Abzocke mit falschen Tickets und Unterkünften: So erkennen Sie Fakes

Stand:
Selbst der schönste Urlaubstraum verwandelt sich schnell in einen Albtraum, wenn man falsche Tickets erwirbt oder nicht existierende Unterkünfte bucht. Im schlimmsten Fall können Sie weder die Reise antreten noch Ihr Geld zurückbekommen. Wir erklären, wie Sie Urlaubs-Fakes erkennen.
Mann mit Rollkoffer am Flughafen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Typisch für Fake-Angebote: Geworben wird mit extrem günstigen Angeboten.
  • Die Werbung und Buchung erfolgt oft über unbekannte Reiseseiten oder soziale Medien. Die direkte Kommunikation erfolgt nicht persönlich, sondern nur über Messenger (wie bspw. WhatsApp, Facebook, Viber) oder E-Mail.
  • Haben Sie kein Flugticket / bei einer Pauschalreise keinen Reisesicherungsschein erhalten, sollten Sie sich an die Polizei wenden.
On

Wer günstig in den Urlaub will, findet im Internet eine Vielzahl an Angeboten. Doch zwischen offiziellen Fluggesellschaften und echten Unterkünften tummeln sich auch unseriöse Anbieter, die versuchen, Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wie gehen die Abzocker vor?

Oft werden Reiseschnäppchen in sozialen Netzwerken angeboten. Die Kommunikation läuft hier meist über diese Seite bzw. bei neuen Reiseseiten über Messengerdienste wie WhatsApp oder Viber.

Daneben gestalten Abzocker professionelle Internetseiten, auf denen Pauschalreisen, Flüge oder Unterkünfte angeboten werden. Diese Internetseiten lassen sich mittlerweile schnell aus bestehenden Baukastensystemen bei Internetprovidern erstellen und ähneln dabei teilweise sogar offiziellen Seiten von namhaften Reiseanbietern oder Fluggesellschaften. Gerade das Nachahmen von renommierten Unternehmen schafft Vertrauen, sodass besonders günstige Preise nicht hinterfragt werden.

Auch werden Fake-Unterkünfte bei großen Reiseanbietern wie booking.com, AirBnB oder fewo-direkt angeboten. Dort sind sie sehr schwer von den echten Angeboten zu unterscheiden.

Alle Abzockmaschen haben in der Regel eines gemeinsam:

Die Anbieter bieten besondere Reiseschnäppchen und verlangen den gesamten Reisepreis im Voraus.

Das perfide an dieser Masche ist, dass Anzahlungen weit vor Reiseantritt im Reisebereich üblich sind und Betrüger so leichtes Spiel haben und lange Zeit nicht auffallen.

Achtung: Reiseveranstalter dürfen nur dann eine Anzahlung bis 20 Prozent verlangen, wenn sie Ihnen auch einen Reisesicherungsschein ausstellen. Ausnahme sind einzelne Flugreisen und die Buchung von Unterkünften. Die Restsumme müssen Sie bei seriösen Anbietern dann außerdem frühestens 30 Tage vor Reiseantritt zahlen.

