Reisevermittlungsportal ab-in-den-Urlaub.de: Manipulative Designs setzen Verbraucher:innen unter Druck.
Mit Urteil vom 14. April 2026 wies das OLG Dresden die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen mit der Begründung ab, dass allein das Vorliegen von Dark Patterns ihre Verwendung nicht unzulässig mache und der Druck, der von den beanstandeten Nachfrage- und Verfügbarkeitshinweisen herrührt, nicht so groß sei.