Klage gegen POPMODERN Veranstaltungs GmbH

Irreführung von Verbraucher:innen im Zusammenhang mit einem Entgelt für das Aufladen eines Bezahl-Chips auf einem Festival und der Mitteilung über einen Mindestauszahlungswert für die Rückzahlung von Restguthaben sowie Impressumsverstoß.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
I-17 O 2/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Bochum
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen

POPMODERN Veranstaltungs GmbH
Generationenweg 1
44225 Dortmund
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum