Fälschungen im Netz: So entlarven Sie Betrüger:innen

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Anzeigen, Online-Shops, Anlage-Plattformen oder Produkte können gefälscht sein. Worauf Verbraucher:innen achten sollten, um Betrug im Netz zu erkennen.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Betrüger:innen nutzen für Anzeigen oft geklaute oder veränderte Fotos und Videos von Prominenten, um das Vertrauen von Verbraucher:innen zu erschleichen.
  • Überprüfen Sie das Impressum, die Adresse der Webseite und angebotene Bezahlmethoden. Das sind Hinweise darauf, ob eine Homepage, Plattform oder Shop seriös ist.
  • Wenn das Impressum fehlt, es Tippfehler gibt oder der Name der Webseite einer bekannten Seite stark ähnelt, kann das auf Betrug hindeuten.
  • Verbraucher:innen sollten im Netz stets wachsam sein und bei Auffälligkeiten die Websites oder Shops bei der Polizei melden.
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Fake im Netz

Immer häufiger nutzen Betrüger:innen Fotos oder Videos von Prominenten, die sie mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz manipulieren, und erschleichen so das Vertrauen von Verbraucher:innen.

So wirbt beispielsweise angeblich Barbara Schöneberger in einem Video für Diätpillen. ZDF-Moderator Christian Sievers empfiehlt angeblich eine KI-gestützte Anlageplattform, auf der Anleger:innen angeblich mit wenig Einsatz große Gewinne machen können. Und laut einem Online-Artikel soll Markus Lanz angeblich eine sagenhafte Geldanlagestrategie beworben haben und dafür verhaftet worden sein. Sie alle haben aber eines gemeinsam: Sie sind gefälscht. Keiner der drei Promis wirbt tatsächlich für diese Produkte, Strategie oder Plattform. Und auch die Produkte oder Anlageplattformen selbst sind Fake.

Wie erkenne ich Fake-Anzeigen?

  • Wahrheitsgehalt überprüfen!
    Im Falle von Markus Lanz angeblicher Verhaftung: Prüfen Sie, ob auch andere Medien über diesen angeblichen Vorfall schreiben. Brisante Nachrichten, zu denen die Verhaftung eines Prominenten ganz sicher zählt, würden viele Medien aufgreifen.
  • Gezieltere Suchanfrage starten:
    Einfache Google-Suchen helfen oft nicht weiter. Besser direkt auf den Homepages von Medienhäusern, wie etwa Tagesschau oder ZDF, über die Stichwortsuche gehen. Wenn Sie hier nicht fündig werden, ist die Nachricht sehr wahrscheinlich gefälscht.
  • URL der Webseite und Impressum prüfen:
    Zeigt die Anzeige etwa das Logo der Tagesschau? Nehmen Sie dann die URL der Anzeige unter die Lupe: Die Original-URL sieht so aus: www.tagesschau.de. Gibt es Abweichungen davon bzw. ist das Stichwort Tagesschau in der URL nicht enthalten, ist allergrößte Vorsicht geboten. Ebenso auch dann, wenn das Impressum fehlt. Seriöse, also vertrauenswürdige Medien, haben immer ein vollständiges Impressum.
  • Anzeige melden:
    Machen Sie von der Anzeige ein Screenshot und melden Sie sie bei der nächsten Polizeistelle. So schützen Sie auch Ihre Mitmenschen vor den Betrüger:innen.

Gesundes Misstrauen schützt

Vor allem Versprechen von schnell verdientem Geld klingen verlockend. Wer würde denn nicht gern aus 250 Euro eine Viertelmillion machen – ohne Arbeit und in nur wenigen Monaten? Genau darauf setzen Betrüger:innen und posten ihre Anzeigen bevorzugt in den Sozialen Medien oder auch in Messenger-Diensten, wo sie werberechtlich nicht geprüft werden. Links, die in den Anzeigen integriert sind, führen meist zu Fake-Trading-Plattformen.

Wer hier investiert, beobachtet meist in den darauffolgenden Tagen möglicherweise steil ansteigende Kurse – was womöglich zu weiteren Investitionen verleitet. Doch die angeblichen Gewinne sind nur simuliert und werden niemals ausgezahlt. Auch das investierte Geld ist unwiderruflich weg. Und nicht nur das: Verbraucher:innen geben bei der Registrierung auf den Plattformen immer auch persönliche Daten preis, etwa Adresse, Geburts- und auch Bankdaten. Und sofern für die Nutzung des Portals eine Software heruntergeladen werden musste, kann es sein, dass über diese sogenannte Ransomware Daten ausgespäht oder Erpressungsversuche unternommen werden.

