Das Wichtigste in Kürze:
- Bei vielen Billigfluglinien ist oft nur eine kleine Tasche gratis. Sie verlangen Aufpreise für Gepäck, das eigentlich Standard sein sollte.
- Nach einem EuGH-Urteil aber darf Handgepäck aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband nicht extra kosten.
- Die Verbraucherzentralen fordern einheitliche Regeln und klare EU-Standards für Handgepäck, zum Beispiel mindestens 10 Kilogramm und 115 Zentimeter Kantenmaß für Handgepäck ohne Aufpreis.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat easyJet, WizzAir und Vueling verklagt und vier weitere Airlines abgemahnt. Im Verfahren gegen Vueling wurde der Klage nun stattgegeben.
Worum geht es bei der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Airlines?
Wer günstig fliegen will, erlebt oft eine teure Überraschung beim Einchecken: Bei vielen Fluggesellschaften kostet selbst ein kleiner Rollkoffer plötzlich extra. Das ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands unrechtmäßig. Er geht daher juristisch gegen mehrere Airlines vor. Im Verfahren gegen Vueling Airlines gab es jetzt ein erstes Urteil, bei dem der Klage der Verbraucherzentrale stattgegeben wurde.
Neben Vueling Airlines klagt der vzbv gegen easyJet und WizzAir. Diese Billigflieger verlangen im Basistarif oft Zusatzgebühren für normales Handgepäck, obwohl aus Sicht der Verbraucherschützer ein Gepäckstück in angemessener Größe immer im Flugpreis enthalten sein muss.
Handgepäck-Gebühren verstoßen gegen EU-Recht
Handgepäck ist nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands keine Zusatzleistung, sondern gehört zur normalen Beförderung von Passagieren. Er beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Das besagt: Solange Maße und Gewicht im vernünftigen Rahmen bleiben und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden, dürfen Fluggesellschaften für Handgepäck grundsätzlich keinen Aufpreis verlangen.
Tatsächlich aber ist bei vielen Airlines, etwa bei easyJet, nur ein sehr kleines Gepäckstück von maximal 45 mal 36 mal 20 Zentimetern Größe kostenlos. Für einen Bordtrolley oder eine weitere Tasche müssen Fluggäste teilweise hohe Zusatzgebühren zahlen. Wer erst am Gate dazubucht, zahlt oft noch mehr.
Bundesverband mahnt vier weitere Fluggesellschaften ab
Neben den laufenden Klagen und Abmahnungen gegen drei Airlines hat der Verbraucherzentrale Bundesverband auch Norwegian Air, Ryanair, Transavia und Volotea abgemahnt. Alle sieben Fluggesellschaften stehen im Verdacht, mit unzulässigen Preisaufschlägen für Handgepäck gegen Verbraucherrechte zu verstoßen und dadurch Verbraucher:innen zu täuschen. Die Verfahren laufen aktuell vor verschiedenen Oberlandesgerichten, etwa in Berlin oder Frankfurt am Main.
Was fordern die Verbraucherzentralen?
Die Verbraucherzentralen fordern klare Standards. Diese Leistungen sollten im Ticketpreis enthalten sein – egal ob bei Linienflug oder Billigflieger:
- Handgepäck bis zu 10 Kilogramm Gewicht,
- minimales Kantenmaß von 115 Zentimetern,
- ein kleines "Personal Item", etwa eine Handtasche oder ein Laptoprucksack.
Europaweiter Vorstoß für faire Gepäckregeln
Die Klagen sind Teil einer gemeinsamen Initiative europäischer Verbraucherschutzverbände, koordiniert vom Dachverband BEUC. Bereits im Mai 2025 hatten 16 nationale Organisationen bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt.
Ziel ist eine europaweit einheitliche Regelung für Handgepäck, damit Reisende mehr Planungssicherheit haben und nicht länger mit undurchsichtigen Regeln und versteckten Kosten rechnen müssen.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.