Unzulässigkeit einer "Finanzsanierung" bei Kreditvermittlungsantrag

Stand:
LG Dortmund vom 05.09.2017 (25 O 316/16)
Off

Die unaufgeforderte Versendung von Angeboten zur sogenannten "Finanzsanierung" bzw. zur Vermittlung von "Finanzsanierungen" an Verbraucher, die ausschließlich eine Kreditvermittlung beantragt haben, ist ein Verstoß gegen Verbraucherschutzrecht.

Die Firma Lugano Finanz GmbH bot Verbrauchern auf ihrer Internetseite Kreditvermittlungen und sogenannte "Finanzsanierungen" bzw.  Vermittlungen von "Finanzsanierungen" an. Der abgemahnte Stand der Angebote auf der Internetseite betraf April 2016.

Lugano behielt sich dabei vor, Verbrauchern, die ausschließlich eine Kreditvermittlung beantragt hatten, stattdessen ein Angebotsschreiben für eine sogenannte "Finanzsanierung" zu übersenden. “Finanzsanierung“ beinhaltet allerdings keinen Kredit, sondern soll eine „Unterstützung“  bei der Regulierung von Schulden sein.

Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 05.09.2017 (25 O 316/16) hierzu sinngemäß festgestellt: Dieses Verhalten ist geeignet bei den Verbrauchern einen Irrtum zu erzeugen und sie in die Irre zu führen. Daher ist es, nach § 2 Abs. 1 UKlaG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG unzulässig.

Das Unternehmen hatte in seiner damaligen "Datenschutzerklärung" eine Regelung aufgenommen, welche gerade dieses Verhalten vertragsrechtlich ermöglichen sollte. Das Gericht wertete hingegen den entsprechenden Teil der "Datenschutzerklärung" als AGB und stellte dazu fest, dass diese AGB gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 3 S. 2 BGB unwirksam ist.

Die vorgenannten Verstöße führten zu einem entsprechenden Unterlassungsanspruch.

Während des Abmahn- bzw. des Klageverfahrens, erfolgten bei der Gegenseite mehrere Umfirmierungen. Zunächst wurde die Firma Lugano Finanz GmbH mit der Firma Lyon Finanz GmbH verschmolzen, so dass sich das Verfahren dann gegen die Firma Lyon GmbH richtete.

Danach erfolgte eine Umfirmierung der Lyon Finanz GmbH in die Exilium Finanz GmbH, gegen welche das Unterlassungsurteil sich nun letztlich richtet.

Die Exilium Finanz GmbH ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Mit Hinweisbeschluss vom 17.05.2018 (I-4 U 121/17) hat das OLG Hamm, als Berufungsgericht, allerdings deutlich gemacht, dass die Berufung kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Im Ergebnis hat Exilium diese dann zurückgenommen, so dass das Urteil des Landgerichts Dortmund nunmehr rechtskräftig ist.

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.