Sonnencreme: Worauf Sie achten sollten

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Sonnencremes können Sonnenbrand vorbeugen. Aber sie schützen nicht unbegrenzt – und auch nicht sicher vor Hautkrebs. Wir geben Tipps, worauf Sie achten sollten.
Junger Mann cremt sich am Strand mit Sonnenschutz ein

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hautbedeckende Kleidung oder die intensive Strahlung zwischen 11 und 15 Uhr zu vermeiden sind die besten Methoden, sich zu schützen.
  • Sonnencremes kommen erst an dritter Stelle, sie schützen eine begrenzte Zeit vor Sonnenbrand, aber nicht vor Hautkrebs.
  • Der Lichtschutzfaktor besagt, wie viel länger man nach dem Eincremen ohne Sonnenbrand in der Sonne bleiben kann.
  • Wichtig ist, die Creme dick und lückenlos aufzutragen.
  • Auch die Augen müssen vor intensiver Sonnenstrahlung geschützt werden. Achten sie auf Sonnenbrillen mit CE-Zeichen und dem Aufdruck 100 UV-Schutz oder UV 400.
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Wenn man braun wird, ist das ein Zeichen dafür, dass die Haut versucht, sich gegen die Strahlen zu schützen. Das kann sie – je nach Hauttyp – jedoch nur etwa 5 bis 30 Minuten durchhalten. Danach entsteht die als Sonnenbrand bekannte Hautrötung. Sonnencremes schützen eine Zeit lang davor – aber nicht vor Hautkrebs und vorzeitiger Hautalterung, da sie noch einen Teil der UV-Strahlung durchlassen.

Grundsätzlich gilt also: Meiden Sie die intensive Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr. Schatten und luftige, hautbedeckende Kleidung bieten in jedem Fall einen besseren Schutz als sich eingecremt der prallen Sonne auszusetzen.

Auf den Lichtschutzfaktor kommt es an

Mit Hilfe eines Sonnenschutzmittels werden die UV-Strahlen teilweise reflektiert oder umgewandelt. UV-Strahlung wird unterteilt in kurzwelligere UV-B-Strahlung, die für den Sonnenbrand verantwortlich ist, und langwelligere UV-A-Strahlung, die tiefer in die Haut eindringt, die Hautalterung beschleunigt, sowie zur Entstehung von Altersflecken und Hautkrebs beitragen kann. 

Der Lichtschutzfaktor, kurz LSF, gibt ausschließlich den Schutz vor UV-B-Strahlung an. Der Faktor besagt, wie viel länger man in der Sonne bleiben kann, ohne einen sichtbaren Sonnenbrand in Form einer Hautrötung zu bekommen.

Die EU Kommission empfiehlt, dass ein Drittel der UV-Filter in einem Sonnenschutzmittel Schutz vor den langwelligeren UV-A-Strahlen bieten sollen. Das "UV-A-Siegel" (UVA in einem Kreis) der European Cosmetic and Perfumery Association (COLIPA) weist darauf hin, dass der UV-A-Schutz mindestens ein Drittel des ausgelobten UV-B-Lichtschutzes beträgt. Ein eigener UV-A-Schutzfaktor muss nicht angegeben werden.

So berechnet sich die persönliche Schutzzeit vor Sonnenbrand: Die eigene Schutzzeit mithilfe des Lichtschutzfaktors zu berechnen, ist nicht ganz einfach. Dazu muss man seine individuelle Eigenschutzzeit kennen. Diese hängt vom eigenen Hauttyp ab. Unter der persönlichen Eigenschutzzeit versteht man die Zeitdauer, während der man sich ungeschützt in der Sonne aufhalten kann, ohne eine Hautrötung zu bekommen. Eigenschutzzeit mal Lichtschutzfaktor ergibt dann die Schutzdauer mit Sonnencreme. Würde man zum Beispiel ohne Sonnenschutz höchstens zehn Minuten in der Sonne bleiben können und Lichtschutzfaktor 10 verwenden, würde dieser Zeitraum auf mehr als eineinhalb Stunden verlängert (10 Min. x LSF 10 = 100 Min.).

Aber Achtung: Diese theoretisch errechnete Zeit sollte man nie bis zur letzten Sekunde ausnutzen, sondern um etwa ein Drittel verringern. Zu empfehlen sind bei Lichtschutzfaktor 10 und einer Eigenschutzzeit von 10 Minuten also nicht 100 Minuten, sondern etwa 60 Minuten Sonnenbad.

Wie schütze ich mich am besten vor der Sonne?

Die besten Tipps:

  • In den Mittagsstunden zwischen 11 und 15 Uhr ist die Strahlungsintensität am höchsten. Daher sollten Sie sich in dieser Zeit im Schatten oder in Gebäuden aufhalten.
  • Schatten oder hautbedeckende Kleidung, Sonnenhut und Sonnenbrille bieten den besten Schutz. Bei starker Sonnenstrahlung sollten Sie unbedeckte Haut mit Sonnencreme vor Sonnenbrand schützen.
  • Sonnencreme beugt nur eine begrenzte Zeitdauer Sonnenbrand vor. Achtung: Dazu muss das Mittel reichlich und lückenlos aufgetragen werden, denn der angegebene Lichtschutzfaktor wird anhand einer dicken Cremeschicht (2 Milligramm Creme pro Quadratzentimeter Haut) bestimmt. Reichlich bedeutet: rund 3 bis 4 Esslöffel für den ganzen Körper.
  • Mehrmaliges Eincremen verlängert die Schutzdauer nicht. Es ist aber sinnvoll, sich etwa alle 2 Stunden erneut einzucremen, um den bestehenden Schutz aufrecht zu erhalten. Ist die empfohlene Zeit abgelaufen, hilft nur eine Sonnenpause, bis die Haut sich wieder erholt hat. Auch wenn auf der Sonnencreme "wasserfest" steht, sollten Sie diese nach dem Baden oder Abtrocknen nochmal neu auftragen.

