Informationen über wesentliche Eigenschaften der angebotenen Dienstleistung sowie über das Widerrufsrecht / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen zum Ende des Bestellprozesses auf ihrer Website nicht hinreichend transparent über die wesentlichen Eigenschaften einer von ihr angebotenen Dienstleistung sowie über das gesetzliche Widerrufsrecht der Verbraucher:innen informiert.
Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 23.01.2026 (Az. 11 O 5/25) die Beklagte antraggemäß verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.