im Freien, sinnvoll sein.
  • Für Menschen, die in Pflegeheimen leben, wird eine generelle Supplementierung (20 Mikrogramm pro Tag) empfohlen.
  • Bei selbstständiger regelmäßiger Einnahme nicht mehr als 20 Mikrogramm pro Tag (aus allen Quellen) nehmen. Eine Überdosierung kann zu ernsthaften Gesundheitsproblemen wie Übelkeit, Kopfschmerzen, reduziertem Muskeltonus bis hin zur Niereninsuffizienz führen.
  • Vorsicht, wenn Sie Medikamente wie Herzglykoside nehmen.
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Vitamin D: kontrovers diskutiert

Über Vitamin D wird viel und mitunter kontrovers diskutiert. Insbesondere einige Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln treiben die Debatte um eine angeblich notwendige zusätzliche Einnahme von Vitamin D-Präparaten voran. Wir setzen uns daher immer wieder mit den neuesten Studien und Ernährungsempfehlungen von Fachgesellschaften unabhängig und frei von Verkaufsinteressen auseinander und passen unsere Artikel und Empfehlungen an, wenn dies im Interesse einer verbraucherorientierten und anbieterunabhängigen Information erforderlich ist. Sämtliche Quellen finden Sie am Ende des Artikels.

Was steckt hinter der Werbung zu Vitamin D-Produkten?

Beständig suggeriert die Werbung, dass es der Mehrheit der Bevölkerung einen gesundheitlichen Vorteil bringt, Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D einzunehmen. Aus diesem Grund konsumieren viele Menschen diese, ohne jemals zuvor ihren Blutserumspiegel überprüft haben zu lassen.

Folgende Gesundheitsaussagen sind auf Vitamin-D-Nahrungsergänzungsmitteln (und auf angereicherten Lebensmitteln) erlaubt, sofern sie mindestens 0,75 Mikrogramm pro Tagesdosis (NEM) oder 0,75 Mikrogramm pro 100 Gramm (flüssige Lebensmittel 0,375 Mikrogramm pro Tag pro 100 Milliliter) Vitamin D enthalten:

  • trägt zu einer normalen Aufnahme/Verwertung von Calcium und Phosphor bei 
  • trägt zu einem normalen Calciumspiegel im Blut bei
  • trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei
  • trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei
  • trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei
  • trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei
  • hat eine Funktion bei der Zellteilung
  • wird für ein gesundes Wachstum und eine gesunde Entwicklung der Knochen bei Kindern benötigt
  • trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei Kindern bei
  • trägt dazu bei, die durch posturale Instabilität und Muskelschwäche bedingte Sturzgefahr zu verringern. Stürze sind bei Männern und Frauen ab 60 Jahren ein Risikofaktor für Knochenbrüche (bei 20 Mikrogramm pro Tag)

Werbeaussagen, dass eine verbesserte Versorgung mit Vitamin D Krankheiten, wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-­Erkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems vorbeugen kann, sind allerdings nicht wissenschaftlich bewiesen und auch nicht erlaubt.

Werbung, über die sich Verbraucher:innen beschweren

Vitamin D3-Tropfen für Gürteltiere von Robert Franz: "Wichtig für alle Altersgruppen" - auch vor Gericht gescheitert

Vitamin-D-Gummibärchen für Kinder bei Douglas: "Jeden 4. Tag 2 Stück" - und ein Gericht, das hier eine Verwechslungsgefahr sieht und dieses Produkt als Sicherheitsrisiko einstuft (LG München 1 HK O 17003/20)

Ein Winter Energy Set, das gegen Stimmungsschwankungen helfen soll

Worauf sollte ich bei der Verwendung von Vitamin D achten?

  • Grundsätzlich empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) zunächst durch die körpereigene Bildung vor alle mittels Sonnenbestrahlung und auch über die Ernährung eine adäquate Versorgung mit Vitamin D zu erreichen. Für Menschen, die in Pflegeheimen leben, empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung eine generelle Supplementierung mit Vitamin D mit 20 Mikrogramm pro Tag.
  • Die alleinige Mengenangabe pro Tagesdosis in Form von Internationalen Einheiten (I.E.) ist nicht erlaubt, die Mengenangabe muss in Mikrogramm erfolgen.
  • Bei Personen, die zu einer der Risikogruppen (Kasten) gehören, ist laut DGE zur Sicherstellung der Vitamin-D-Versorgung die Einnahme eines Vitamin-D-Nahrungsergänzungsmittels (bis 20 Mikrogramm oder 800 I.E. pro Tag) sinnvoll. Trotzdem sollten Sie sicherheitshalber und möglichst vorher das ärztliche Gespräch suchen.

