Elektroautos: Welche Ladesäule ist unterwegs die Richtige?

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Wer sein Elektroauto unterwegs auflädt, sollte bei der Wahl des passenden Ladetarifs einiges beachten. Wir helfen Ihnen, Ihren Strombedarf zu ermitteln und die richtige Ladesäule zu finden.
Elektroautos an öffentlichen Ladesäulen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unterschiedliche Abrechnungsweisen nach Strommenge, Zeit oder Zahl der Ladevorgänge erschweren derzeit noch den Preisvergleich für Ladetarife.
  • Unser Ladebedarfsrechner hilft Ihnen beim Überschlagen der Jahreskosten.
  • Neben den Stromkosten sind auch Grundgebühren, Vertragslaufzeiten und die Zahl der verfügbaren Ladestationen wichtige Merkmale eines Ladestromtarifs.
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Elektroautos unterwegs laden – die Situation in Deutschland

Durchschnittlich findet ein Fünftel aller Ladevorgänge von Elektroautos an öffentlichen Ladesäulen statt. Tarife dafür bieten überwiegend Energieversorger an, also Stadtwerke oder überregionale Energieanbieter. Doch auch andere verkaufen Ladestrom, ebenso wie manche Autohersteller. Auch im Einzelhandel – etwa bei verschiedenen Supermarktketten – war das Laden während des Einkaufs lange Zeit kostenfrei möglich, zunehmend jedoch wird dieses Angebot kostenpflichtig. In Deutschland sind derzeit rund 167.000 öffentliche Ladepunkte in Betrieb.

Der Markt für Ladetarife ist sehr unübersichtlich, denn es wird nicht einheitlich abgerechnet. Neben Preisen pro Kilowattstunden gibt es Abrechnungen nach Ladezeit, pro Ladung oder über eine Flatrate. Hinzu kommt, dass individuelle Faktoren wie die Anzahl der zu ladenden Kilometer im Jahr, die Batteriegröße und die Ladezeit des E-Autos wesentlich darüber entscheiden, ob ein Tarif teuer oder preiswert ist.

Mittlerweile gibt es Vergleichsportale für mobile Ladestromtarife. Achten Sie bei der Auswahl eines Anbieters nicht nur auf den günstigsten Preis, sondern auch auf die Anzahl und Verfügbarkeit von Ladesäulen. Versuchen Sie stets Ihr persönliches Mobilitätsverhalten bei der Auswahl eines Tarifmodells zu berücksichtigen.

Laden mit Wechselstrom oder schneller mit Gleichstrom?

Am weitesten verbreitet ist das Laden mit Wechselstrom, das sogenannte AC-Laden. Am häufigsten trifft man dabei auf eine Ladeleistung von 22 Kilowatt. DC-Ladensäulen arbeiten mit Gleichstrom und haben eine höhere Leistung, inzwischen bis zu 350 Kilowatt. Dadurch ermöglichen sie ein sehr schnelles Laden. Das Laden an Schnellladesäulen ist in der Regel teurer als an den AC-Säulen. Häufig findet man diese an Autobahnraststätten.

Wie lange es dauert, bis eine Batterie voll ist, hängt nicht nur von deren Größe und der Leistung der Ladesäule ab. Auch die maximale Ladeleistung des Ladegerätes im Auto spielt eine Rolle. So kann ein Auto mit einer maximalen AC-Ladeleistung von 7,2 Kilowatt gar nicht die volle Leistung einer 11 Kilowatt-Ladesäule aufnehmen – das "Betanken" dauert dementsprechend länger. 

Zudem können Sie nicht mit jedem Auto die schnellen DC-Ladesäulen nutzen. Und auch der Ladezustand der Batterie hat Einfluss auf die Ladezeit – sobald 80 Prozent der Batterie geladen sind, verringert sich die Ladegeschwindigkeit deutlich, weswegen Schnellladevorgänge oft bei 80 Prozent stoppen.

Passt die Säule zum Ladestecker?