Was muss ich bei Sonnencremes beachten?

Sonnencremes mit organisch-chemischen Filtern können bei empfindlichen Menschen Allergien auslösen, ebenso Duft- und Konservierungsstoffe. Einige der zugelassenen UV-Filter stehen außerdem im Verdacht, unser Hormonsystem zu stören. Alle organisch-chemischen UV-Filter sind in zertifizierter Naturkosmetik verboten.

In zertifizierten Naturkosmetikprodukten, zum Beispiel mit dem COSMOS/BDIH oder NATRUE-Siegel, sind ausschließlich mineralische Lichtschutzfilter zugelassen. Bei Allergien gegen UV-Filter sind diese die bessere Wahl. Bei empfindlicher Haut sollten Sie auch unter den Naturkosmetiksonnencremes nach Produkten ohne Duftstoffe suchen.

Mineralische Filter werden häufig als winzig kleine Nano-Teilchen eingesetzt. Dann findet man unter "Ingredients" einen entsprechenden Hinweis, zum Beispiel Titanium dioxide (nano). Über die gesunde Haut können nanoteilige Lichtschutzfilter nicht aufgenommen werden. Unklar ist noch, wie sich die Nano-Teilchen auf geschädigter Haut verhalten und inwieweit sie die Umwelt schädigen. 

Wer Nano-Partikel meiden möchte, sollte also einen Blick auf die Inhaltsstoffliste werfen. Nano-Teilchen sollten nicht in fein versprühbaren Sonnenschutzmitteln enthalten sein, weil die winzigen Partikel sonst eingeatmet werden könnten.

Vorsicht bei Sonnencreme mit dem UV-Filter Octocrylen: Dieser UV-Filter kann sich mit der Zeit in Benzophenon umwandeln. Benzophenon kann allergische Hautreaktionen auslösen und über die Haut aufgenommen werden. Es wurde von der International Agency for Research on Cancer (IARC) als vermutlich krebserzeugend beim Menschen eingestuft und kann aufgrund seiner hormonähnlichen Wirkung die Schilddrüse und Fortpflanzungsorgane schädigen. Geringe Mengen an Benzophenon waren auch schon in neuer Sonnencreme mit dem UV-Filter Octocrylen nachweisbar.

Vorsicht bei Sonnenschutzmittel mit dem UV-Filter DHHB (Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat): Dieser UV-Filter ist teilweise mit einem Weichmacher verunreinigt, wie Untersuchungen des Chemischen und Verterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe zeigen. Von 40 Sonnencremes mit DHHB enthielten 21 einen verbotenen Phthalatweichmacher, der das Hormonsystem schädigen kann und dessen Abbauprodukt im Urin von Kindern und Erwachsenen nachgewiesen wurde.

Einige organisch-chemische Lichtschutzfilter sind wegen möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt in der Diskussion. So wird in einer amerikanischen Studie über bestimmte fettlösliche Lichtschutzfilter bzw. deren Abbauprodukte im Blut sowie im Urin der Anwender berichtet. Andere Untersuchungen an Zellkulturen oder Tieren weisen darauf hin, dass bestimmte Lichtschutzfilter wie 4-Methylbenzylidene camphor, Benzophenone-1, Benzophenone-2, Benzophenone-3, Ethylhexyl Methoxycinnamate oder Homosalate das Hormonsystem stören können. 

Umweltgefährdung durch UV-Filter

In einer europäischen Studie wurden organisch-chemische UV-Filter in Vogeleiern von Weißstörchen, Rohrweihen und Lachmöwen nachgewiesen. Auch im Meerwasser von Urlaubsgebieten wie Gran Canaria sind organisch-chemische UV-Filter in Mengen nachweisbar, die möglicherweise Wasserorganismen gefährden. Hormonell schädigende Substanzen in der Umwelt können beispielsweise zur Verweiblichung der Fischbestände oder zur Störung der Entwicklung von der Kaulquappe  zum Frosch führen.

Was ist mit korallenfreundlicher Sonnencreme gemeint?

Hawaii hat die organisch-chemischen UV-Filter Ethylhexyl Methoxycinnamate (Octinoxate) und Benzophenon-3 verboten, weil vermutet wird, dass diese neben der Klima- und Meereserwärmung zusätzlich zur Schädigung von Korallenriffen beitragen können. Viele Hersteller werben daher mit "korallenfreundlich nach dem hawaiianischen Riffgesetz", obwohl weitere Inhaltsstoffe in der Sonnencreme vorhanden sein können, die biologisch schwer abbaubar oder umweltschädlich sind. Denn in der EU Kosmetik-Verordnung werden keine Umwelt-Anforderungen an kosmetische Inhaltsstoffe gestellt.

Auf der Insel Palau umfasst die Liste der verbotenen Inhaltsstoffe in Sonnencremes sogar mehr als 15 Substanzen. 

Um die Meere vor Chemikalien aus Sonnencreme zu schützen, wird UV-Schutzbadekleidung empfohlen. Außerdem sollten Sie die Badezeiten auf strahlungsärmere Zeiten wie den frühen Morgen oder den späten Nachmittag verlegen. Auf diese Weise lässt sich die Menge an Sonnencreme in der Umwelt und im Abwasser reduzieren, ohne die Haut zu gefährden.

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