E-Rezept geht nicht: Was tun bei einer Störung in der Apotheke?
E-Rezept-Ausfall: Was Sie tun können, wenn die Apotheke Ihr Rezept nicht abrufen kann? Die Verbraucherzentralen zeigen, woran das liegt und was Sie tun können, wenn Sie Ihr Medikament gerade nicht bekommen.

Das Wichtigste in Kürze:
- Bei einer technischen Störung können Apotheken manchmal keine E-Rezepte abrufen.
- Ihr E-Rezept ist dadurch nicht verloren: Es liegt zentral gespeichert und nicht auf der Gesundheitskarte selbst.
- Es gibt 4 Einlösewege für Rezepte: Gesundheitskarte, E-Rezept-App, Papierausdruck aus der Arztpraxis oder Card-Link-Verfahren über verschiedene Apotheken-Apps. Funktioniert einer nicht, fragen Sie in der Apotheke nach einem anderen Weg.
- Brauchen Sie dringend ein Medikament, das Sie dauerhaft einnehmen? Seit Juli 2026 dürfen Apotheken in bestimmten Fällen auch ohne Rezept aushelfen (§ 48a Arzneimittelgesetz).
- Bei akuter gesundheitlicher Gefährdung: ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116117 kontaktieren.
Wie kommt es zu einem E-Rezept-Ausfall?
E-Rezepte laufen über ein digitales Netz. Es heißt Telematikinfrastruktur, kurz TI. Es verbindet Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen miteinander. Für den Zugang zu diesem Netz brauchen Praxen und Apotheken spezielle Karten. Diese heißen Institutionskarten oder elektronische Heilberufsausweise. Mit ihnen weisen sie sich im System aus.
Gibt es bei einem der technischen Dienstleister eine Störung, funktionieren diese Karten für kurze Zeit nicht. Das hat 2 Folgen:
- Arztpraxen können keine neuen E-Rezepte und elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen
- Apotheken können bereits ausgestellte E-Rezepte nicht abrufen
Solche Ausfälle betreffen meist nicht einzelne Versicherte. Sie betreffen die Technik von Praxen und Apotheken.
Wichtig: Eine Störung kann sich schnell wieder ändern. Bevor Sie zur Apotheke gehen, lohnt sich deshalb ein Blick auf die Website der Gematik unter fachportal.gematik.de/ti-status. Dort sehen Sie tagesaktuell, ob gerade eine Störung vorliegt und welcher Dienst betroffen ist. Die Gematik ist dieNationale Agentur für Digitale Medizin in Deutschland, die die digitale Technik im deutschen Gesundheitswesen betreibt. Alternativ rufen Sie einfach in Ihrer Apotheke an und fragen nach, ob E-Rezepte gerade wieder funktionieren.
Ist mein E-Rezept nach einem Ausfall noch da?
Ja, Ihr E-Rezept bleibt erhalten. Eine technische Störung löscht kein bereits ausgestelltes E-Rezept. Der Grund: E-Rezepte liegen nicht auf Ihrer Gesundheitskarte. Sie liegen zentral gespeichert auf einem Server, dem sogenannten Fachdienst. Die Gesundheitskarte dient beim Einlösen nur dazu, sich dort auszuweisen.
Bei einer Störung ist also nicht das Rezept weg. Apotheke oder Arztpraxis kommen nur technisch nicht heran. Ist die Störung vorbei, können Sie Ihr Rezept meist ganz normal einlösen.
Was kann ich tun, wenn die Apotheke mein E-Rezept nicht abrufen kann?
1. Prüfen Sie, ob das E-Rezept bereits vorliegt: Fragen Sie in der Apotheke nach, ob Ihr Rezept schon vorliegt. Es kann sein, dass es vorhanden, aber gerade nicht abrufbar ist. Es kann aber auch sein, dass die Arztpraxis es noch gar nicht erstellen konnte. Das ist wichtig für die nächsten Schritte.
2. Alternative Rezept-Einlösewege ansprechen: Ein E-Rezept lässt sich grundsätzlich auf 4 Wegen einlösen:
- mit der elektronischen Gesundheitskarte,
- über die E-Rezept-App der Gematik,
- über Card – Link mit verschiedenen Apotheken-Apps
- mit einem gedruckten Papier-Rezept aus der Arztpraxis.
Funktioniert der Weg über die Gesundheitskarte oder eine App nicht, fragen Sie gezielt in Ihrer Arztpraxis nach einem Papierausdruck des Rezepts.
