Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen
Steigende Energiekosten und hohe Nachzahlungen belasten viele Haushalte. Doch wer finanziell nicht mehr mitkommt, hat oft Anspruch auf staatliche Hilfe – auch ohne bisherige Sozialleistungen. Die Verbraucherzentralen informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze:
- Auch wenn Sie berufstätig sind, können Sie durch hohe Energiepreise einen Anspruch auf Sozialleistungen haben.
- Nur Heizkosten werden übernommen. Für Stromkosten können Sie also nur dann Unterstützung erhalten, wenn Sie mit Strom heizen.
- Sie könnten Unterstützung sowohl erhalten, wenn Sie einen direkten Vertrag mit einem Gasversorger haben, als auch beim Bezahlen Ihrer Heizkosten über die Nebenkostenabrechnung an Ihre:n Vermieter:in.
- Wenn dringend Heizmittel, etwa Öl, beschafft werden müssen, kann staatliche Hilfe ebenfalls greifen. Bei drohender Strom- oder Gassperre sind Zuschüsse oder Darlehen möglich.
- Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Um die Frist nicht zu verpassen, können Sie den Antrag notfalls auch unvollständig einreichen.
Was kann ich tun, wenn ich trotz Einkommens die hohen Kosten für das Heizen nicht bezahlen kann?
Auch wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens sonst keine Sozialleistungen beziehen, können Sie im Monat der Heizkostenabrechnung Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen.
Ebenso können höhere monatliche Abschläge für Heizkosten oder steigende Mietnebenkosten bei Geringverdienenden dazu führen, dass ein monatlicher Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen besteht.
Welche Hilfe vom Staat ist möglich?
Wenn Ihre Heizkosten-Nachzahlung so hoch ist, dass Sie sie nicht zahlen können, sollten Sie schriftlich eine Kostenübernahme beantragen: Sind Sie erwerbstätig oder -fähig, wenden Sie sich an das örtliche Jobcenter. Sonst ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. Dies gilt auch, wenn Sie im Ruhestand sind.
Forderungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten nur als Bedarf in dem Monat, in dem Sie die Nachforderung erhalten. Aufgrund der hohen Gaspreise haben deshalb auch viele mit einem durchschnittlichen Gehalt einen Anspruch, die sonst keine Leistungen bekommen.
Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
Ja. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag schnell stellen, wenn Sie die Rechnung bekommen. Der Antrag muss noch im Monat der Fälligkeit der Rechnung beim Jobcenter oder Sozialamt gestellt werden.
Haben Sie die Frist verpasst und droht Ihnen eine Strom- oder Gassperre, können Sie auch dafür Leistungen bekommen. Die Leistung wird jedoch dann meist nur als Darlehen gewährt.
Was sollte ich dem Antrag beilegen?
Der Antrag muss nicht vollständig sein, Sie können fehlende Angaben und Nachweise nachholen. Sie sollten den Antrag aber schriftlich stellen.
Beilegen sollten Sie möglichst:
- Kopien Ihres Personalausweises und einer Meldebestätigung,
- Kopien Ihrer Krankenversicherungskarte und des Sozialversicherungsausweises,
- Kopien Ihres Mietvertrages und einer Bescheinigung Ihrer Vermieter:innen,
- Kopien Ihrer Nebenkostenabrechnung, der Jahresverbrauchsabrechnung oder der Rechnung für Brennstoffe,
- Kopien einer Arbeitgeberbescheinigung und der Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Kann ich auch einen Anspruch haben, wenn schon der laufende Abschlag sehr hoch ist?
- Ja, auch wenn Sie laufend einen hohen Abschlag an den Energieversorger oder Mietnebenkosten für die Heizung zahlen müssen, können Sie einen regelmäßigen Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen haben. Sie sollten sich dann ebenfalls an das Jobcenter oder das Sozialamt wenden.
- Ist ihr Einkommen zu hoch für einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe, kann immer noch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dieser ist bei der Wohngeldstelle in der Kommune zu stellen.
Wie hoch darf mein Einkommen sein?
Die Höhe des Einkommens, mit dem ein Anspruch besteht, ist von mehreren Dingen abhängig. Von Bedeutung ist,
- mit wie vielen Personen Sie in einem Haushalt leben,
- ob Sie einen Mehrbedarf haben, etwa wegen Schwangerschaft oder als alleinerziehender Elternteil,
- wie hoch die Miete ist und
- wie hoch die Heizkostenrechnung.
Bei hohen Heizkostennachzahlungen besteht auch bei einer durchschnittlichen Rente ein Anspruch.
Beispielrechnung:
Als Beispiel hier eine Berechnung für einen alleinstehenden Rentner mit einer Heizkostennachzahlung von 1.000 Euro:
- Regelbedarf: 563 Euro
- Kaltmiete: 500 Euro
- Heizkostenabschlag: 59 Euro
- Nebenkosten: 100 Euro
- Heizkostennachzahlung: 1.000 Euro
Das macht einen Gesamtbedarf von 2.222 Euro.
Bei einer Rente von 1.500 Euro besteht ein Anspruch von Gesamtbedarf - Rente = 722 Euro.
Ich habe ein bisschen Geld angespart. Muss ich das nicht erst einsetzen?
Es kommt darauf an, wie viel Sie gespart und schnell zur Verfügung haben. Sie haben nur dann Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn Sie kein erhebliches Vermögen haben.
Dieses ist beim Grundsicherungsgeld abhängig vom Alter. Es gilt ein Freibetrag
- von 5.000 Euro bis zur Vollendung des 30.Lebensjahres
- von 10.000 Euro ab dem 31. Lebensjahr
- von 12.500 Euro ab dem 41. Lebensjahr 12.500 Euro und
- von 20.000 Euro ab dem 51. Lebensjahr.
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht ein Schonvermögen von 10.000 Euro für jeden leistungsberechtigten Menschen.
Gilt das auch, wenn ich eine Rechnung des Stromanbieters nicht bezahlen kann?
Die Stromkosten für Licht und laufende Geräte werden von den Sozialleistungsträgern nicht in tatsächlicher Höhe übernommen. Hierfür ist eine Pauschale in den sozialrechtlichen Regelsätzen enthalten. Hohe Nachzahlungen für den Stromverbrauch können aber auch zu einer Sperre führen, wenn diese nicht bezahlt werden können.
Wie Sie eine Strom- oder Gassperre abwenden können, lesen Sie im verlinkten Beitrag.
Bekomme ich auch Unterstützung bei einer Heizkostennachzahlung, wenn ich bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehe?
Ja, auch im laufenden Bezug wird die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung oder der Jahresverbrauchsabrechnung übernommen, sofern der Verbrauch angemessen ist. Richten Sie sich hierfür an Ihre gewohnten Ansprechpartner:innen beim Jobcenter oder Sozialamt.
Kann ich auch Anspruch auf Leistungen habe, wenn ich bereits Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekomme?
Ja, auch in diesem Fall können Sie einen Anspruch auf ergänzende Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt im Monat einer hohen Heizkostennachzahlung haben.
Weitere Informationen und Musterformulare finden Sie auf energie-Hilfe.org oder der Sozialplattform. Onlineanträge können auch hier gestellt werden. Auch Sozialberatungsstellen können bei weitergehenden Fragen helfen.
Mehr Informationen zu Sozialleistungen bei hohen Heizkosten:
- Weitere Informationen und Musterformulare finden Sie auf energie-Hilfe.org.
- Onlineanträge können auch auf der Internetseite Sozialplattform gestellt werden.
- Auch Sozialberatungsstellen können bei weitergehenden Fragen helfen.
Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.














