DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
Fußball-Fans vor Fernseher

Das Wichtigste in Kürze:

  • 2023 beschwerten sich es mehr als siebenmal so viele Verbraucher:innen bei den Verbraucherzentralen über den Streaming-Anbieter DAZN im Vergleich zum Vorjahr.
  • Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
  • Sind Sie von Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022 betroffen? Dann nehmen Sie an der Sammelklage des vzbv gegen DAZN teil. Das Klageregister ist noch nicht geöffnet.
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In den vergangenen Jahren sorgte der Sport-Streaming-Dienst DAZN für viel Unmut bei Verbraucher:innen. Denn DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kund:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.

Deshalb reichte der vzbv Sammelklage gegen DAZN ein. Die Sammelklage hilft Verbraucher:innen, bei Massenschäden ihr Recht einfach durchzusetzen – im besten Fall sogar ohne eigene Klage. Ein Gericht entscheidet über die Ansprüche einer Vielzahl von Personen, die in gleicher Weise durch das Verhalten eines Unternehmens geschädigt wurden.

So profitieren Sie von der Klage gegen DAZN:

  1. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  2. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein, sobald es eröffnet ist.

Schließen Sie sich der Sammelklage an, können Sie bei Erfolg direkt Rückzahlungen der zu viel gezahlten Gebühren erhalten. Bis zur Eröffnung des Klageregisters finden Interessierte alle Informationen auch auf www.sammelklagen.de.

DAZN hat seine Preise für Bestandskunden deutlich erhöht

Seit dem Beginn seines Betriebs in Deutschland im August 2016 hat der Sport-Streamingdienst seine Preise kontinuierlich angehoben. Ursprünglich betrug der Preis für ein Monatsabonnement nur 9,99 Euro. Zum 1. August 2022 hatte DAZN seine Preise für Bestandskunden noch einmal deutlich erhöht. Sie stiegen von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. Eventuelle spätere Preiserhöhungen sind von der Klage des vzbv nicht erfasst.

Die von der Sammelklage angegriffenen Preiserhöhungsklauseln sind nach Auffassung des vzbv unangemessen benachteiligend und intransparent. Aus diesem Grund hält der Bundesverband sie für unwirksam.

Die Sammelklage bezieht sich also erst einmal nur auf die Preiserhöhungsklauseln. Innerhalb dieses Streits kann es zu einem späteren Zeitpunkt aber auch um die Änderungen in den AGB Klauseln gehen.

Wollen Unternehmen die Bedingungen nach Vertragsschluss ändern, müssen Sie Kund:innen darüber besonders informieren. Dazu können beispielsweise in einem Schreiben die geänderten Passagen fettdruck hergehoben werden. Änderungen sind nur wirksam, wenn Betroffene ihnen zustimmen.

Doch Vorsicht: Auch Schweigen kann ein "Ja" zu den neuen Bedingungen bedeuten. Vorausgesetzt, Unternehmen weisen Verbraucher:innen in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung ihres Schweigens hin und geben ihnen eine angemessene Zeit zum Widerspruch.

Gerade bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es immer wieder zum Streit. Oftmals greifen die AGB zu massiv in die gesetzlich garantierten Rechte der Kund:innen ein. Längst nicht jede Klausel hat Bestand vor Gericht.

Vervielfachung von Beschwerden gegen DAZN

Alleine im Jahr 2023 gingen bei den Verbraucherzentralen und dem vzbv 500 Beschwerden gegen DAZN ein. Das sind etwa siebenmal so viele wie noch im Jahr zuvor.

Verbraucher:innen berichten unter anderem von Preiserhöhungen und anderen Änderungen im Vertragsverhältnis, ohne dass sie darüber ausreichend informiert wurden oder ihnen zugestimmt hätten. Einen anschließenden Widerruf lehnte DAZN laut Betroffenen ab. Kund:innen berichten von langen Chats mit dem Kundenservice oder langen Wartezeiten am Telefon.

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Klage anmelden, wenn das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Register öffnet. Abonnieren Sie den News-Alert des vzbv, um über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informiert zu werden.

Die Erfahrung zeigt: die Öffnung des Registers nach Einreichung der Klage dauert einige Wochen bis zu einigen Monaten. Da das beklagte Unternehmen in Großbritannien sitzt, erwartet der vzbv keine schnelle Öffnung des Registers.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

Der Streaming-Anbieter DAZN hat seine Preise bei bestehenden Verträgen mehrfach ohne Zustimmung der Kund:innen erhöht. Der vzbv hält die zugrundeliegende AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die Preiserhöhungen 2021 und 2022 für Bestandskunden für rechtswidrig. Die Klage umfasst die einseitigen Preiserhöhungen 2021 und 2022 für monatlich kündbare Abos und Jahres-Abos. Preise für Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Mit der Sammelklage wollen wir die erhöhten Abo-Preise vom Anbieter für Betroffene zurückholen. Es soll klargestellt werden, das einseitige Preiserhöhungen nicht möglich waren.

Wer ist betroffen?

Die Klage erfasst Verbraucher:innen, die diese Kriterien erfüllen:

  • Sie haben eine Preiserhöhung 2021 und/oder 2022 erhalten.
  • Der Vertrag mit DAZN Limited  bestand schon vor der jeweiligen Preiserhöhung.
  • Sie haben der Preiserhöhung oder einem neuen Vertragsmodell nicht zugestimmt.
  • Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland.
     

Wir stellen Ihnen zur Registeröffnung einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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