Gebühren und Entgelte: Wie Sie der Geldfalle entkommen können

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Oftmals haben Bankkund:innen das Gefühl, dass die Bank nicht ihr Geld verwaltet, sondern unberechtigt abkassiert. Unklare Abrechnungen, Entgelte, die zu hoch erscheinen, und fehlende Guthabenzinsen sind nur einige Punkte, die Kund:innen verärgern. Wir So finden Sie sich im Kostendschungel zurecht.
Kontoauszüge

Das Wichtigste in Kürze:

  • Banken haben unterschiedliche Preisgestaltungen. Das macht es für Kund:innen oft verwirrend.
  • Prüfen Sie die Kosten und vergleichen Sie sie mit anderen Angeboten.
  • Bei kostenlosen Angeboten fragen Sie nach, ob es im Preisverzeichnis nicht doch versteckte Entgelte gibt.
  • Die Verbraucherzentrale kann die Berechtigung bestimmter Entgelte für Bankdienstleistungen gerichtlich überprüfen lassen - und das nicht selten mit Erfolg.
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Girokonto - Preisverwirrung inbegriffen

Verschiedene Banken - unterschiedliche Preisgestaltungen. Teilweise wird selbst innerhalb einer Bank je nach Angebot differenziert. Mal gibt es einen Pauschalpreis für die Kontoführung, in dem alle Leistungen enthalten sind. Bei anderen Banken hingegen schlägt neben dem Grundentgelt noch jede einzelne Kontobewegung zu Buche - oder aber sie rechnen ausschließlich anhand der Zahl der Buchungen ab.

Geworben wird auch mit kostenlosen Konten. Schauen Sie dann genau hin, ob sich im Kleingedruckten des Preisverzeichnisses oder hinter einem Sternchen-Hinweis nicht doch ein Pferdefuß verbirgt.

  • Nehmen Sie Ihr Konto und Ihr persönliches Nutzungsverhalten über einen längeren Zeitraum kritisch unter die Lupe.
  • Rechnen Sie alle Kosten zusammen und vergleichen Sie diese mit anderen Angeboten.
  • Berücksichtigen Sie auch, dass einige Banken Guthabenzinsen zahlen.
  • Lassen Sie sich bei Ihrer Kontoauswahl Zeit.
  • Fragen Sie bei einem kostenlosen Kontoangebot genau nach, ob sich im Preisverzeichnis nicht doch Entgelte für bestimmte Leistungen verbergen.

Belastungsbuchungen - bitte nachvollziehbar

Die Entgelte zu überprüfen, mit denen die Bank Ihr Konto belastet, ist manchmal leichter gesagt als getan. Denn wenn in der Kontoabrechnung die Kosten lediglich im "Paket" aufgeführt werden, ist nicht immer nachvollziehbar, welche einzelnen Positionen sich dahinter verbergen.

Als Kund:innen haben Sie das Recht, von Ihrer Bank eine detaillierte Aufgliederung der Kosten, zum Beispiel zu Zins- und Entgeltsätzen, zu verlangen, wenn Ihnen die Gesamthöhe zweifelhaft erscheint. Mindestens einmal jährlich muss Ihnen Ihre Bank von sich aus eine Entgeltaufstellung kostenfrei zur Verfügung stellen.

  • Pauschale Buchungen der Belastungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen.
  • Auf jeden Fall sollten Sie selbst - zumindest stichprobenartig - nachprüfen, ob die Höhe der Pauschalsätze zutreffend ist. Wenn nicht, melden Sie umgehend Widerspruch an!

Preise - für jeden ersichtlich

Was bei Konzerten meistens selbstverständlich ist, sucht man bei Banken vielfach vergeblich: die kostenlosen Zugaben. Im Klartext: Für viele eigentlich selbstverständliche Leistungen wird Geld verlangt. So zum Beispiel für das Ausführen von Daueraufträgen oder das Geldabheben am bankeigenen Geldautomaten. Davon ist in Werbeblättchen selten die Rede.

Auskunft über diese Kosten geben nur die detaillierten Preisverzeichnisse. Diese müssen am Schalter zur Einsicht bereitgehalten werden. Verlangen Sie bei der Kontoeröffnung in jedem Fall die Aushändigung dieses Verzeichnisses. Fehlen Preisangaben zu bestimmten Standardleistungen, so darf das Kreditinstitut für diese kein Entgelt verlangen.

