Trading Coaches: Vorsicht vor haltlosen Versprechen

Stand:
Beim Trading ist der Anlageerfolg nicht garantiert. Wird mit exklusivem Zugang zu Trading-Wissen und schnellen, hohen Gewinnversprechen geworben, droht Gefahr. Erfahrungsgemäß können solche Versprechen nicht eingehalten werden. Es handelt sich um unseriöse Praktiken und betrügerische Angebote.
Ein Mensch mit Geld und einem Telefon in der Hand neben einem Ausrufezeichen mit dem Wort Warnung
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 Fallen Sie nicht auf haltlose Versprechen von Trading Coaches herein, in teuren Weiterbildungen oder Workshops das Rüstzeug für sichere überdurchschnittliche Börsenerfolge erwerben zu können. Solche Angebote werden immer wieder über Webseiten und Soziale Medien beworben und erwecken falsche Erwartungen.
Trading ist reine Spekulation

Durch den Kauf und Verkauf möchten Trading Coaches meist kurzfristige Kursschwankungen zur Generierung eines stetigen Gewinns ausnutzen. Dabei können fast alle Finanzprodukte gehandelt werden. Je höher die Gewinnerwartungen, desto höher aber auch das Risiko, alles zu verlieren.

In der Regel geht es Trading Coaches nicht darum, breit gefächertes Finanzwissen zu vermitteln. Vielmehr werden Ihnen hochriskante Finanzprodukte und entsprechende Trading-Strategien nahegebracht.

Dadurch drohen Verbraucher:innen enorme Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage. Es gibt grundsätzlich keine Strategien für zuverlässig überdurchschnittliche Renditen. (Day)Trading ist immer äußerst riskant.

Trader bzw. Trading-Coach sind keine in Deutschland anerkannte Ausbildung. Die tatsächlichen Expertenkenntnisse sind oft nur vorgegaukelt.

 

Den Verbraucherzentralen sind Fälle bekannt, bei denen durchschnittliche Jahresrenditen in Aussicht gestellt werden, die selbst mit einem breit gestreuten Portfolio bei hoher Aktienquote auf dem Kapitalmarkt auf Dauer nicht zu erreichen sind. Manche Anbieter geben sogar an, dass sie für ein konstantes vier- bis fünfstelliges "Einkommen" pro Monat sorgen würden.

Rechtlich sichern sich die Anbieter über ihre AGB ab, in denen Sie regelmäßig die vollmundig verkündeten Versprechen relativieren und entschärfen. So betonen Trading Coaches im Kleingedruckten die Eigenverantwortlichkeit ihrer Kund:innen und, dass es keine Erfolgsgarantie gebe. Besonders aufschlussreich sind die so genannten Enthaftungserklärungen in den AGB.

Auffällig ist, dass selbsternannte Finanzgurus vor allem sich selbst inszenieren. Dabei wenden sie gezielte Methoden der manipulativen Rhetorik und psychologische Verkaufsmaschen an. So präsentieren Trading Coaches auf ihren Webseiten viele angebliche Erfolgsgeschichten zufriedener Kund:innen. Diese Geschichten lassen sich aber nicht überprüfen. Deshalb sind die positiven Kundenbewertungen nicht zuverlässig und liefern kein reales Bild ab. Zugleich finden negative Bewertungen keine Erwähnung.

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 
  • Seien Sie skeptisch:
    Nicht ohne Grund drehen die falschen Finanzgurus und Trading Coaches Videos und bieten Seminare an, statt ihr eigenes Geld arbeiten zu lassen. Sind nicht eher teure Workshops und Weiterbildungen der sichere Weg zur "finanziellen Freiheit" der jeweiligen Anbieter?
  • Informieren Sie sich in Sachen Geldanlage und Altersvorsorge umfassend und auf Basis seriöser Quellen. Dazu gehören gewiss nicht die Hinweise und Strategien der Trading Coaches!
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen:
    Sollten Sie in Kontakt mit einem Trading Coach und entsprechenden Seminaren oder Workshops kommen, lassen Sie sich nicht durch ein angeblich zeitlich begrenztes Top-Angebot unter Druck setzen. Widerstehen Sie außerdem "kostenlosen Erstberatungen" oder für kurze Zeit kostenlosen "Schulungsunterlagen". Seien Sie bei Einstiegsbroschüren oder Appetizer-Videos kritisch.
  • Lassen Sie sich von den Anbietern nicht weißmachen, dass beispielsweise passive Anlagestrategien mit ETFs gerade in Krisenzeiten falsch seien. Das Gegenteil ist richtig.
  • Die Grundlage einer bedarfsgerechten Geldanlage sollte ein breit gestreutes Portfolio entsprechend ihrer Risikobereitschaft bilden.
  • Informieren Sie sich bei der Aufsichtsbehörde BaFin: Unter Umständen müssen die Anbieter Transparenzpflichten beachten und sind meldepflichtig.  Außerdem kann eine erlaubnispflichtige Anlage- oder Abschlussvermittlung vorliegen.
  • Lassen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Verbraucherzentrale beraten.
Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.