Wenn eine Firma insolvent wird: Das sind Ihre Rechte

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Ob Versandhändler, Baumarktketten oder Buchverlage: Nach Firmenpleiten stellen sich immer wieder Fragen nach Vorauszahlungen, fehlerhafter Ware, Ratenkauf, Datenschutz und noch nicht eingelösten Gutscheinen.
An der Fensterscheibe eines Geschäfts hängt das Schild "Geschlossen".

Das Wichtigste in Kürze:

  • Haben Sie mangelhafte Ware erhalten und Ihr Händler ist insolvent, müssen Sie Ihre Ansprüche auf Nacherfüllung gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Der kann entscheiden, ob der Ihren Nacherfüllungsanspruch erfüllt oder nicht. Lehnt er dies ab, bleibt Ihnen nur, Ihrer Forderung als Schadenersatzanspruch zur Insolvenztabelle anzumelden.
  • Haben Sie einen Artikel im Voraus bezahlt oder angezahlt und Ihr Händler wird insolvent, kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er das Geschäft abwickelt. Lehnt er dies ab, können Sie Ihre Forderung auf Rückzahlung ebenfalls nur zur Insolvenztabelle anzumelden.
  • Raten für bereits gelieferte Waren müssen Sie auch dann weiterzahlen, wenn der Händler insolvent wird. Haben Sie auf Rechnung gekauft, gilt stets: Erhaltene Ware muss bezahlt werden.
  • Haben Sie einen Gutschein bei einem insolventen Händler, können Sie Ihre Forderungen aus dem Gutschein nur noch zur Insolvenztabelle anmelden.

 

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Was mache ich, wenn ich fehlerhafte Ware bekommen habe?

Was wird aus Ihren Ansprüchen, wenn Sie fehlerhafte Ware bekommen haben, das Kaufhaus oder der Versandhändler Insolvenz anmeldet und den Geschäftsbetrieb einstellt? Haben Sie eine von Anfang an mangelhafte Ware erhalten, hat der Händler grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren ab Kauf die Pflicht zur Gewährleistung. Das bedeutet: Er muss zunächst die Ware kostenlos reparieren oder austauschen.

Wenn der Händler insolvent wird, müssen Sie Ihre Nacherfüllungsansprüche auf Austausch oder Reparatur gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Dieser kann entscheiden, ob er die Ansprüche erfüllt oder die Erfüllung ablehnt. Lehnt er ab, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihre Forderung gegen den Insolvenzverwalter als Schadenersatzanspruch zur Insolvenztabelle anzumelden.

Haben Sie die Ware noch nicht vollständig bezahlt, bietet es sich an, die Reparaturkosten mit den noch ausstehenden Zahlungen zu verrechnen. Dies sollten Sie mit dem Insolvenzverwalter abstimmen. Ausstehende Raten sollten Sie bis zu einer Einigung in Höhe der Reparaturkosten zurückbehalten.

Von der Insolvenz unberührt bleiben jedoch die Ansprüche, die sich aus den freiwilligen Garantien der Hersteller ergeben. Hat der Produzent eine Garantie gegeben, können Sie mangelhafte Ware im Rahmen der Garantie direkt dort beanstanden.

Was geschieht, wenn der Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt wird?

Kommt es infolge der Insolvenz zur Geschäftsaufgabe und eröffnet das Gericht ein Insolvenzverfahren, so fordert es die Gläubiger auf, die Forderung innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens zwei Wochen und maximal drei Monate) beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden.

Sie können nun statt einer konkreten Leistung einen Ersatz in Geld fordern. Achtung – wird gar kein Insolvenzverfahren durchgeführt, weil das verfügbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, sind die eigenen Forderungen wohl uneinbringlich, wenn nicht neben dem insolventen Unternehmen eine natürliche Person haftet. 

Sie könnten die mangelhafte Ware also auf Ihre Kosten reparieren lassen und diese Kosten im Wege des Schadensersatzes vom Insolvenzverwalter verlangen. Allerdings sind Ihre Erfolgsaussichten, Reparaturkosten erstattet zu bekommen, wegen der Vielzahl der Forderungen gering. Im Fall der Insolvenz wird es daher schwierig werden, Ansprüche auf Gewährleistung durchzusetzen.

Ich habe im Voraus gezahlt, die Ware aber nicht bekommen. Was kann ich tun?

Der Insolvenzverwalter kann entscheiden, ob solche teilweise bereits erfüllten Geschäfte noch abgewickelt werden. Winkt er ab, bleibt Ihnen noch der Versuch, aus der Insolvenzmasse befriedigt zu werden. Allerdings zeigen Erfahrungen, dass dabei nur ein sehr bescheidener Anteil zu erwarten ist.

Auch wenn Sie bereits den gesamten Preis im Voraus gezahlt haben, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.

Was passiert, wenn ich Ware auf Raten gekauft habe?

Die Raten für gelieferte Ware müssen Sie auf jeden Fall weiter bezahlen. Nennt der Insolvenzverwalter eine neue Bankverbindung, sind Sie verpflichtet, die Rate auf dieses Konto zu überweisen.

Achtung: Überprüfen Sie, ob die Angaben stimmen, etwa indem Sie telefonisch nachfragen. So fallen Sie nicht auf eventuelle Trittbrettfahrer rein. Sind trotz regelmäßiger Zahlungen angeblich Forderungen offen, sollten Sie dem Inkassobüro die Vereinbarung über die Ratenzahlung sowie die Nachweise der gezahlten Raten vorlegen.

Die Vereinbarungen zur Ratenzahlung mit Verweis auf die Insolvenz zu kündigen, ist unzulässig. Hingegen ist eine ordentliche Kündigung der Vereinbarung grundsätzlich möglich, soweit dies vorgesehen ist. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund besteht jedoch nicht, ebenfalls keine Anfechtungsmöglichkeit im Rahmen des Insolvenzrechts.

Muss ich bestellte Ware bezahlen, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet?

Haben Sie auf Rechnung gekauft, gilt stets: Sie müssen erhaltene Ware bezahlen.

Achtung: Lassen Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall auf Vorkasse ein. Sie tragen das Risiko, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.

Allerdings sind Sie auch weiter an Ihren Vertrag gebunden, wenn Sie nichts angezahlt haben und der Händler insolvent wird. Treten Sie dann vom Vertrag zurück, könnten Abstandszahlungen fällig werden. Die Verbraucherzentralen empfehlen daher, Leistung nur Zug um Zug anzubieten. Sie zahlen also erst dann, wenn Sie im gleichen Moment die Ware bekommen.

Kann ich Gutscheine noch einlösen?

Ist ein Insolvenzverfahren gegen den Händler eröffnet worden, der Ihnen einen Gutschein ausgestellt hat, können Sie Ihre Forderungen aus dem Gutschein nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Soweit dann noch Geld vorhanden sein sollte, bekommen Sie eine entsprechende Quote ausgezahlt. Meist gehen derartige Forderungen aber wegen der geringen Insolvenzmasse ins Leere.

Die Verbraucherzentralen raten, sich nochmals in die nächstgelegene Filiale zu begeben, um den Gutschein einzulösen. Falls dies nicht möglich ist, steht es Ihnen offen, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt nicht zuletzt von der Höhe des Gutscheinbetrags ab.

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