Sie gehören zu einer Risikogruppe, wenn Sie:

  • älter sind als 65 Jahre, denn mit dem Alter lässt die Eigenproduktion von Vitamin D nach. Warum vor allem ältere Frauen eher unterversorgt sind als ältere Männer ist bisher nicht geklärt. Ursachen könnten der natürlicherweise höhere Körperfettanteil von Frauen, die Vermeidung von Sonnenlicht durch das Aufsuchen von Schattenplätzen, die stärkere Bedeckung des Körpers im Freien, die häufigere Verwendung von Sonnenschutzmitteln und Hautcremes mit Lichtschutzfaktor oder auch der unzureichende Verzehr Vitamin-D-reicher Lebensmittel sein.
  • zu den hochbetagten Senior:innen gehören: Zu Schwierigkeiten in der Versorgung kann es vor allem dann kommen, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und sich nicht mehr in der Sonne aufhalten können, etwa bei Bettlägerigkeit.
  • überhaupt nicht mit unbedeckter Haut an die Sonne gehen, zum Beispiel, weil Sie eine starke Sonnenallergie haben oder aus religiösen Gründen nur vollständig bekleidet bzw. verhüllt ins Freie gehen oder grundsätzlich einen starken Sonnenschutz verwenden
  • eine dunkle Hautfarbe haben, da die UVB-Strahlen der Sonne durch den erhöhten Melaningehalt in der Haut stärker abgehalten werden.
  • Wenn Sie Übergewicht/Adipositas (BMI > 30) haben, ist es ratsam, den Vitamin-D-Spiegel ärztlich prüfen zu lassen, da der Vitamin-D-Bedarf mit steigendem Körperfettanteil ebenfalls steigt. 
  • Wenn Sie nicht zu einer der Risikogruppen gehören, wird empfohlen, sollten Sie zunächst durch eine Blutuntersuchung (meistens eine kostenpflichtige IGe-Leistung) prüfen lassen, ob bei Ihnen tatsächlich eine unzureichende Versorgung vorliegt und ob eine Verbesserung der Versorgung weder durch eine günstigere Lebensmittelauswahl noch durch die körpereigene Vitamin D-Bildung mittels vermehrter Sonnenbestrahlung zu erreichen ist.  Ob eine Früherkennungsuntersuchung (Screening) auf Vitamin-D-Mangel bei Erwachsenen ohne Symptome die Gesundheit der Betroffenen verbessert, ist laut IGeL-Monitor bisher nicht klar. Alternativ klären  Sie die Sinnhaftigkeit der Einnahme eines Vitamin-D-Produktes im Arztgespräch.
    Ob eine Früherkennungsuntersuchung (Screening) auf Vitamin-D-Mangel bei Erwachsenen ohne Symptome die Gesundheit der Betroffenen verbessert, ist bisher nicht klar.
  • Liegt ein echter Mangel vor, kann man Ihnen gegebenenfalls geeignete Fertigarzneimittel auf Grundlage des Ergebnisses der Blutuntersuchung verschreiben. Welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, erfahren Sie hier. Grundsätzlich gilt: Verschreibungspflichtige Vitamin-D-Präparate dürfen nur zur Behandlung von Rachitis, Osteomalazie oder Hypoparathyeroidismus sowie gegebenenfalls zur einmaligen Anwendung bei der Anfangsbehandlung eines Vitamin-D-Mangels zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Aber: Sind für die Behandlung eines Vitamin-D-Mangels frei verkäufliche Präparate medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend, sollen vorrangig diese zu Lasten des Patienten verordnet werden. Die Vorbeugung (Prophylaxe) eines Vitamin-D-Mangels ist (außer bis zum 2. Lebensjahr) keine Leistungspflicht der GKV.