Welche Anschlüsse eine Ladesäule hat, lässt sich in vielen Übersichtskarten online herausfinden. Die Recherche ist allerdings nicht immer nötig, denn an jeder Wechselstromladesäule in Deutschland mit mehr als 3,7 Kilowatt Ladeleistung muss es möglich sein, mit dem in Europa am weitesten verbreiteten Stecker zu laden: Dem "Typ 2"-Stecker. Das ist vorgeschrieben. Das heißt, mit einem Fahrzeug mit "Typ 2"-Buchse, einem kompatiblen "Combo 2"-Anschluss sind Sie in den allermeisten Fällen auf der sicheren Seite. Sie müssen allerdings oft Ihr eigenes Kabel mitbringen.

Für Schnellladesäulen mit Gleichstrom ist als Mindeststandard der verbreitete "Combo 2"-Stecker vorgesehen, der auch als CCS (Combined Charging System)-Stecker bezeichnet wird. Der "Combo 2"-Stecker ist kompatibel mit allen Autos, die eine CCS-Ladedose verbaut haben. Das kombinierte Ladesystem CCS ermöglicht es Autofahrern, neben den CCS-Ladesäulen auch die normalen AC-Ladesäulen vom Typ 2 zu nutzen. Hat Ihr Auto hingegen nur eine Typ-2-Ladedose, können Sie damit nicht schnellladen.

Obwohl das CCS als Mindeststandard für neue Schnellladesäulen vorgesehen ist, gibt es Ausnahmen davon, und Bestandsschutz für ältere Schnellladestationen. Es gibt also auch Schellladestationen die CCS nicht unterstützen. Eine Recherche vorab empfiehlt sich also.

Wer mit dem vor allem in japanischen Modellen verbreiteten Schnelladestecker ChaDeMo unterwegs ist, sollte genauer prüfen, wo sich eine geeignete Ladesäule befindet – sie sind in Europa seltener. Für Wagen des Herstellers Tesla wiederum gibt es exklusive Ladestationen, die sogenannten Supercharger. Die Fahrzeuge können aber auch an ganz normalen Säulen über den Typ-2-Stecker geladen werden. Auch CCS-Säulen können genutzt werden, je nach Automodell mit oder ohne Adapter. Mit Adapter ist auch das Laden am ChaDeMo-System möglich.

Möchten Sie wissen welches Elektroauto das richtige für Sie ist? Unser Artikel Laden, Reichweite, Kosten: Worauf Sie beim Elektroauto achten sollten gibt Ihnen einen Überblick – auch zu den unterschiedlichen Steckertypen.

Abrechnung nach Strommenge, Zeit oder Ladevorgang?

Zusätzlich zu den Kosten für das eigentliche Laden berechnen manche Anbieter eine Grundgebühr. Auch einmalige Kosten für eine Ladekarte können anfallen. Zudem wird in der Regel danach unterschieden, ob an einer Normalladesäule (AC) oder an einer Schnellladesäule (DC) geladen wurde.

Das Laden selbst wird häufig nach Kilowattstunden abgerechnet, also nach der abgegebenen Strommenge. Eine andere Variante ist die Abrechnung nach Zeit, also der Dauer der Nutzung einer Ladesäule. Möglich ist auch eine Kombination. Dabei wird anfangs nur ein Kilowattstundenpreis fällig. Ab einer bestimmten Zeit, zum Beispiel nach vier Stunden, wird aber zusätzlich nach Zeit abgerechnet. Das soll verhindern, dass Ladesäulen zu lange durch ein bereits "vollgetanktes" Fahrzeug blockiert werden.

Als weitere Möglichkeit gibt es, ähnlich wie im Mobilfunkbereich, auch Volumentarife und echte Flatrates. Damit erhalten Sie bei bestimmten Anbietern gegen einen Festpreis eine begrenzte oder bei der echten Flatrate eine beliebige Strommenge pro Monat oder Jahr. Andere Anbieter wiederum rechnen eine feste Gebühr pro Ladevorgang ab, unabhängig von dessen Dauer und der abgenommenen Strommenge. An allen Ladesäulen muss beim Laden ein Preis in Cent pro Kilowattstunde angezeigt werden. 

