Klage gegen Main Compass Consulting GmbH
Erbringung von Rechtsdienstleistungen beim Wechsel von Krankenversicherungen
Allgemeine Verfahrensdaten
Main Compass Consulting GmbH
Mombacher Str. 52
55122 Mainz
Deutschland
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagten werden verurteilt, es jeweils zu unterlassen, ohne Erlaubnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach § 3 RDG Verbrauchern individuelle, entgeltpflichtige Beratungs- und/oder Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, wie geschehen nach Anlage K 1.
- Die Beklagte Ziffer 2 wird außerdem verurteilt, es zu unterlassen, für die Dienstleistung eines Wechsels von einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zu werben und/oder werben zu lassen und dabei zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, dass es „auch nach 55" durchaus „Chancen für den Wechsel" gebe, wenn nicht im unmittelbaren Blickfang mit dieser Angabe klar und unmissverständlich darauf hingewiesen wird, dass ein Wechsel für sozialversicherungspflichtige Angestellte nach Vollendung des 55. Lebensjahres ausgeschlossen ist, wie geschehen gem. Screenshots nach Anlage K 6, Seite 2, i.V.m. Seite 24-
Die Klage richtet sich sowohl gegen die Main Compass Consulting GmbH als auch gegen die Geschäftsführerin persönlich.