  • Nahrungsergänzungsmittel werden mit Vitamin D3 (meist tierisch) und Vitamin D2 (pflanzlich) angeboten. Vitamin D2 wird durch die UV-Bestrahlung von Ergosterol (Vitaminvorstufe) aus Hefe gewonnen. Es ist daher vegan, wird vom Körper aber nicht ganz so gut aufgenommen. Vitamin D3 für Nahrungsergänzungsmittel wird in der Regel aus Wollfett (Lanolin) gewonnen. In veganen Produkten, die mit Vitamin D3 angeboten werden, stammt das Vitamin aus bestimmten Flechten. Gentechnisch produzierte Trägerstoffe für dieses Vitamin sind möglich.
  • Vitamin-D-Vergiftungen sind nicht durch exzessive Sonnenbäder möglich, sondern nur durch eine orale Zufuhr. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt eine Tageshöchstmenge von 20 Mikrogramm Vitamin D (= 800 i.E.) in Nahrungsergänzungsmitteln. Nach Ansicht einer Expertenkommission (BVL/BfArM) sind Produkte auch nur bis zu einer Tagesdosis von 20 Mikrogramm Vitamin D (= 800 i.E.) als Nahrungsergänzungsmittel einzustufen. Höher dosierte Präparate sind als Arzneimittel anzusehen.
  • Eine tägliche Einnahme von Vitamin D-Präparaten mit Dosierungen von 50 Mikrogramm oder 100 Mikrogramm ist aus ernährungswissenschaftlicher Sicht nicht erforderlich. Allerdings sieht das BfR bei nur gelegentlichem Verzehr solcher hochdosierten Präparate gesundheitliche Beeinträchtigungen derzeit als unwahrscheinlich an. Würden Sie jedoch langfristig und täglich hochdosierte Vitamin D-Präparate zu sich nehmen, deutet die aktuelle Studienlage auf ein erhöhtes gesundheitliches Risiko hin.
  • Auf keinen Fall sollten pro Tag mehr als 100 Mikrogramm (=4000 i.E.) insgesamt (einschließlich Lebensmittel) aufgenommen werden - so der von der EFSA ermittelte Tolerable Upper Intake Level: Kopfschmerzen, Übelkeit und Appetitlosigkeit, Erbrechen, Verstopfung, reduzierter Muskeltonus im schlimmsten Fall sogar Nierenverkalkung und Nierensteine bis hin zur Abnahme der Nierenfunktion könnten die Folge sein. Vor allem bei deutlich höher dosierten Produkten aus dem Internet kommt es immer wieder zu schweren Gesundheitsschäden. Bedenken Sie, dass diese Überdosierung auch schleichend erfolgen kann, da Vitamin D lange im Körper gespeichert werden kann und sich nach und nach addiert. In der letzten Zeit gibt es vermehrt Berichte der Giftnotrufzentrale dazu. Dazu gibt es einen Bericht aus dem Alltag eines Hausarztes. Auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft berichtet regelmäßig über Vergiftungsfälle mit Vitamin D.
    Hochdosierte Vitamin-D-haltige Nahrungsergänzungsmittel werden oft mit Vitamin K2 kombiniert. Inwieweit sich die Interaktion dieser beiden Vitamine auf die Gesundheit auswirkt, ist bisher nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht. Die Behauptung, dass Vitamin K2 bei gleichzeitig hoher Vitamin D-Aufnahme das Risiko einer Gefäßverkalkung senkt, ist wissenschaftlich nicht belegt.
  • Grundsätzlich sind Nahrungsergänzungsmittel günstiger als angereicherte Lebensmittel (z.B. Saft mit Vitamin D), da die Dosierung exakter ist und ein Zuviel leichter zu vermeiden ist.
  • Wechselwirkungen mit Medikamenten sind möglich: Vorsicht ist unter anderem bei der Einnahme von Herzglykosiden geboten. Durch einen von Vitamin D hervorgerufenen erhöhten Kalziumspiegel kann die Wirkung dieser Medikamente verstärkt werden und zu Herzrhythmusstörungen führen. Wenn Sie Medikamente einnehmen müssen, sollten Sie vor dem Kauf eines Nahrungsergänzungsmittels mit Ihren Ärzt:innen oder Apotheker:innen darüber sprechen. Sie können Ihnen sagen, ob die Gefahr von Wechselwirkungen besteht und wie Sie diese ggf. durch zeitliche Abstände umgehen können.

