Arginin und Durchblutung

Stand:
Stimmt es, dass die zusätzliche Einnahme von Arginin gut für die Durchblutung im Körper ist?
Off

Frage:

Bei einer Heilpraktiker-Veranstaltung wurde die Einnahme von Arginin und Citrullin als besonders gesundheitsfördernd dargestellt. Arginin soll die Durchblutung im Körper fördern und somit die Einnahme von Blutdrucksenkern erübrigen. Stimmt es, dass die zusätzliche Einnahme von Arginin und Citrullin gut für den Körper ist, da er selbst bei der normalen Nahrungsmittelaufnahme nicht genug davon aufnimmt?

Antwort:

Arginin zählt zu den bedingt unentbehrlichen (semi-essentiellen) Aminosäuren, d.h. der Körper kann sie zwar selber bilden, doch reicht diese Menge in bestimmten Situationen (z. B. im Säuglingsalter, bei Mangelernährung oder bestimmten schweren Erkrankungen) nicht immer aus. Mit eiweißreichen Lebensmitteln wie Hülsenfrüchten, Nüssen und Fleisch wird in der Regel genug Arginin aufgenommen.

Dass sich eine zusätzliche Einnahme von Arginin bzw. Citrullin, einer Vorstufe von Arginin, positiv auf Blutdruck und Herz-Kreislauf-System auswirkt, ist wissenschaftlich nicht belegt.

Nahrungsergänzungsmittel sind nicht dazu gedacht, Krankheiten wie Bluthochdruck vorzubeugen, sie zu lindern oder zu heilen. Dies ist Aufgabe von Arzneimitteln, die bezüglich ihrer Wirkungen und Nebenwirkungen behördlich geprüft und zugelassen werden.

Von einer Selbstmedikation mit Arginin und/oder Citrullin bei Bluthochdruck können wir nur abraten. Bluthochdruck bedarf einer wirkungsvollen Therapie, die mit dem Arzt oder der Ärztin abgesprochen werden sollte.

Auf Arginin-Produkten seriöser Hersteller finden Sie Warnhinweise für bestimmte Personengruppen. Wenn Sie blutverdünnende Arzneimittel (z. B. Marcumar), Nitrate (z. B. Amylnitrit) oder potenzsteigernde Mittel mit Wirkstoffen wie z. B. Sildenafil einnehmen, sollten Sie Arginin nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen. Personen, die einen Herzinfarkt erlitten haben, sollten ganz auf eine Anwendung verzichten.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.