Gebühr für verpassten Arzttermin: Ist das zulässig?

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Ausfallhonorare von Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Bei einer einvernehmlichen Terminverschiebung sind Sie auf der sicheren Seite.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sagen Sie Arzttermine, die Sie nicht wahrnehmen können, so früh wie möglich ab und vereinbaren Sie bei Bedarf direkt einen neuen Termin.
  • Bei festen Terminen sollte die Absage schriftlich oder per E-Mail erfolgen, damit diese belegt werden kann.
  • Aufgrund der Uneinigkeit der Gerichte besteht jedoch keine allgemein gültige Rechtsgrundlage.
  • Ein Ausfallhonorar kann dann fällig werden, wenn Patient:innen ohne Terminabsage nicht erscheinen und die Praxis für zeitaufwändige Termine, die eine gewisse Vorausplanung erfordern, nicht kurzfristig einen Ersatzpatienten einbestellen kann.
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Immer wieder werden Forderungen von Arztpraxen nach Ausfallhonoraren für verpasste Termine laut. Ob Patient:innen für versäumte Arzttermine zahlen müssen, wird von den Gerichten je nach Sachlage unterschiedlich beurteilt. Aus Gründen der Fairness und um das Vertrauensverhältnis nicht unnötig zu belasten, sollten Sie Arzttermine, die Sie nicht wahrnehmen können, aber immer frühzeitig absagen.  Als Patient:in haben Sie im Behandlungsvertrag (gemäß §§ 630b i.V.m. 627 BGB) ein jederzeitiges Kündigungsrecht.

Termine rechtzeitig absagen oder verschieben

Geben Sie Arztpraxen die Möglichkeit, die Termine neu zu vergeben und anderen Patienten damit die Chance, schneller an einen Arzttermin zu kommen. Bei dieser Gelegenheit können Sie zudem auch gleich einen neuen Termin ausmachen

Denn: Wird ein vereinbarter Arzttermin einvernehmlich verschoben, liegen die Voraussetzungen für ein Ausfallhonorar nach Ansicht der Gerichte nicht vor. Dazu gibt es Gerichtsurteile, unter anderem vom Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 17. April 2007 – Az. 1 U 154/06). Das heißt: Sie müssen dann keine Gebühr für den ausgefallenen Termin zahlen.

Ersatzpatient möglich? Keine Gebühren für verpassten Arzttermin!

Die Arztpraxis hat erst dann einen Ersatzanspruch, wenn ihr wegen des ausgefallenen Termins ein Verdienstausfall entstanden ist. Dieser kommt zustande, wenn die Praxis in der betreffenden Zeit keine anderen Patient:innen behandeln konnte. Daher sollten Sie Ihre Arzttermine rechtzeitig absagen, um der Arztpraxis die Möglichkeit zu geben, den abgesagten Termin anderweitig zu vergeben.

Achten Sie auf Patienten-Formulare und Praxis-AGB

Viele Arztpraxen versuchen, die Pflicht zur Zahlung von Ausfall-Honoraren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verankern.

Auch dies wird von der Rechtsprechung kritisch gesehen: Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. April 2005 (Az. 55 S 310/04) ist eine Klausel, wonach vereinbarte Termine bei Verhinderung des Patienten 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen und ansonsten ein Ausfallhonorar von 75 Euro in Rechnung gestellt werde, unwirksam.

Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Patient keine Möglichkeit habe, sich bei unverschuldetem Nichterscheinen zu entlasten.
 

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.