Umgesetzt ist das aber noch nicht überall – Grund hierfür ist, dass die Nachrüstung geeichter Zähler bei den DC-Ladesäulen technisch recht aufwendig ist und daher übergangsweise geduldet wird, wenn noch nach Eichrecht pro Kilowattstunde abgerechnet wird. Seit dem 1. Januar 2025 entfällt die Meldepflicht neuer oder erneuerter Messgeräte bei der zuständigen Eichbehörde. Dennoch müssen Ladesäulen eichrechtskonform abrechnen, wobei die Umsetzung weiterhin Herausforderungen mit sich bringt. 

Zudem darf eigentlich nicht mehr ausschließlich pro Ladevorgang oder allein nach Zeit abgerechnet werden – übergangsweise werden solche Tarife aber noch geduldet, um den bereits eher langsam fortschreitenden Ausbau der öffentlichen Ladesäuleninfrastruktur nicht weiter zu behindern. Flatrates oder eine zusätzliche Abrechnung nach Zeit, zum Beispiel als Parkgebühr, die aber transparent ausgewiesen werden muss, sind weiterhin erlaubt, ebenso wie das kostenfreie Laden oder eine Grundgebühr.

Fehlende transparente Preisangaben an Ladesäulen für E-Autos sind inakzeptabel, aber leider derzeit weit verbreitet. Die Verbraucherzentrale NRW hat im Januar 2020 den Anbieter New Motion Deutschland GmbH abgemahnt, denn in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht, dass die Kunden den Preis für das Aufladen eines E-Autos selbst zu recherchieren haben.

Dabei verweist New Motion auf Apps, ein Portal und eine Internetseite. Gleichzeitig schränkt das Unternehmen aber auch ein, nicht dafür garantieren zu können, dass die angezeigten Preise richtig, vollständig und zutreffend sind.


Rechentool: So überschlagen Sie Ihre persönlichen Ladekosten 

Um herauszufinden, welche Tarife sich am besten für Sie eignen, benötigen Sie folgende Angaben:

  • Ungefähre Kilometeranzahl, für die Sie in einem Jahr unterwegs Strom laden werden
  • Stromverbrauch Ihres Autos in Kilowattstunden pro 100 Kilometer
  • Batteriekapazität Ihres Autos in Kilowattstunden
  • Ladeleistung Ihres Autos in Kilowatt bei der normalen AC-Ladung
  • Ladeleistung Ihres Autos bei der schnellen DC-Ladung, sofern Ihr Auto dafür geeignet ist

Aus diesen Daten ermittelt unten stehender Ladebedarfsrechner:

  • Welche Menge Strom Sie voraussichtlich pro Jahr an öffentlichen Ladesäulen beziehen werden,
  • in wie viele Ladevorgänge an öffentlichen Ladesäulen sich das aufteilt,
  • wie lange ein Ladevorgang jeweils dauert.

Damit haben Sie die Grundlagen zur Einschätzung von Tarifen mit allen oben erklärten Abrechnungsmodellen: Nach Kilowattstunden, nach Ladevorgängen und nach Ladedauer.

Ermitteln Sie den Ladebedarf für Ihr E-Auto

Finden Sie heraus, welchen Ladebedarf Sie für Ihr E-Auto haben. So können Sie einschätzen, welche Tarife für Sie persönlich günstig sind.

Ihre Angaben:

Für welche Strecke pro Jahr müssen Sie Strom unterwegs laden?
Wenn Sie zu Hause keine eigene Ladestation haben, tragen Sie hier Ihre jährliche Fahrleistung in Kilometern ein.
Wie viel Kilowattstunden (kWh) Strom braucht Ihr E-Auto für 100 Kilometer?
Tragen Sie die Angabe des Herstellers oder Ihren Erfahrungswert ein.
Wie viel Strom kann die Batterie Ihres E-Autos speichern? (Herstellerangabe)
Welche Leistung im Kilowatt nimmt Ihr E-Auto beim Laden mit Wechselstrom (AC) auf? (Herstellerangabe)
Welche Leistung in Kilowatt nimmt Ihr E-Auto beim Laden mit Gleichstrom (DC) auf? (Herstellerangabe)