Tipp: Je nachdem, worauf die Störung beruht, kann eine Einlösung auch in einer anderen Apotheke funktionieren. Aber: Ein Wechsel der Apotheke hilft bei einer bundesweiten Störung der Telematikinfrastruktur meist nicht. Der Grund: Alle Apotheken nutzen dieselbe zentrale Technik. Klären Sie stattdessen zuerst, ob die Störung noch besteht oder nur bestimmte System betrifft. Dann kann auch die Einlösung in einer anderen Apotheke möglich sein.
Was, wenn ich mein Medikament dringend brauche?
Ist eine Wartezeit gesundheitlich nicht vertretbar, gibt es 2 gesetzlich geregelte Möglichkeiten:
1. Anschlussversorgung bei Dauermedikation
Seit Juli 2026 dürfen Apotheken in bestimmten Fällen aushelfen. Sie dürfen ein verschreibungspflichtiges Medikament einmalig auch ohne aktuelles Rezept abgeben. Das gilt nur für Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen. Dafür müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben das Medikament nachweislich schon mindestens drei Quartale lang verschrieben bekommen, zum Beispiel erkennbar in Ihrer elektronischen Patientenakte.
- Sie müssen das Medikament ohne Verzögerung weiter einnehmen.
- Wirkstoff und Stärke sind genau wie bei Ihrem zuletzt abgegebenen Medikament.
- Für Ihr Medikament gilt keine gesetzliche Ausnahme. Das betrifft zum Beispiel bestimmte Betäubungsmittel.
Die Apothekerin oder der Apotheker entscheidet im Einzelfall, ob sie oder er das Medikament abgibt. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht.
2. Akute Notfälle
Duldet die Einnahme eines Medikaments keinen Aufschub, kann Ihre Arztpraxis die Apotheke direkt anrufen und die Verordnung telefonisch mitteilen. Die Apotheke darf das Medikament dann auch ohne schriftliches Rezept abgeben. Das offizielle Rezept muss die Ärztin oder der Arzt aber unverzüglich nachreichen. Das offizielle Rezept muss die Ärztin oder der Arzt aber unverzüglich nachreichen. Wichtig dabei: Eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der Sie kennt, muss die Entscheidung selbst treffen. Kontaktieren Sie deshalb zuerst Ihre Arztpraxis.
Tipp: Geht es um eine akute Gefahr für Ihre Gesundheit, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Rufnummer 116117. Bei einem echten Notfall wählen Sie die 112.
Mein Rezept wurde in der Praxis noch gar nicht ausgestellt – was jetzt?
Auch Arztpraxen können von einer Störung betroffen sein. Dann lässt sich Ihre Verordnung gar nicht erst digital erstellen. Klären Sie direkt mit der Praxis, ob und wie das Rezept trotzdem ausgestellt werden kann, zum Beispiel als Papierausdruck. Auch wenn die Systeme wieder laufen, kann es noch etwas dauern: Viele Praxen sammeln Rezepte und geben sie erst gemeinsam frei, etwa mittags oder am Feierabend. Das nennt sich Stapelsignatur.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum E-Rezept-Ausfall
Muss ich mein Rezept neu ausstellen lassen, wenn die Apotheke es nicht abrufen konnte?
Nein, in der Regel nicht. Das Rezept bleibt gespeichert und lässt sich einlösen, sobald die Störung behoben ist.
Kann ich in eine andere Apotheke gehen, wenn meine Apotheke das Rezept nicht abrufen kann?
Bei einer bundesweiten Störung ist das meist nicht hilfreich, da alle Apotheken dieselbe zentrale Technik nutzen. Klären Sie zunächst, ob die Störung noch besteht oder nur bestimmte Systeme betrifft. Dann kann auch die Einlösung in einer anderen Apotheke möglich sein.
Bekomme ich mein Medikament auf jeden Fall, wenn es dringend ist?
Nicht automatisch. Sowohl die Anschlussversorgung (§ 48a AMG) als auch die telefonische Ausnahme (§ 4 AMVV) setzen eine Prüfung im Einzelfall voraus, durch die Apotheke oder die Arztpraxis. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
Woher weiß ich, ob eine Störung bei E-Rezepten noch aktiv ist?
Aktuelle Informationen finden Sie im TI-Lagebild der Gematik unter fachportal.gematik.de/ti-status. Ein kurzer Anruf bei Ihrer Apotheke gibt ebenfalls Auskunft über den aktuellen Stand.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.