  • Verlangen Sie ab und zu von Ihrer Bank die Herausgabe des aktuellen Preisverzeichnisses und schauen Sie auf der Homepage der Bank nach, ob Sie es dort finden.
  • Erhöht die Bank ihre Preise, können Sie widersprechen und Ihr Konto in der Regel kostenfrei und ohne Frist, bei gesonderter Vereinbarung innerhalb eines Monats, kündigen. Bis zur Kontoauflösung zahlen Sie dann die alten Entgelte.
  • Wollen Sie bei dieser Bank bleiben, sollten Sie dem Erhöhungsangebot aktiv zustimmen. Tun Sie nichts, dann könnte Ihnen die Bank grundsätzlich das Konto kündigen. Überlegen Sie also genau, ob Sie bei der alten Bank bleiben oder wechseln wollen.
  • Wollten Sie sowieso die Bank wechseln, dann ist das jetzt die Gelegenheit dazu. Nutzen Sie dafür die gesetzliche Kontowechselhilfe der neuen Bank.

Wie immer - keine Regel ohne Ausnahme

Obwohl die Banken grundsätzlich zur "Preisauszeichnung" verpflichtet sind, gibt es einige Leistungen, die kostenpflichtig sind und dennoch nicht im Preisverzeichnis stehen müssen. Dazu zählen solche Leistungen, die nicht zum Tagesgeschäft gehören und die in Ihrem Auftrag oder mutmaßlichen Interesse erbracht werden: beispielsweise das nochmalige Übersenden der Kontounterlagen auf Wunsch des Kunden oder die Vorlage einer individuellen Bescheinigung über Kapitalgewinne für das Finanzamt.

Entgelte hierfür dürfen sich jedoch nicht im luftleeren Raum bewegen; sie dürfen nicht unangemessen hoch sein, müssen individuell festgelegt werden und nachvollziehbar sein. Auch fürs Gericht. Denn dort muss das Kreditunternehmen im Streitfall seine Kalkulation offen legen.

  • Ein kritisches Auge auf solche Sonderentgelte zu werfen ist durchaus angebracht.
  • Ist das Entgelt überhöht oder kommt die Bank ihrer Darlegungs- und Beweispflicht nicht nach, kann das Gericht den Betrag herabsetzen. Ein Beispiel: die Bank verlangt für die Kopie eines bestimmten Kontoauszugs 30 Euro. Da der Bankmitarbeiter:innen kaum eine halbe Stunde damit verbracht hat, diese Kopie aus der EDV abzurufen, sind die Kosten zu hoch.
  • Kommen Ihnen die Kosten spanisch vor und lenkt die Bank nicht ein, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle des Kreditinstituts anrufen. Der Weg zum Anwalt sollte jedoch nur gewählt werden, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Eine einfachere - und zuweilen preiswertere - Lösung des Konfliktes ist bei besonderer Sturheit des Instituts das Wechseln der Bank.

Service - nicht immer kostenlos

Die Bank hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und die dürfen gemeinhin nichts kosten. Darunter fallen Servicedienste, die einfach zum Girovertrag dazugehören - wie die Auflösung des Kontos oder die Erstellung eines Kontoauszuges, sofern er nicht, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht, per Post zugeschickt wird.

Da "moderne Bankgehilfen" wie Geldautomat oder Kontoauszugsdrucker die Wartezeiten verringern und Personal freisetzen, dürften durch diese modernen Bankdienstleistungen eigentlich keine Mehrkosten für den Kunden entstehen, sondern der Kunde müsste einen Kostenvorteil haben.

  • Die Hauptserviceleistungen einer Bank müssen kostenfrei sein. Setzen die Banken verstärkt auf Selbstbedienung, so dürfen dadurch keine Mehrkosten für den Kunden entstehen.
  • Gibt es keine kostenlosen Kontoauszüge mehr am Schalter, müssen diese umsonst am Automaten ausgegeben werden - und zwar auf Wunsch mit einer kosten- und risikofreien Kundenkarte.

Mehrkosten - von Ihnen als Kund:innen verursacht

Natürlich kann es vorkommen, dass Sie als Kunde einer Bank Mehrkosten verursachen - etwa wenn Mahnungen verschickt werden müssen. Da ist es gerechtfertigt, dass der Kunde diese Kosten aus eigener Tasche zahlt - allerdings auch nur diese. Die Bank hat Anspruch auf Schadenersatz, darf den Preis aber nicht willkürlich festsetzen. So haben Gerichte in einigen Fällen 2,50 Euro für eine Mahnung als überhöht angesehen. Die erste Mahnung muss kostenlos sein. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, kann die eigene Bank für die Ablehnung ein Entgelt verlangen, welches angemessen und an tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein muss. Welche Bankgebühren zulässig sind und welche nicht, lesen Sie im verlinkten Artikel.

