vzbv und Mercedes lassen Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verfolgt die Rechte von Mercedes-Kund:innen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte unter anderem festgestellt, dass Mercedes in seinen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hatte. Hinsichtlich der Euro-5 Modelle verneinte es aber einen Vorsatz.
Foto eines an einer Straße geparkten Autos von vorne im Anschnitt

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) kann einige Zeit dauern.
  • Betroffene können sich für die Klage nicht mehr an- oder abmelden.
  • Angemeldete Verbraucher:innen brauchen nichts zu unternehmen. Deren Ansprüche verjähren während des Gerichtsprozesses nicht.
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Im Streit um unzulässige Abschalteinrichtungen gehen der vzbv und Mercedes in die letzte Instanz.

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. März 2024 erzielte der vzbv bereits einen Teilerfolg für die Mercedes-Kund:innen. Da das Urteil aber hinter den Forderungen des vzbv zurückbleibt, lässt er das Urteil vom BGHnachprüfen. Da Mercedes auch teilweise unterlegen ist, hat das Unternehmen ebenfalls Revision eingelegt.

Die Prüfung des BGH kann einige Zeit dauern. Für angemeldete Verbraucher:innen besteht kein Handlungsbedarf: ihre Anmeldung zur Klage gilt weiter. Ihre Ansprüche können nicht verjähren, solange das Verfahren andauert. Neue Anmeldungen zu dem Verfahren sind nicht mehr möglich.

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