Verantwortlichkeit für Informationspflichten auf Webseite und vor Abgabe der Vertragserklärung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
1N Telecom GmbH sendet Verbrauchern postalische Angebote über den Abschluss von Telekommunikationsverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten zu, ohne darin den Abschluss eines Vertrags mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten anzubieten. Der BGH wies die Revision zurück.
Zahlungsaufforderung hinsichtlich einer vertraglichen Verpflichtung sowie Nebenkosten / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)