Dubiose Lotto-Briefe von DerKundenClub: Das sollten Sie dann tun
Stand:
27. Februar 2026
Ein Brief aus Bulgarien, eine angebliche Lotto-Spielgemeinschaft und 79 Euro im Monat: Verbraucherzentralen warnen vor Schreiben von "DerKundenClub", die derzeit im Umlauf sind. Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie nicht zahlen. Widersprechen sollten Sie vorsorglich trotzdem.
Verbraucher:innen erhalten derzeit Briefe des Unternehmens DerKundenClub mit Sitz im bulgarischen Petrich. In diesen Schreiben werden die Empfänger:innen als neue Mitglieder einer Lotto-Spielgemeinschaft begrüßt – obwohl sie nach eigenen Angaben niemals einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.
Der Anbieter behauptet, die Betroffenen aus einer früheren Glücksspielgemeinschaft "übernommen" zu haben. Gleichzeitig kündigt er an, monatlich 79 Euro per SEPA-Lastschrift für die Teilnahme am Eurojackpot einzuziehen. Teilweise sind im Schreiben bereits persönliche Bankdaten angegeben, verbunden mit der Aufforderung, diese zu überprüfen.
Die Briefe wirken offiziell und professionell gestaltet. Genau das sorgt bei vielen Angeschriebenen für Verunsicherung und den Eindruck, tatsächlich zu einer Zahlung verpflichtet zu sein.
Berichte von Verbraucher:innen
Bei mehreren Verbraucherzentralen sind inzwischen zahlreiche Beschwerden zu diesen Schreiben eingegangen. Die Betroffenen teilen übereinstimmend mit, dass sie keine Vertragsbeziehung zu "DerKundenClub" haben und keiner Teilnahme an einer Lotto-Spielgemeinschaft zugestimmt haben.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen ist eine solche Vorgehensweise unzulässig. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Eine einseitige Übernahme aus einer anderen Spielgemeinschaft ohne Einwilligung der Verbraucher:innen ist demnach rechtlich nicht wirksam. Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss daher auch kein Geld zahlen.
So gehen die Kriminellen vor
In den Schreiben wird eine regelmäßige Abbuchung von 79 Euro angekündigt, teils mit dem Hinweis auf eine Mindestlaufzeit von mehreren Monaten. Die Abbuchung soll per SEPA-Lastschrift erfolgen, teilweise "im Voraus".
Durch die Kombination aus:
angeblicher bestehender Mitgliedschaft,
bereits eingedruckten Bankdaten
und der Ankündigung einer automatischen Abbuchung
entsteht bei vielen Empfänger:innen der Eindruck, schnell reagieren oder zahlen zu müssen.
Was können Sie tun?
Bestreiten Sie die Geldforderung, wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben.
Rein vorsorglich sollten sie per Mail der Forderung widersprechen. Adressieren sie den Widerspruch an info@derkundenclub.com oder an info@derkundenclub24.com, je nachdem, wer der Versender des Forderungsschreibens ist. Nutzen Sie dafür gerne die Mustervorlage der Verbraucherzentralen.
Überweisen Sie kein Geld: Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben.
Erteilen Sie kein SEPA-Lastschriftmandat - auch nicht nachträglich.
Prüfen Sie regelmäßig Ihr Konto. Wird dennoch Geld abgebucht, können Sie die Lastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Bei nicht autorisierten Abbuchungen gilt eine Frist von bis zu 13 Monaten.
Geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis und reagieren Sie - auch aus Beweisgründen - nicht telefonisch auf das Schreiben.
Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen. Der Wert wird Schufa-Score genannt. Im März 2026 wurde er geändert. Die Verbraucherzentralen klären die wichtigsten Fragen dazu.
Sobald das Wetter schön wird, startet die Grillsaison. Ob Fleisch, Fisch, Gemüse oder auch Obst – vom Grill schmecken viele Sachen besonders gut. Die Verbraucherzentralen geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollten.
Der Sommer steht vor der Tür und heimisches Obst und Gemüse gibt es in großer Auswahl. Bei steigenden Temperaturen ist es eine besondere Herausforderung, die Kühlkette einzuhalten und Lebensmittel zu Hause nicht verderben zu lassen.
Fristen, Freibeträge und neue Regeln: Steuerexpertin Gabriele Waldau-Cheema erklärt, wann sich die Abgabe lohnt, worauf Rentner:innen achten müssen und warum vorausgefüllte Steuererklärungen trügerisch sein können.
Noch bis zum 13. Juli können sich Kund:innen der ExtraEnergie GmbH der kostenlosen Sammelklage der Verbraucherzentralen anschließen. Bei der Sammelklage geht es um massive Preiserhöhungen seit 2022. Ziel ist die Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge.
Seit Juni 2026 können Sie durch neue Regelungen zum Energy-Sharing im Energiewirtschaftsgesetz Ihren selbst erzeugten Solarstrom mit den Nachbarn teilen. Die Verbraucherzentralen erklären, wie Sie die Rendite Ihrer PV-Anlage steigern und gemeinsam von günstigem Lokalstrom profitieren können.
Die EU hat neue Fluggastrechte beschlossen. Die Verbraucherzentralen zeigen, was sich bei Handgepäck, Sitzplätzen und Entschädigungen ändert – und ab wann die Regeln gelten.
Ob im Netz, beim Einkaufen oder im Bereich Ernährung: Junge Menschen stoßen in diesen Bereichen täglich auf Risiken, die sie allein kaum bewältigen können. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die Verbraucherzentralen sehen die Politik hier in der Pflicht.
Milch ist nicht gleich Milch. Die Verbraucherzentralen erklären, was hinter Begriffen wie „Biomilch" oder „Weidemilch" steckt – und informieren über neue Kennzeichnungspflichten für laktosefreie Produkte ab Juni 2026.
Unerträglich heiß in der Wohnung? Wir geben Tipps, wie Sie Hitze draußen halten: Richtig lüften? Sonnenschutz für Fenster und Dachfenster? Helfen Ventilatoren und Klimageräte?