Hinweis:
Diese Vitamin-D-Verbindungen sind in Deutschland und anderen EU-Ländern in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen (gemäß EU-Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II (Fassung vom 20. März 2021)):

  • Cholecalciferol (D3)
  • Ergocalciferol (D2)
  • Calcidiol-Monohydrat, max. 10 Mikrogramm pro Tag für Personen ab 11 Jahren, maximal 5 Mikrogramm für 3 bis 10-Jährige (neuartig)
  • Vitamin D2-Hefe (neuartig)
  • Vitamin D2-Pilzpulver, maximal 15 Mikrogramm pro Tag (neuartig)

Vitamin-D-Analoga wie Alfacalcidol, Paricalcitol, Doxercalciferol, Tacalcitol, Calcipotriol und Eldecalcitol sind in Nahrungsergänzungsmitteln nicht erlaubt.


Tipp:

  • Gehen Sie täglich für einige Zeit in die Sonne, zum Beispiel bei einem Spaziergang in der Mittagszeit, und kurbeln Sie so die Vitamin-D-Produktion Ihres Körpers an.
  • Achten Sie jedoch bei längerem Sonnenbaden auf ausreichenden Sonnenschutz.
  • Fetthaltiger Seefisch wie Lachs, Makrele, Sardinen sowie Eier, Pilze und Margarine, die mit Vitamin-D angereichert ist, liefern ebenfalls wertvolles Vitamin D.
  • Eine angemessene Calciumzufuhr, körperliche Bewegung und Sport stärken Muskeln und Knochen zusätzlich.

Wofür braucht der Körper Vitamin D?

Damit Knochen und Zähne stabil bleiben, wird Calcium benötigt, das als Calciumphosphat eingelagert wird. Vitamin D spielt eine wichtige Rolle in diesem Prozess. Es reguliert den Calcium- und Phosphatstoffwechsel und unterstützt die Aufnahme von Calcium aus dem Darm ins Blut sowie die Einlagerung in die Knochen. Damit ist es unentbehrlich für die Gesundheit von Knochen und Zähnen. Vitamin D spielt darüber hinaus auch in anderen Stoffwechselvorgängen eine Rolle, unter anderem beeinflusst es die Muskelkraft.

Ein Mangel an Vitamin D kann die Ausbildung einer Knochenerweichung sowie einer Osteoporose zur Folge haben. Bei Osteoporose verringert sich die Knochendichte und damit die Stabilität des Knochengewebes. Die Knochen werden anfälliger für Brüche, insbesondere das Frakturrisiko für Hüfte, Wirbelsäule und Handgelenke nimmt zu. Mit steigendem Alter erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, an Osteoporose zu erkranken. Für eine optimale Mineralisierung der Knochen ist natürlich auch eine adäquate Calciumzufuhr notwendig.

Besonders im Kindesalter ist fehlendes Vitamin D gefährlich. Werden Knochen und Zähne bei Heranwachsenden unzureichend mineralisiert, droht eine Verformung der Knochen (Rachitis). Rachitis kommt in Deutschland allerdings sehr selten vor. Säuglinge bekommen im Rahmen der allgemeinen Vorsorge spezielle Vitamin D-Präparate kinderärztlich verschrieben, da der Vitamin D-Gehalt in der Muttermilch gering ist und die Haut des Säuglings aufgrund des noch fehlenden Schutzmechanismus nicht der Sonne ausgesetzt werden sollte. Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die speziell auf den Bedarf der Säuglinge ausgerichtet sind. Eine Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln ist daher nicht angebracht, es besteht Vergiftungsgefahr. Kein zusätzliches Vitamin D ohne Rücksprache mit der Kinderarztpraxis! Warum Säuglinge zusätzliches Vitamin D benötigen, finden Sie auf der Internetseite des Netzwerks Gesund ins Leben.

Stellungnahme von zwei Kinderarzt-Verbänden:

Aufgrund der vorliegenden Studienlage kann auch bei Vitamin-D-Serum-Konzentrationen unterhalb der Referenzwerte eine generelle Vitamin-D-Supplementierung für Kinder im Alter von 2 Jahren und älter nicht empfohlen werden.
Ausgenommen davon sind Kinder mit Risikofaktoren und chronischen Erkrankungen, die potenziell mit Störungen der Kalzium- oder Vitamin-D-Resorption einhergehen.

Quelle: Gemeinsame Stellungnahme der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin (DGKJ e. V.) und der Deutschen Gesellschaft für Kinderendokrinologie und Diabetologie (DGKED e. V.) vom 19.04.2018

Kann ich meinen Tagesbedarf an Vitamin D über die Nahrung decken?

