Irreführung von Verbraucher:innen im Zusammenhang mit einem Entgelt für das Aufladen eines Bezahl-Chips auf einem Festival und der Mitteilung über einen Mindestauszahlungswert für die Rückzahlung von Restguthaben sowie Impressumsverstoß.
Berufung beim OLG Hamm, Az. I-4 U 115/25
NIchtzulassungsbeschwerde beim BGH, Az. I ZR 28/26