Gesundheitliche Risiken von Tattoos und Permanent Make-up

Stand:
Sie sind dauerhaft unter der Haut - und oft bedenklich. Was Tattoo-Farben gefährlich macht und worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich tätowieren lassen oder sich für ein Permanent Make-up entscheiden.
Ein Tätowierer sticht einem Kunden ein Tattoo

Das Wichtigste in Kürze:

  • Tattoos lassen sich oft nicht mehr spurlos entfernen. Die Kosten für eine Entfernung oder für Folgeschäden übernehmen Krankenkassen in der Regel nicht.
  • Mangelnde Hygiene im Studio kann zu schweren Infektionen wie HIV oder Hepatitis führen.
  • Die Farbpigmente bleiben nicht nur in der Haut. Sie wurden beispielsweise auch in Lymphknoten nachgewiesen.
  • Welche gesundheitlichen Auswirkungen die Tattoo-Farben im Körper haben, ist weitgehend unbekannt.
  • Seit Januar 2022 sind in der EU mehr als 4.000 Schadstoffe in Tattoo-Farben verboten oder beschränkt.
  • 2023 entsprachen nur 9 der 27 untersuchten Tattoo-Farben den gesetzlichen Anforderungen.
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Belasten Tattoo-Farben die Gesundheit?

Der Gang in ein Tattoo-Studio sollte nicht einer vorübergehenden Laune entspringen, sondern vorher gut überlegt sein. Denn ein Tattoo ziert den eigenen Körper unter Umständen lebenslang und ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden.

Welche Wirkungen die in die Haut eingebrachten Farbpigmente auf den Organismus haben, ist noch weitgehend unerforscht. Sicher ist, dass sich die Pigmente oder deren Abbauprodukte an anderen Stellen im Körper wie Lymphknoten oder der Leber wiederfinden können. Gesundheitliche Bewertungen liegen nur für einen Bruchteil aller möglichen Farbpigmente vor.

Seit Januar 2022 gelten in der ganzen EU gesetzliche Anforderungen an Tattoo-Farben. Beispielweise dürfen keine Stoffe mehr enthalten sein, die als krebserzeugend oder erbgutschädigend eingestuft sind. Insgesamt sind mehr als 4.000 Substanzen in Tattoo-Farben verboten oder mit Grenzwerten belegt. Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 dürfen seit Januar 2023 in Tattoo-Farben und Permanent Make-up nicht mehr verwendet werden.

Das Bundesamt für Risikobewertung schätzte die Schädlichkeit der Pigmente Blue 15:3 und Green 7 jedoch als gering ein und befürchtete, dass weniger gut untersuchte Ersatzstoffe verwendet werden könnten, um keine Einbußen bei der Farbpalette in Kauf zu nehmen. Viel sicherer wäre es, nur Farb- und Hilfsstoffe zuzulassen, die nachgewiesenermaßen unschädlich sind, also eine Positivliste erlaubter, unbedenklicher Inhaltsstoffe für Tattoo-Farben zu erstellen.

Hinweise vor dem Tätowieren

Haben Sie vor dem Gang zum Tattoo-Studio daher folgende Punkte im Blick:

  • Keine Kostenübernahme bei Komplikationen
    Professionelle Tätowierer sollten Kunden vor dem ersten Stich ausführlich mündlich und schriftlich über mögliche Risiken, Komplikationen, Allergien und die anschließende Tattoo-Wundpflege informieren. Besonders bei bestehenden Erkrankungen kann eine ärztliche Beratung über eine Tätowierung und die Wundversorgung im Vorfeld sinnvoll sein. Denn künftige Tattoo-Träger müssen im Gegenzug die Folgekosten für auftretende Komplikationen oder für Tattoo-Entfernungen ganz oder größtenteils selbst zahlen. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel hierfür keine Kosten.
  • Keine Tattoos für Risikogruppen
    Für Schwangere oder Patienten, die Antibiotika oder immunschwächende Medikamente einnehmen, ist die Tattoo-Prozedur aufgrund des Infektionsrisikos ungeeignet. Bei Herzerkrankungen, Diabetes oder Blutgerinnungsstörungen sollten Sie sich ebenfalls nicht tätowieren lassen. Dies gilt auch, wenn Sie zu Allergien, Ekzemen oder offenen Wunden neigen. Vorsicht gilt z.B. bei einer Nickel-Allergie, da Tattoo-Farben Nickelverunreinigungen enthalten können.
  • Sterile Hygiene im Studio
    "Tätowierer" ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, d.h. im Prinzip kann jeder ein Tattoostudio eröffnen. Daher sollte der Tätowierer zumindest eine Hygieneschulung absolviert haben. Bei unsachgemäßen Nadelstichen ist die Entzündungs- und Verletzungsgefahr groß.
    Mangelnde Hygiene kann HIV-, Hepatitis- oder andere Infektionen auslösen. Vor einer Behandlung sollten Sie fragen, ob im Studio ein separater Raum mit abwischbaren Oberflächen und Liegen mit frischen Einwegtüchern vorhanden ist und ob der Tätowierer sterile Nadeln und Instrumente verwendet. Sich im Urlaubsland tätowieren zu lassen, kann zusätzliche Risiken bergen.
    Mittlerweile gibt es eine Norm, die Anforderungen an die Hygiene vor und während des Tätowierens sowie für die Nachsorge festlegt. Leider ist diese Norm nicht kostenfrei zugänglich. Deshalb ist für Verbraucher:innen kaum nachvollziehbar, ob die Anforderungen eingehalten werden. Ein gutes Studio sollte aber diese Norm kennen und erklären, dass es nach den Vorgaben arbeitet.
  • Stiche und Farben haben es in sich
    Durch die Stiche mit der Tätowiernadel in tieferliegende Hautschichten können Infektionen, Allergien und bleibende Hautschädigungen auftreten. Einige Tattoo-Farben weisen allergieauslösende Stoffe wie Nickel oder problematische Azofarbstoffe auf. Besonders häufig wurden allergische Reaktionen auf rote Tattoos beobachtet. Schwarze Tinten, die vor allem den Ruß-Farbstoff "Carbon Black" enthalten, sind häufig mit krebserregenden aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet. Auch Sonnenlicht auf dem Tattoo kann zu gesundheitlichen Beschwerden führen.
    Das CVUA Karlsruhe untersuchte 27 Tattoo-Farben: Nur neun (ca. 30 %) entsprachen den gesetzlichen Anforderungen. 17 Produkte enthielten sensibilisierende Konservierungsmittel, verschiedene Pigmente und Hilfsstoffe wurden in unzulässigen Gehalten eingesetzt. Als Verunreinigungen waren die Elemente Blei und Arsen sowie Formaldehyd in Gehalten oberhalb der Grenzwerte enthalten. Bei vielen Produkten war auch die Inhaltsstoffliste unvollständig.
    Auch in Tests von Stiftung Warentest und ÖKO-TEST wurden in einigen Tinten zum Beispiel PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), allergieauslösende Konservierungsmittel oder Verunreinigungen durch Nickel nachgewiesen. Nach einer Tätowierung können Infektionen, Entzündungen, allergische Reaktionen oder Autoimmunerkrankungen der Haut auftreten.
  • Kennzeichnung von Tattoo-Farben 
    Lassen Sie sich bestätigen, dass die Tattoo-Farben der Verordnung (EU) 2020/2081 und der nationalen Verordnung über Mittel zum Tätowieren entsprechen.
    Die Farben müssen mit folgenden Angaben versehen sein:
    ➔ dem Verwendungszweck "Mittel zum Tätowieren", "Tätowierfarbe" oder "Tattoo colour",
    ➔ dem Namen und der Anschrift des Herstellers,
    ➔ der Angabe der einzelnen Inhaltsstoffe,
    ➔ einer Chargennummer,
    ➔ einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder
    ➔ einer Angabe zur Haltbarkeit nach dem Öffnen.
    Die Inhaltstoffe können auch auf der Verpackung, einer Packungsbeilage, einem beigefügten Etikett, Papierstreifen oder Kärtchen aufgeführt werden, wenn die Auflistung aus technischen Gründen nicht auf das Behältnis passt.
    Diese Informationen sollten Sie vom Studio bekommen, um eine Diagnose bei eventuell auftretenden Allergien zu erleichtern. Auch ein Foto der Etiketten und Packungsbeilagen hilft später nachzuvollziehen, welche Farbe verwendet wurde und welche Inhaltsstoffe enthalten waren.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website.

Umfangreiche Informationen zu Tattoos bietet das für Verbraucherschutz zuständige Bundesministerium.

Spätere Entfernung

Wer damit liebäugelt, die Körperkunst irgendwann wieder entfernen zu lassen, sollte wissen, dass trotz Lasertechnik und anderer moderner Verfahren Narben zurückbleiben können und die Farben unter der Haut nicht immer völlig verschwinden. Zudem kann eine spätere Entfernung zusätzliche Gesundheitsschäden verursachen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt: "Auch der Abschied ist nicht ohne Risiko."

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hessen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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