"Tethered Caps": Warum geht der Verschluss an der Flasche nicht mehr ab?

Stand:
Flasche oder Milchkarton aufgedreht, am Verschluss gezogen – und er geht gar nicht ab. Ein Verarbeitungsfehler? Nein, sogenannte "Tethered Caps" sorgen dafür, dass der Deckel dran bleibt. Sie sind Teil einer EU-Richtlinie, die am 3. Juli 2024 in Kraft getreten ist.
Geöffneter Verschluss einer Flasche

Das Wichtigste in Kürze:

  • "Tethered Caps" sind Verschlusskappen, die an der Verpackung befestigt sind.
  • Lose Deckel an Flaschen oder Saftkartons vermehren den Plastikmüll in Gewässern, Wäldern oder an Stränden.
  • Um die Umweltverschmutzung einzugrenzen, müssen unter anderem Einweg-Getränkeverpackungen in Deutschland seit dem 3. Juli 2024 mit sogenannten "Tethered Caps" ausgestattet sein.
Off

Wer es nicht kennt oder anders gewohnt ist, zerrt womöglich erst mal vergeblich am Verschluss herum. Oder hält das nur teilweise abgerissene Plastikteil schließlich in der Hand. Dabei ist die neue Verbundenheit durchaus Absicht und hat einen guten Grund.

Denn die bislang separaten Deckelchen bei Getränkeflaschen schaden der Umwelt: Sie vermehren den Plastikmüll in Gewässern, Wäldern oder an Stränden. So hat man zum Beispiel bei Untersuchungen an der Nordsee etliche solcher Deckel gefunden, mehr als 40 auf etwa 100 Metern Strand. Blieben die Verschlusskappen aber mit der Flasche verbunden, ließe sich zumindest diese Art von Müll eindämmen – was festhängt, fliegt nicht in der Gegend herum.

Diese schlichte Regel hat auch die EU erkannt und die Lösung der "Tethered Caps" zur Pflicht gemacht: In Deutschland gilt dies seit dem 3. Juli 2024 für alle Einweg-Getränkeverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, etwa Saftkarton oder Einweg-PET-Getränkeflasche, mit einem Volumen von bis zu 3 Litern.

Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Bayern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.