Hintergrund zum Rechner:

Annahme ist hier, dass die bei einer Ladung bezogene Strommenge 80 Prozent der Batteriekapazität entspricht.
Jahresverbrauch in Kilowattstunden=Kilometeranzahl*Verbrauch pro 100 Kilometerkm
Anzahl der Ladungen pro Jahr=Jahresverbrauch/(Batteriekapazität*80 Prozent)
Ladezeit in Stunden=(Batteriekapazität*80 Prozent)/Ladeleistung (AC oder DC)

So machen Sie mit den Ergebnissen des Rechners weiter (ein Beispiel):

Angenommen, Sie benötigen für Ihr Elektroauto voraussichtlich Strom für 7000 Kilometer von öffentlichen Ladesäulen. Ihr Auto hat einen Verbrauch von 17,2 Kilowattstunden pro 100 Kilometer. Die Kapazität des Akkus liegt bei 38 Kilowattstunden, die Ladeleistung bei 7,2 (AC) oder 40 Kilowatt (DC).

Das bedeutet:
Sie benötigen 1204 Kilowattstunden von öffentlichen Ladesäulen. Multiplizieren Sie diesen Wert mit dem Preis pro Kilowattstunde, kennen Sie die Jahreskosten bei einer reinen Abrechnung nach Strommenge. Bei 40 Cent pro Kilowattstunde wären das zum Beispiel 482 Euro.

Sie benötigen 40 Ladevorgänge. Wo pro Ladevorgang abgerechnet wird, erkennen Sie damit also die theoretischen Jahreskosten. Nutzen Sie zum Beispiel ausschließlich Ladungen zum Festpreis von 8 Euro ("Session Fee"), würde das über das Jahr Stromkosten von 320 Euro bedeuten. Doch Vorsicht: Die Parkzeit an Ladesäulen ist oftmals begrenzt. 

Zudem kann die Ladung länger dauern als unter optimalen Bedingungen, zum Beispiel wenn es kalt ist oder weil ein weiteres Auto an derselben Säule die verfügbare Ladeleistung senkt. Dann schaffen Sie es voraussichtlich nicht, Ihre Batterie im veranschlagten Zeitfenster um 80 Prozent zu laden, und zahlen entsprechend mehr.

Sie benötigen pro normalem Ladevorgang 4,2 Stunden, für eine Schnellladung 0,76 Stunden, also rund 45 Minuten. Bei Tarifen, die zum Beispiel ab 4 Stunden zusätzlich die Dauer berechnen, müssen Sie mit Zusatzkosten für 0,2 Stunden rechnen, also für 12 Minuten. Eine Stunde kostenfreies Tanken bei einem Supermarkt (AC) würde den Ladestand Ihrer Batterie um ca. 20 Prozentpunkte erhöhen. Bei Schnellladungen setzen die Zusatzkosten oft erst nach 60 Minuten ein – davon würden Sie also verschont bleiben.


So nutzen Sie den gewählten Ladetarif

An ein und derselben Ladesäule kann die Nutzung ganz unterschiedlicher Tarife möglich sein.

Um die Konditionen eines bestimmten Ladetarifs zu nutzen, müssen Sie sich in der Regel vorab registrieren. Der Zugang zur Ladesäule wird dann zum Beispiel per App, SMS, Ladekarte oder Ladeschlüssel ermöglicht. Die Bezahlung und Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung zum Beispiel per Lastschrift, Paypal oder über die App.

Über die Bildung von Netzwerken ermöglichen die sogenannten E-Mobility-Provider, also die Tarifanbieter, das Laden an Ladensäulen verschiedener Betreiber – das sogenannte Roaming. Wenn Sie zum Beispiel einen Vertrag mit Firma A haben, ermöglicht die Ihnen, ohne weitere Registrierung auch an Säulen der Firma B zu laden. Die Abrechnung erhalten Sie trotzdem von Firma A.