Neun Tipps, mit denen Sie Fake-Reiseangebote erkennen

  1. Bei Angeboten und Tipps in sozialen Netzwerken sollten Sie auf gesundes Misstrauen setzen. Zwar schalten auch namhafte Unternehmen hier Werbung - die Buchung von Reisen über solche Dienste ist jedoch ungewöhnlich. Besser ist es, nicht über die bei sozialen Netzwerken angebotenen Links zu gehen, sondern die Reiseanbieterseiten direkt zu besuchen.
  2. Handelt es sich um neue und unbekannte Anbieter, sollten Sie den Anbieter gut prüfen. Fehlt ein Impressum komplett oder ist unvollständig, sollten Sie auf das Urlaubsschnäppchen lieber verzichten: Ohne Impressum haben Sie keine Möglichkeit, später Ansprüche zu stellen.
  3. Wenn ein Impressum vorhanden ist, sollten Sie den vermeintlichen Geschäftssitz über Suchmaschinen und Satellitenansichten überprüfen. Oft lässt sich hier schon erkennen, ob an dieser Adresse überhaupt eine Firma tätig sein kann.
  4. Zudem sollten Sie gezielt nach negativen Bewertungen im Internet suchen. Positive Bewertungen können leicht gefälscht werden, sodass Warnhinweise von Betroffenen aussagekräftiger sein können.
  5. Bei der Namensgebung für falsche Fluggesellschaften orientieren sich Betrüger oft an tatsächlich existierende Namen und Marken. Auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes können Sie sich darüber informieren, welche deutschen Flugunternehmen und ausländischen Flugunternehmen wirklich genehmigt sind.
  6. Werden Gütesiegel auf den Buchungsseiten gezeigt, klicken Sie die Siegel einmal an und prüfen Sie, ob Sie beim Aussteller landen und dort wiederfinden, dass die Siegel tatsächlich an den Anbieter vergeben wurden: Siegel (wie beispielsweise TrustedShops) haben einen verifizierten Link, der auf die Seiten des Siegelgebers führt. Dort wird Auskunft über den Verlinkten und die Gültigkeitsdauer des Siegels gegeben.
  7. Suchmaschinen bieten auch eine gute Möglichkeit, vermeintliche Reiseschnäppchen zu entlarven. Überprüfen Sie den Standort der angebotenen Unterkunft, ob die Angaben des Anbieters überhaupt stimmen können. Bei Satellitenaufnahmen zeigt sich schnell, ob das Hotel tatsächlich am Strand liegt, der Pool vorhanden ist, oder aber die Größe und Lage der Unterkunft tatsächlich den Versprechungen der gezeigten Fotos des Anbieters entsprechen.
  8. Gerade zu professionelle Bildern bei Privatunterkünften bei booking.com, AirBnB oder fewo-direkt sollten aufhorchen lassen: Prüfen Sie hier genau, ob die gezeigten Ansichten überhaupt stimmig sind.
  9. Daneben sind, wie bei Fake-Shops, auffällig günstige Preise im Vergleich zu anderen Anbietern ein Hinweis auf eine unseriöse Seite.

Um zu prüfen, ob eine Unterkunft Fake ist, nutzen Sie auch den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen. Oder Sie informieren Sie bereits vorab über mögliche Fake-Unterkünfte beim Warnmelder des Verbandes Deutscher FerienhausAgenturen (VDFA).  

Was kann man machen, wenn man eine Fake-Reise gebucht hat?

Sobald Sie feststellen, einem Urlaubsfake aufgesessen zu sein, müssen Sie schnell handeln.

Zum einen sollten Sie umgehend Ihre Bank oder die Kreditkartenfirma informieren. Teilweise kann bereits gezahltes Geld zurückgeholt oder die Zahlung gestoppt werden, wobei hier die Chancen bei Kreditkartenzahlungen oder Onlinebezahlmethoden wie PayPal (Käuferschutz) höher sind. Auch bieten seriöse Buchungsplattformen unter bestimmten Voraussetzungen einen Käuferschutz an, den Sie einschalten können.

Wichtig ist, alle Belege und Nachrichten rund um die Buchung und die Bezahlung der Tickets gut zu dokumentieren.

Daneben sollten Sie die Polizei informieren und Strafanzeige wegen Betrugs stellen. Dies ist bequem unter www.online-strafanzeige.de möglich. Bei der Online-Strafanzeige werden Strafanzeigen direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie auf kriminelle Machenschaften hereingefallen sind, können Sie sich auch an Ihre Verbraucherzentrale vor Ort wenden.

Sie haben Ärger mit Tickets für Veranstaltungen?

Unser interaktives Tool hilft mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und in vielen Fällen auch mit einem Musterschreiben, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Schlange am Flughafenschalter

Fluggastrechte: Was man bei Flugärger tun kann

Flug verspätet, gestrichen, umgebucht oder Probleme mit dem Gepäck: Wir sagen Ihnen, was Sie tun sollten, wenn Probleme auftreten.

Hand mit Euroscheinen

Falsche Versprechen, irreführende Angabe - Es kann Schadensersatz geben!

Sind Sie durch ein Angebot getäuscht worden und haben durch falsche Versprechungen eine Ware erworben, die die angepriesenen Voraussetzungen gar nicht hatte? Haben Sie versehentlich eine gefälschte Ware erworben in der Annahme, es würde sich hier um ein Originalprodukt handeln?

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.