Wichtig: Nicht alle Trading-Plattformen sind unseriös. Daran erkennen Sie vertrauenswürdige Anlage-Plattformen:

  • Vollständiges Impressum:
    Das Impressum sollte immer den Namen des Webseitenbetreibers, eine Anschrift, also Straße, Ort und Land, sowie eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer beinhalten.
  • Anbieter ist innerhalb der Europäischen Union (EU) registriert und unterliegt europäischen Gesetzen:
    Sollte es zu Problemen kommen, haben Verbraucher:innen deutlich größere Chancen ihr Geld erstattet zu bekommen, wenn der Anbieter innerhalb der EU registriert und reguliert wird. Ob dies der Fall ist, können Verbraucher:innen bei der Unternehmensdatenbank der deutschen Bankenaufsicht überprüfen.
  • Der Anbieter untersteht der gesetzlichen Einlagensicherung:
    Ist eine von der Bundesregierung garantierte Einlagensicherung vorhanden, dann sind Geldguthaben im Falle einer Insolvenz des Anbieters bis zu einem gewissen Betrag geschützt. Hinweise dazu liefern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein genauer Blick ins Kleingedruckte lohnt sich immer.
  • Gut sichtbare und ausführliche Risikowarnung:
    Risikowarnungen, dass gewisse Anlageprodukte mit großen Verlustrisiken einhergehen, müssen gut sichtbar auf der Startseite platziert sein. Unseriöse Anbieter verzichten meist ganz darauf oder verstecken sie dort, wo Kund:innen meist nicht hinsehen. Keine Risikowarnung bei hohen Gewinnversprechen ist also ein schlechtes Zeichen.
  • Kundenservice ist gut erreichbar:
    Ist der Kundensupport schnell und über verschiedene Kontaktwege, etwa via Live-Chat, oder E-Mail, erreichbar, spricht das oft für einen vertrauenswürdigen Anbieter.
  • Keine unerwünschten Anrufe und Werbung für Einzahlungen:
    Bei seriösen Trading-Plattformen bleiben Werbeanrufe aus. Ebenso werden Anleger:innen nicht zu weiteren Einzahlungen bewegt.

Shops, die keine sind

Vorsicht ist auch beim Online-Shopping geboten: Immer häufiger tricksen Betrüger:innen mit Fake-Shops, also Shops, die es eigentlich gar nicht gibt. Die sehen meist aus wie das Original, sind aber eine Kopie. Auch Siegel – etwa das von Trusted Shops, das Vertrauen erweckt – können gefälscht sein. Oft werden scheinbar hochwertige Waren oder rare Einzelstücke angeboten. Wer bestellt, erlebt dann das: Die Sendung kommt nie an. Da dubiose Anbieter meist nur Vorkasse als Bezahlmethode anbieten, ist damit dann auch das überwiesene Geld weg.

Tipp: https://verbraucherpod.podigee.io/19-fakeshop#t=61

So erkennen Sie Fake-Shops:

  • Impressum fehlt: Ein fehlendes Impressum ist immer ein Warnsignal. Verbraucher:innen sollten hier also keine Ware bestellen. Doch auch das Impressum kann gefälscht sein.  Überprüfen Sie deshalb, ob unter anderem die Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse angegeben sind. Außerdem sollte es im Impressum einen Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer geben.
  • Internetadresse ist auffällig: Achten Sie möglichst auf die URL der Webseite. Sind darin Tippfehler enthalten. Beispiele sind osterreich statt oesterreich oder Verbindungen von zwei Domains, etwa de.com. Seien Sie bei solchen URLs misstrauisch und bestellen lieber nichts.  
  • Falsche Gütesiegel: Auch Gütesiegel, wie Trusted Shops, werden kopiert. Warum, ist offensichtlich: Die Betrüger:innen täuschen Verbraucher:innen damit gezielt und wiegen sie in Sicherheit.
    Tipp: Klicken Sie auf das Gütesiegel. Ist es echt, dann landen Sie direkt auf der Homepage von Trusted Shops. Wenn nicht, haben Sie damit einen Fake-Shop entlarvt.
  • Nur Vorkasse als Bezahlmethode: Typischerweise bieten Fake-Shops am Ende eines Bestellvorgangs nur eine Bezahlmethode an, nämlich die Vorkasse. Verbraucher:innen sollten dann sofort den Vorgang abbrechen. Denn wird das Geld vorab überwiesen, ist es nahezu unmöglich, es zurückzuholen.

Tipp: Überprüfen Sie mit dem Fake-Shop-Scanner von Trusted Shops oder mit dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen, ob ein Online-Shop seriös ist.

Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und Sie sind in die Falle von Betrüger:innen getappt, dann hilft nur eins: Stellen Sie bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Strafanzeige und melden Sie den Shop.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.