Klage gegen Fuxx – Die Sparenergie GmbH wegen Geltendmachung eines Nichterfüllungsschadens bei Sonderkündigung durch Verbraucherinnen und Verbraucher wegen Umzug
Der Anbieter behält sich das Recht vor, einseitig die verwendete Übertragungstechnologie festzulegen und zu ändern. Außerdem räumt sich der Anbieter in den Klauseln ein außerordentliches Kündigungsrecht ein, sowohl wenn die Zustimmung des Grundstückseigentümers für den Anschluss fehlt, als auch wenn der Anbieter den Kunden aus beliebigen Gründen nicht an sein Netz anschließen kann.
Beitreiben bestrittener Forderungen unter Berechnung von Inkassokosten und Androhung weiterer Maßnahmen;
Erstinstanzliche lage abgewiesen - Verbraucherzentrale prüft Berufung