Irreführende Werbung: Widerrufsrecht beim Nachsendeservice?
Der Anbieter lässt Verbraucher:innen im Bestellprozess für den Nachsendeservice die Kenntnis von einem Widerrufsrecht bestätigen, das im Kleingedruckten ausgeschlossen werden soll.
Dies bewertete das Gericht mit Urteil vom 26. Februar 2026 als irreführend. Die Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass hier ein Widerrufsrecht gewährt werden, der Ausschluss zumindest aber begründet werden müsste, teilte das Gericht hingegen nicht.