Brot und Brötchen: Haltbarkeit und Lagerung

Stand:
Brot ist nicht gleich Brot: Verschiedene Brotsorten sind unterschiedlich haltbar. Wie Sie Brot am besten aufbewahren, damit es lange frisch bleibt und wann Sie es nicht mehr essen sollten, erfahren Sie hier.
Brotvariation

Das Wichtigste in Kürze:

  • Brot und Brötchen lagern Sie am besten bei Raumtemperatur. Ein Brottopf oder Brotkasten ist ideal.
  • Essen Sie geschimmeltes Brot nicht mehr und entsorgen Sie es komplett.
  • Trockenes Brot können Sie noch zu leckeren Gerichten weiterverarbeiten.
On

Sinnes-Check: Woran erkenne ich, dass Brot verdorben ist?

Schimmel zeigt sich als weiße bis grünliche Flecken auf der Oberfläche des Brotes. Sobald Sie Schimmel erkennen, entsorgen Sie das komplette Brot. Denn der Schimmel kann auch bei nur einer sichtbaren Stelle bereits das gesamte Brot durchziehen. Sind Brot oder Brötchen trocken bis altbacken, ist dies kein Grund sie direkt zu entsorgen. Sie können sie noch zu leckeren Gerichten verarbeiten.

Generell gilt:

  • Brote mit einem hohen Roggen-, Vollkorn- oder Schrotanteil bleiben länger frisch.
  • Je höher der Weizenmehlanteil im Brot, desto schneller wird es altbacken.
  • Sauerteigbrote sind länger haltbar als Hefebrote.

Wie lagere ich Brot und Brötchen am besten?

Lagern Sie Brot und Brötchen am besten bei Raumtemperatur, trocken und vor Licht geschützt. Bewahren Sie das Brot mit Schnittkante nach unten auf. Dann trocknet es nicht so schnell aus. In einem Brottopf oder Brotkasten bleiben Brot und Brötchen am längsten frisch. Brottöpfe aus Ton oder Keramik eignen sich dabei besonders gut. Ein von innen unglasierter Deckel ermöglicht den optimalen Feuchtigkeitsaustausch. Damit Schimmel keine Chance hat, sollten Sie den Brottopf/-kasten wöchentlich mit Essigwasser reinigen.

Brot und Brötchen können Sie auch einfrieren und bei Bedarf die benötigte Menge auftauen. Brot gehört aber nicht in den Kühlschrank. Dort trocknet es schneller aus und verliert an Geschmack. Ausnahme: Bei sehr warmem, feuchtem Wetter ist vor allem Weißbrot im Kühlschrank besser vor Schimmelbildung geschützt.

Knäckebrot sollten Sie vor Feuchtigkeit schützen und daher nicht zusammen mit anderem Brot lagern.

Wie lange bleiben Brot und Brötchen haltbar?

Die Haltbarkeit verschiedener Brotsorten ist sehr unterschiedlich. Auch bei optimaler Lagerung bleiben Weizenbrote nur bis zu zwei Tage, Weizenmischbrote etwa zwei bis vier Tage frisch. Schrot- und Vollkornbrote dagegen bleiben sieben bis neun Tage frisch. Die Haltbarkeit von Roggenbroten liegt mit vier bis sechs Tagen im Mittelfeld.

Abgepackte Brote sind oft auch noch mehrere Tage nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum in Ordnung. Wie schnell sie austrocknen hängt auch hier unter anderem vom Roggen-, Weizen- sowie Vollkornanteil ab.

Aufbackbrötchen können Sie oft noch mehrere Tage nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verwenden. Achten Sie grundsätzlich auf Schimmelbefall. Entsorgen Sie die gesamte Packung, auch wenn Sie nur an einem Brötchen Schimmel sehen.

Lebensmittel im Kühlschrank und im Vorratsschrank

Lebensmittel noch essbar? Haltbarkeit einschätzen und richtig lagern

In Deutschland landen viele Lebensmittel im Müll, teilweise durch einen falschen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch Obst und Gemüse werden häufig zu früh weggeworfen. Mehr Infos zur Haltbarkeit und Lagerung finden Sie auf unserer Themenseite.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.