Es gibt zwei Wege, über die der Körper mit Vitamin D versorgt wird: Zum einen durch die Aufnahme von Vitamin D-haltigen Lebensmitteln, zum anderen über die körpereigene Bildung in der Haut bei Sonnenbestrahlung. Letzteres macht den deutlich größeren Teil aus: Etwa 80-90 % der Vitamin D-Versorgung erfolgt durch regelmäßige Aufenthalte im Freien. Die Bildung von Vitamin D in der Haut hängt dabei von sehr verschiedenen Faktoren ab. Der Breitengrad, die Jahres- und Tageszeit (UVB-Intensität), Bewölkung, Kleidung, Freizeitverhalten sowie der jeweilige Hauttyp sind nur einige Aspekte.

Für eine ausreichende Versorgung empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), zwischen März und Oktober zwei- bis dreimal pro Woche Gesicht, Hände und Arme unbedeckt und ohne Sonnenschutz der Sonne auszusetzen (10-25 Minuten). Sonnenbrand sollten Sie dabei jedoch unbedingt vermeiden. In den Wintermonaten greift der Körper auf im Fett- und Muskelgewebe gespeichertes Vitamin D zurück. Zusätzlich sind in dieser Zeit Spaziergänge zur Mittagszeit empfehlenswert, wenn die Sonne am höchsten steht.

Hautcremes und Makeup mit Lichtschutzfaktor können verhindern, dass sich Vitamin D bildet bzw. die Bildungsrate herabsetzen. Dennoch sind Sonnenschutzmittel bei längerem Aufenthalt in der Sonne unerlässlich, um einem Sonnenbrand und Hautkrebs vorzubeugen.

Der Schätzwert für eine angemessene Vitamin D-Zufuhr beträgt laut DGE 20 Mikrogramm pro Tag, während die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA für Erwachsene 15 Mikrogramm pro Tag angibt. Dies gilt aber nur bei fehlender endogener Synthese, das heißt, wenn der Organismus überhaupt kein Vitamin D selbst bilden kann zum Beispiel bei Bettlägerigkeit. Neben der körpereigenen Produktion kann Vitamin D in geringen Mengen - etwa 10 bis 20 Prozent des Schätzwertes - durch die Nahrung aufgenommen werden. Da es zu den fettlöslichen Vitaminen gehört, ist es überwiegend in fettreichen tierischen Lebensmitteln zu finden. Dazu zählen vor allem fetthaltige Seefische wie Hering, Lachs oder Makrele sowie Eigelb, Leber und einige Speisepilze.

Lebensmittel mit Vitamin D anzureichern ist in Deutschland seit vielen Jahren aufgrund der Gefahr einer Überdosierung verboten. Für eine Reihe von Produkten, etwa Margarine, Kinderquark, Orangensaft, Sportgetränke, Pflanzendrinks oder Käsezubereitungen, gibt es jedoch Sondergenehmigungen, sogenannte Allgemeinverfügungen. Allerdings haben die Verbraucherzentralen durch einen Marktcheck in 2021 festgestellt, dass zahlreiche Produkte ohne eine solche Genehmigung auf dem Markt sind - auch solche, bei den das Bundesinstitut für Risikobewertung sich ausdrücklich gegen eine Anreicherung ausgesprochen hat. Damit steigt die Gefahr einer zu hohen Aufnahme

Außerdem wurden in den letzten Jahren von der Europäischen Kommission mehrere neuartige Lebensmittel zugelassen, die aufgrund einer Bestrahlung mit UV-Licht einen höheren Gehalt an Vitamin D2 aufweisen, zum Beispiel Champignons, Milch oder Brot. Mit UV-Strahlung behandelte Lebensmittel müssen mit einem vorgeschriebenen Hinweis gekennzeichnet werden. Sollten Sie UV-behandelte Lebensmittel konsumieren, seien Sie vorsichtig mit der zusätzlichen Einnahme Vitamin D-haltiger Nahrungsergänzungsmittel, um eine mögliche Vitamin-D-Überdosierung durch Aufsummierung zu vermeiden!


Zum Weiterlesen:

Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Vitamin D-Speicher im Sommer auffüllen: Wer braucht Nahrungsergänzungsmittel? BZfE-Newsletter Nr. 33 vom 17.08.2022

Zum Anschauen:

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Bundesinstitut für Risikobewertung (Juli 2022): Ob Nährstoffpillen wirklich helfen: Vitamin D, YouTube

Downloads:

Quellen:


BfR (2024): Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln. Stellungnahme Nr. 006/2024 vom 22.02.2024

BfR (2024:) Aktualisierung (2023): Höchstmengenvorschläge für Vitamin D in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln. Stellungnahme Nr. 007/2024 vom 22.02.2024

