Wir klagen gegen die ORLEN es zu unterlassen, für dieselbe Sorte Kraftstoff an der Informationsanzeige einen anderen Preis anzugeben als an der Tankzapfsäule, an der schließlich getankt wird.
Verwendung unzulässiger gesundheits- und krankheitsbezogenen Angaben für Nahrungsergänzungsmittel, das einen Effekt bei Histamin- und Fruktoseintoleranz haben soll.
Unterlassungsklage, da in Preiserhöhungsschreiben für Stromliefervertrag die einzelnen Preisbestandteile und deren Änderungen direkt im Preiserhöhungsschreiben nicht gegenübergestellt wurden und die Energieverbrauchsabrechnung dem Verbraucher nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erteilt wurde
Unterlassungsklage, da in Preiserhöhungsschreiben hinsichtlich Stromlieferverträgen die einzelnen Preisbestandteile und deren Änderungen direkt im Preiserhöhungsschreiben nicht gegenübergestellt wurden