Klage gegen POPMODERN Veranstaltungs GmbH
Irreführung von Verbraucher:innen im Zusammenhang mit einem Entgelt für das Aufladen eines Bezahl-Chips auf einem Festival und der Mitteilung über einen Mindestauszahlungswert für die Rückzahlung von Restguthaben sowie Impressumsverstoß.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
I-17 O 2/25
Zuständiges Gericht:
Landgericht Bochum
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:
POPMODERN Veranstaltungs GmbH
Generationenweg 1
44225 Dortmund
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Berufung beim OLG Hamm, Az. I-4 U 115/25
NIchtzulassungsbeschwerde beim BGH, Az. I ZR 28/26