Gegenüber dem Anbieter, dem die Einzugsermächtigung erteilt wird, besteht eine Pflicht zur Kontodeckung und, bei einem Verstoß dagegen, eine Pflicht zum Schadenersatz. Der geschädigte Einziehende darf regelmäßig jedoch keine eigenen Mühekosten etwa für eigenes Personal berechnen.

  • Werden Ihnen überhöhte Mahnkosten berechnet, so sollten Sie das bei ihrer Bank beanstanden und eine Herabsetzung fordern. Zu haften brauchen Sie nur, wenn Sie nachweislich Schuld an einem Schaden haben - nicht aber wenn die Bank in ihrem eigenen Geschäftsinteresse handelt.

Was gilt bei Onlinebanking?

Bankgeschäfte online abzuwickeln - das ist gerade für Berufstätige eine gute Alternative zum Gang zur Bank. Durch Onlinebanking können Sie rund um die Uhr Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten oder Kontoauszüge ausdrucken. Weil Sie der Bank dabei Arbeit abnehmen, werden "Onliner" oft mit geringeren Kontokosten belohnt - und die Kund:innen, die kein Onlinebanking nutzen, mit höheren Kosten bestraft.

Für Sicherheit ist beim Datentransfer gesorgt: Sie werden verschlüsselt übertragen. Dennoch ist Onlinebanking nicht frei von jedem Risiko. Denn Kriminelle können auf dem Endgerät von Bankkund:innen Ausspähprogramme ablegen, um an die für Überweisungen erforderlichen Sicherheitsdaten zu kommen.

Oder sie bedienen sich des so genannten "Phishings", abgeleitet aus "Password" und "Fishing": Dabei wird per persönlicher Nachricht über E-Mail, SMS oder Messenger ein Link zu einer täuschend echt nachgebauten Webseite der Bank geschickt, zum Beispiel mit der Bitte, wegen eines Sicherheitschecks PIN und TAN einzutragen. Auch die angebliche Aktivierung von Zahlungskarten wird so vorgetäuscht.

  • Sorgen Sie im eigenen Interesse dafür, dass wirksame Virenschutzprogramme zum Einsatz kommen, die automatisch aktualisiert werden. Dies schafft keinen absoluten Schutz, erschwert Tätern jedoch möglicherweise den Zugriff.
  • Seien Sie sparsam im Umgang mit Ihren persönlichen Daten. Das senkt das Risiko, von Betrügern angesprochen zu werden.
  • Reagieren Sie nicht auf Aufforderungen, PIN oder TAN gegenüber Dritten anzugeben. Keine Bank wird von sich aus in dieser Weise an Sie herantreten.
  • Geben Sie in Ihrem eigenen Interesse die Zugangs- und Sicherheitsdaten nur selbst auf der Ihnen bekannten Bankingseite oder am besten nur in der echten Banking- App ein.
  • Nutzen Sie keine öffentlichen WLAN-Netze oder frei zugängliche Endgeräte oder PC fürs Onlinebanking. Die Technik könnte manipuliert sein.

 Im Phishing-Radar der Verbraucherzentralen finden Sie die aktuellsten Warnungen.

Bankwechsel - gut für den Wettbewerb

Eine offizielle Preisaufsicht des Staates oder der Verbraucherverbände über die Banken gibt es nicht. Die Banken stellen einen ganz normalen wirtschaftlichen Markt da; die Preise bilden sich durch den Wettbewerb. Sie als Kunde sind die einzige Preisaufsicht. Durch Ihre Entscheidung zum Bankwechsel können Sie Druck auf die Preisgestaltung der Kreditinstitute ausüben. Und Sie haben es selbst in der Hand, sich die Bank mit den besten Konditionen auszusuchen.

Die Entgelte der einzelnen Banken zu vergleichen lohnt sich immer. Vor allem, wenn Ihnen die Preise Ihres Kreditinstitutes zu hoch erscheinen, sollten Sie sich die Tarife der Konkurrenz besorgen und gegebenenfalls das Institut wechseln.

Die Auflösung der Kontoverbindung geht übrigens jederzeit, ohne Begründung und ohne Einhaltung einer Frist. Keine Angst vor lästigem Papierkram! Den nimmt Ihnen mit etwas Glück die neue Bank ab.

Manchmal rechnet es sich auch, mit mehreren Banken zusammenzuarbeiten - je nachdem, welche Leistung Sie in Anspruch nehmen wollen und was man Ihnen dafür bietet. Bietet die Hausbank keine Guthabenzinsen, sollten Sie zum Beispiel Ihr Guthaben bei einer Direktbank parken, die Sie mit einem guten Tagesgeldzins belohnt.

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.