Klage gegen Volksbank pur eG

Berechnungsmethode für Zinsnachzahlung in Vergleichsangebot / Urteil zugunsten der Verbraucherzentale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
6 U 21/26
Zuständiges Gericht
OLG Karlsruhe
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Volksbank pur eG
Ludwig-Erhard-Allee 1
76131 Karlsruhe
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale: 

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern, die im Anschluss an eine vom BGH für unzulässig erklärte Klausel zur Vertragszinsanpassung (Urteil vom 09.07.2024, Az.: XI ZR 40/23) eine Nachberechnung der Verzinsung verlangt haben, ein Vergleichsangebot zu unterbreiten, das in Bezug auf den angeblichen Nachzahlungsanspruch der Schuldnerin, auf den die Beklagte nach der Vergleichsvereinbarung verzichten würde, auf einer unzutreffenden Berechnungsmethode beruht,

wie insgesamt geschehen im Vertragsverhältnis der Beklagten mit den Verbrauchern […], gemäß Anlagen K 1 bis K 4 (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch uns).

 

Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 05.02.2026 (Az. 13 O 19/25 KfH) die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.