Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Campervermietung

Stand:
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.09.2022 (Az. 52 O 371/21)

Das Landgericht Berlin verurteilte die PaulCamper GmbH zur Unterlassung der beanstandeten Klauseln.

Landgericht Berlin, Urteil vom 01.09.2022 (Az. 52 O 371/21)

Die Anbieterin hielt auf ihrer Webseite Allgemeine Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Nutzung einer Vermittlungsplattform vor. Darin wurden u.a. die Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten umfänglich übertragen und auch eine pauschale Stornierung wurde festgelegt. Dagegen ging die Verbraucherzentrale vor. 
 

Off

So sahen die Stornierungsbedingungen etwa bei einem Rücktritt 50 Tage vor Reiseantritt eine pauschale Entschädigung von 30 Prozent vor, ohne dass Verbraucher:innen dabei das Recht eingeräumt wurde, einen tatsächlich entstandenen, niedrigeren Schaden nachzuweisen. Weiter ließ sich die Beklagte uneingeschränkte Nutzungsrechte für Inhalte einräumen, die von Verbraucher:innen auf der Plattform eingestellt wurden. Diese Inhalte sollte die Beklagte auch an nicht genannte Dritte weitergeben können. 

Die Verbraucherzentrale hat die Anbieterin hinsichtlich dieser Regelungen abgemahnt und beanstandet, dass diese rechtswidrig, da verbraucherbenachteiligend, sind. Da es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kam, hat die Verbraucherzentrale Klage erhoben. 

Hierbei wurden Verstöße gegen § 307 Abs. 1 S.1 BGB sowie gegen § 308 Nr. 7 i.V.m. § 309 Nr. 5 lit. b) BGB gerügt. Das Landgericht Berlin hat dies mit Urteil vom 01.09.2022 bestätigt und die Anbieterin zur Unterlassung verurteilt. Eine gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde nun zurückgenommen, weshalb das Urteil des Landgerichts rechtskräftig ist. 

 

Zum Volltext der Entscheidung

Urteil des LG Berlin vom 01.09.2022, Az. 52 O 371/21
 

Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.