BfR (2023): Hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D können langfristig die Gesundheit beeinträchtigen. Auch ein Nutzen durch die Kombination derartiger Präparate mit Vitamin K ist nicht belegt. Stellungnahme 065/2023 vom 07.12.2023

BfR (2023): Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D – sinnvoll oder überflüssig? Stellungnahme 055/2023 vom 31.10.2023

BfR (2021): Höchstmengenvorschläge für Vitamin D in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln (abgerufen am 21.02.2024)

BfR (2017): Vitamin D - aus Sicht der Risikobewertung, Stand 26.01.2017 (abgerufen am 21.02.2024)

BfR (2020): Vitamin D: Einnahme hochdosierter Nahrungsergänzungsmittel unnötig. Stellungnahme Nr. 035/2020 vom 31.07.2020 (abgerufen am 21.02.2024)

Stellungnahme der Gemeinsamen Expertenkommission BVL / BfArM zur Bewertung von Vitamin-D-haltigen Produkten (Revision 1.1), Stand 16.02.2017 (abgerufen am 21.02.2024)

EFSA (2016): Dietary reference values for vitamin D. EFSA Journal 2016;14(10): 4547

EFSA (2012): Scientific Opinion on the Tolerable Upper Intake Level of Vitamin D. EFSA Journal 2012;10(7): 2813

Kassenärztliche Vereinigung Bayern: Vitamin-D-Präparate zwischen Verordnungsfähigkeit und Patientenwunsch. Stand: 28.09.2022 (abgerufen am 21.02.2024)

Gemeinsame Arbeitsgruppe Arzneimittel der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen: Rezept-Info – Vitamin D. Stand: Juli 2022 (abgerufen am 21.02.2024)

Ausgewählte Fragen und Antworten zu Vitamin D. Aktualisierte Gemeinsame FAQ des BfR, der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) und des Max-Rubner-Instituts (MRI), Stand: 03.12.2014 (abgerufen am 21.02.2024)

Robert-Koch-Institut (2019): Antworten des Robert Koch-Instituts auf häufig gestellte Fragen zu Vitamin D, Stand 25.01.2019 (abgerufen am 21.02.2024)

EFSA (2016): Dietary reference values for vitamin D. EFSA Journal 2016;14(10):4547 

Stiftung Warentest: Vitamin D. Wie es wirkt, wer viel davon braucht. Stand: 18.03.2022 (abgerufen am 21.02.2024)

Vitamin-D-Vergiftung. GPSP (6), Dezember 2020, S. 24 (abgerufen am 21.02.2024)

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Hyperkalzämie durch Überdosierung mit Vitamin D. Drug Safety Mail 2017-42 vom 30.11.2017 (abgerufen am 21.02.2024)

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Vitamin-D3-Überdosierung bei einem Säugling. Drug Safety Mail 2022-35 vom 05.09.2022 (abgerufen am 21.02.2024)

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Vitamin D3-Überdosierung nach Anwendung exzessiver Dosen im Rahmen des Coimbra-Protokolls. Drug Safety Mail 2023-48 vom 12.10.2023 (abgerufen am 21.02.2024)

Giftnotruf: Mehr Anfragen wegen Überdosierung von Vitamin D. Ärzteblatt vom 16.12.2022 (abgerufen am 21.02.2024)

Verbraucherzentrale Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt (2021): Mit Vitamin D angereicherte Lebensmittel. Marktcheck der Verbraucherzentralen im stationären Handel. Stand: Oktober 2021

BVL: Allgemeinverfügungen nach § 54 LFGB (abgerufen am 21.02.2024)

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission vom 20.12.2017 zur Erstellung der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel, Fassung vom 10.02.2024

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1052 der Kommission vom 10.04.2024 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Calcidiol-Monohydrat als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470

Lee P et al. (2009): Adequacy of Vitamin D Replacement in Severe Deficiency Is Dependent on Body Mass Index. American Journal of Medicine 122 (11): 1056-1060

Drehscheibe Nahrungserganzugnsmittel

Nährstoffe in Lebensmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind häufig überflüssig, denn die benötigten Nährstoffmengen lassen sich auch einfach essen. Das zeigt die bei den Verbraucherzentralen erhältliche Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?". Sie informiert entsprechend der hier im Portal genannten Produktgruppen über die entsprechenden Inhaltsstoffe in herkömmlichen Lebensmitteln und zeigt die benötigten Portionsgrößen. Hier ist sie digital umgesetzt.

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.