Klage gegen POPMODERN Veranstaltungs GmbH
Irreführung von Verbraucher:innen im Zusammenhang mit einem Entgelt für das Aufladen eines Bezahl-Chips auf einem Festival und der Mitteilung über einen Mindestauszahlungswert für die Rückzahlung von Restguthaben sowie Impressumsverstoß.
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- I-17 O 2/25
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Bochum
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Geht vor gegen:
-
POPMODERN Veranstaltungs GmbH
Generationenweg 1
44225 Dortmund
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Berufung beim OLG Hamm, Az. I-4 U 115/25
NIchtzulassungsbeschwerde beim BGH, Az. I ZR 28/26









