Klage wegen Verstoßes gegen vorvertragliche Informationspflichten beim Kauf von virtuellen Gegenständen im Computerspiel „Metin2“ und wegen Verstoßes gegen den Digital Services Act beim Angebot von sog. Überraschungsboxen im Hinblick auf minderjährige Nutzer:innen.
Intrasparente und unausgewogene AGB, die die Ausnahmen von der Nachzahlungsplicht beim Cross Ticketing, sofern man die Flüge nicht in der vorgegebenen Reihenfolge abfliegt, regelt.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine Nachzahlungspflicht bei Nichtabfliegen der Tickest in der gebuchten Reihenfolge festgelegt. Diese Klausel gilt auch für Verbraucher, die bei Vertragsschluss die Absicht hatten, die Flugreihenfolge einzuhalten. Zudem sind die Anbieterkennzeichnungsangaben nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar.