Doctolib zeigt Kassenpatient:innen trotz Filter kostenpflichtige Termine
Wer bei Doctolib gezielt nach Kassenarztterminen sucht, bekommt trotz aktiviertem Filter weiterhin private und kostenpflichtige Angebote angezeigt. Ein Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Mehr als jeder dritte Termin wies auf eine Selbstzahlung hin.

Das Wichtigste in Kürze:
- Versicherung anzeigen" bei Doctolib funktioniert nicht zuverlässig.
- Bei 37 untersuchten Haut- und Frauenarztpraxen wies mehr als jeder dritte angezeigte Termin auf eine Selbstzahlung hin.
- Das Landgericht Berlin hatte diese Praxis bereits im Januar 2026 als irreführend eingestuft. Doctolib ging daraufhin in Berufung.
- Die Verbraucherzentralen fordern gesetzliche Mindeststandards für Terminportale im Gesundheitswesen.
Warum ist der Filter bei Doctolib ein Problem – und wie wurde das untersucht?
Wer auf Doctolib nach einem Arzttermin sucht und dabei angibt, gesetzlich krankenversichert zu sein, erwartet eigentlich nur Angebote zu sehen, die auch über die Krankenkasse abgerechnet werden. Ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt jedoch: Genau das ist nicht der Fall. Trotz aktiviertem Filter tauchen weiterhin Termine für Privatsprechstunden sowie kostenpflichtige Selbstzahlerleistungen in den Suchergebnissen auf.
Für die Verbraucherzentralen ist das mehr als ein technisches Detail. Wer gezielt nach einem Kassenarzttermin sucht, soll sich auf die Filtereinstellung verlassen können – und nicht nachträglich in einem Buchungsprozess landen, an dessen Ende plötzlich Kosten stehen.
Wie viele Termine waren tatsächlich kostenpflichtig und warum?
Für den Marktcheck nahm der vzbv insgesamt 349 Terminangebote aus 37 Haut- und Frauenarztpraxen in Berlin und Hamburg unter die Lupe. Das Ergebnis fällt deutlich aus:
- Mehr als ein Drittel waren kostenpflichtig: Bei 144 von 349 geprüften Terminangeboten war eine Selbstzahlung erforderlich.
- Späte Transparenz: Teilweise wurde erst spät im Buchungsvorgang klar, dass ein Termin nicht von der Krankenkasse übernommen wird, nämlich dann, wenn Praxis und Termin bereits ausgewählt waren.
- Ausfallhonorar möglich: Bei 20 der 37 Praxen fanden sich Hinweise auf ein mögliches Ausfallhonorar, sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden.
Ein weiterer Grund liegt in der Art der angebotenen Leistungen: Auffällig war, wie viele Terminarten gar keine klassische Kassenleistung betrafen, sondern etwa ästhetische Behandlungen oder sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).
Besonders stark zeigte sich das bei Hautarztpraxen:
- Nur rund zwei von fünf Terminarten (49 von 121) ließen sich überhaupt den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zuordnen.
- Von diesen wiederum wurde mehr als die Hälfte (28 von 49) ausschließlich als Selbstzahlerleistung angeboten – obwohl es sich inhaltlich um Kassenleistungen handelte.
Das erschwert es Patient:innen erheblich, tatsächlich einen passenden, Termin zu finden, der von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.
Was fordern die Verbraucherzentralen von der Politik?
Ganz neu ist die Kritik nicht: Bereits im Januar 2026 urteilte das Landgericht Berlin nach einer Klage des vzbv, dass die Anzeige von Privatarztterminen trotz gesetztem Kassenpatienten-Filter irreführend ist. Doctolib akzeptierte das Urteil jedoch nicht und legte Berufung ein. Der aktuelle Marktcheck liefert nun neue Belege dafür, dass sich an der Praxis bislang nichts geändert hat.
Der vzbv sieht vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht. Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll es künftig verbindliche Regeln für digitale Terminportale geben.
Konkret fordern die Verbraucherzentralen:
- Termine sollen ausschließlich nach medizinischem Bedarf und Dringlichkeit vergeben werden, ohne bestimmte Patientengruppen zu benachteiligen.
- Privat- und Selbstzahlertermine müssen klar gekennzeichnet sein und dürfen gesetzlich Versicherten nur auf ausdrücklichen Wunsch angezeigt werden.
- Terminbuchungen vor Ort und per Telefon müssen weiterhin gleichberechtigt möglich bleiben. Der Zugang zu ärztlicher Behandlung darf nicht von der Nutzung kommerzieller Plattformen abhängen.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Doctolib-Marktcheck
Was hat die Verbraucherzentrale bei Doctolib untersucht?
Sie hat untersucht, welche Terminarten bei ausgewählten Facharztgruppen Versicherten zur Buchung zur Verfügung stehen und, ob der Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen" tatsächlich nur Kassenarzttermine anzeigt. Dafür wurden 349 Terminangebote aus 37 Haut- und Frauenarztpraxen in Berlin und Hamburg ausgewertet. Dabei traten die Tester:innen als nicht registrierte, gesetzlich Versicherte auf und filterten gezielt nach verfügbaren Terminen.
Funktioniert der Kassenpatienten-Filter zuverlässig?
Nein. Trotz gesetztem Filter erschienen weiterhin Termine für Privatsprechstunden und Selbstzahlerleistungen. Mehr als ein Drittel der geprüften Angebote war kostenpflichtig.
Wann wird sichtbar, dass ein Termin etwas kostet?
Teilweise erst sehr spät im Buchungsprozess – teilweise erst, nachdem Praxis und Termin bereits ausgewählt wurden. Das macht es für Nutzer:innen schwer, rechtzeitig zu erkennen, dass Kosten entstehen.
Was hat das Landgericht Berlin dazu entschieden?
Im Januar 2026 stufte das Gericht die Anzeige von Privatterminen trotz Kassenpatienten-Filter als irreführend ein. Doctolib hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, sodass es noch nicht rechtskräftig ist.
Was fordern die Verbraucherzentralen konkret?
Sie will klare, gesetzlich verankerte Mindeststandards für Terminportale – etwa eine eindeutige Kennzeichnung von Selbstzahlerangeboten und den Erhalt der telefonischen sowie persönlichen Terminvergabe als gleichwertige Alternative.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.