Die Pflicht, das neu errichtete öffentliche Ladesäulen in Deutschland ab dem 1. Juli 2024 eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit mit Debit- oder Kreditkarte anbieten müssen, ist in der überarbeiteten Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Diese Verordnung wurde vom Bundesrat am 16. Juni 2023 beschlossen und trat zum genannten Datum in Kraft. 

Ursprünglich war die Einführung dieser Regelung für den 1. Juli 2023 geplant, wurde jedoch um ein Jahr verschoben, um den Betreibern mehr Zeit für die Umsetzung zu geben. Zusätzlich zur nationalen Regelung durch die LSV hat die Europäische Union die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) erlassen, die am 13. April 2024 in Kraft trat. 

Diese Verordnung schreibt vor, dass alle neu in Betrieb genommenen öffentlichen Schnellladestationen mit einer Leistung von 50 Kilowatt oder mehr eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit mit Debit- oder Kreditkarte anbieten müssen. Die AFIR hat Vorrang vor nationalem Recht und ergänzt somit die deutschen Vorschriften.

An jeder Ladesäule, die ab 2018 in Betrieb genommen wurde, muss das spontane, sogenannte Ad-hoc-Laden ohne Registrierung für einen bestimmten Tarif möglich sein. Dafür benötigen Sie in der Regel ein Smartphone und eine Kreditkarte. Doch dieser Service ist meist deutlich teurer als die Tarife mit Registrierung und deshalb keine empfehlenswerte Dauerlösung.

Checkliste: Was sollten Sie bei der Wahl des Ladetarifs beachten?

  • Niedrige Preise suchen:
    • Durchschnittliche Preise kennen: Der durchschnittliche Preis für das Laden an AC-Ladesäulen liegt derzeit bei etwa 54 Cent pro Kilowattstunde, während für das Schnellladen an DC-Ladesäulen durchschnittlich rund 64 Cent pro Kilowattstunde berechnet werden. Deutliche Abweichungen sind allerdings nicht selten. Eine gute Übersicht über Stromtankstellen und die passenden Ladekarten/Tarifverbünde gibt es hier: www.goingelectric.de/stromtankstellen
    • Kostenlose und günstige Angebote finden: Manche Stadtwerke bieten (noch) kostenfreies Laden, ebenso können Haushaltsstromkunden mancher Stromanbieter an bestimmten Ladesäulen vergünstigte Tarife nutzen.
    • Preise im Ladeverbund kennen: Sofern es sich um ein Ladenetzwerk handelt: Welcher Preis gilt bei den Partnern im Netzwerk? Wünschenswert ist möglichst ein einheitlicher Preis im gesamten Netzwerk.
    • Sie laden selten unterwegs? Dann sollten Sie einen Vertrag mit allenfalls niedriger regelmäßiger Grundgebühr abschließen. Zudem können Sie an den meisten Ladesäule das Ad-hoc Laden nutzen, gänzlich ohne Vertrag. Das ist in der Regel allerdings teurer – zum Teil sehr deutlich.
  • Verfügbarkeit von Ladesäulen prüfen:
    • An je mehr Ladepunkten Sie einen Tarif nutzen können, desto flexibler sind Sie. Die Ladepunkte der meisten Anbieter können Sie auf deren Internetseiten einsehen. Falls ein geeignet erscheinender Anbieter nur Ladesäulen in der Region betreibt, erkundigen Sie sich, ob eine Kooperation ("Roaming") mit anderen Anbietern besteht.
  • Vertragslaufzeit kurz halten:
    • Gesetzlich darf der Vertag maximal 24 Monate Erstlaufzeit haben. Setzen Sie aber nach Möglichkeit auf einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit oder mit einer Bindung von zum Beispiel nur einem Monat.
  • Mehrgleisig fahren:
    • Es kann sich lohnen, bei mehreren Anbietern registriert zu sein. So erhöhen Sie die Anzahl nutzbarer, preiswerter Ladesäulen. Sinnvoll kann zum Beispiel ein günstiger Tarif in der Region sein, ein weiterer Tarif für überregionale Fahrten etc.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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