Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln anzubieten, und in diesem Zusammenhang mit einer „30 TAGE GELD ZURÜCK GARANTIE“ zu werben, wie geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 1, wenn ausweislich der AGB der Beklagten die „30-Tage-Geld-zurück-Garantie“ lediglich der Möglichkeit einer Beschwerde dienen und keinen automatischen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises gewähren soll (Anlage K 2, Seite 2).
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln anzubieten, und den Verbraucher in diesem Zusammenhang über dessen Widerrufsrecht zu belehren, wie geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 1 i.V.m. Anlage K 2.