Für Infrarotheizungen gibt es oft keinen günstigen Heizstrom

Stand:
Infrarotheizungen müssen meist mit teurem Haushaltsstrom betrieben werden. Vergünstigter Heizstrom ist unter bestimmten technischen Bedingungen möglich. Einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Infrarotheizungen können Sie in den seltensten Fällen vergünstigte Heizstromtarife nutzen. Meist ist dafür nur teurer Haushaltsstrom verfügbar.
  • Die technischen Bedingungen für eine Versorgung mit Heizstrom müssen gegeben sein. Einen Anspruch auf den günstigen Strom haben Sie trotzdem nicht.
  • Tariflich vereinbarte Sperrzeiten können bei Infrarotheizungen den Heizkomfort stark einschränken.
On

Elektrische Direktheizungen, die auch als Infrarotheizungen oder Strahlungsheizungen bezeichnet werden, sind nicht zwingend die günstigste Lösung – wie oft in der Werbung versprochen. Auch das Versprechen die Direktheizung mit günstigem Heizstrom zu betreiben, ist zu prüfen. Das geht nur unter bestimmten Bedingungen, die Sie teils gar nicht beeinflussen können.

Was muss gegeben sein, damit Sie Heizstrom bekommen? 

1. Getrennte Messung des Stroms für Heizung und Haushalt

Nur bei getrennter Messung, mit je einem eigenen Zähler für Heiz- und Haushaltsstrom, ist günstiger Heizstrom überhaupt möglich. Denn nur so kann der örtliche Netzbetreiber niedrigere Netzentgelte und Konzessionsabgaben für den Betrieb der Heizung berechnen.

Für eine Umrüstung von gemeinsamer Messung auf getrennte Messung müssen Sie eventuell in einen zweiten Zähler investieren: Sie brauchen nicht zwingend einen neuen Zählerschrank, wenn Sie einen zweiten Zähler bekommen. Jedoch kostet ein zweiter Zähler zwischen 50 bis 100 Euro plus Montagekosten. Muss zusätzlich der Zählerschrank erneuert werden und ein neues Leitungssystem verlegt werden, kann es auch deutlich teurer werden. Zusätzlich fällt für den zweiten Zähler eine eigene Grundgebühr an. Diese Kosten sollten Sie gegen Einsparungen abwägen.

2. Registrierung der Infrarotheizung als steuerbare Verbrauchseinrichtung

Auch wenn Sie die Voraussetzungen für eine getrennte Messung erfüllen, haben Sie noch keine Gewissheit, dass günstiger Heizstrom fließt. Denn dafür muss der örtliche Netzbetreiber wissen, dass der Anschluss für eine sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtung genutzt werden soll, und diesen freigeben. Der Begriff "steuerbare Verbrauchseinrichtung" verweist darauf, dass der Netzbetreiber den Strombezug für bestimmte Zeiten sperren kann (sogenannte Sperrzeiten). Das kann bei Infrarotheizungen zu Komforteinbußen führen (mehr dazu siehe unten im Abschnitt "Komfortverluste durch Sperrzeiten"), ist aber unumgängliche Bedingung für den günstigen Strom.

Achtung: Nicht bei allen Netzbetreibern sind die Direktheizungen als "steuerbare Verbrauchseinrichtung" anerkannt. Sie sollten sich vorher beim Verteilnetzbetreiber in ihrem Wohnort dazu erkundigen.

Auf keinen Fall Nachtspeicher-Tarife nutzen

Nicht nützlich sind bei einer Infrarotheizung solche Tarife, die auf Nachtspeichersysteme zugeschnitten sind. Diese haben zeitabhängig unterschiedliche Verbrauchspreise: Zu Hochtarif (HT)-Zeiten ist der Strom teurer, zu Niedertarif (NT)-Zeiten günstiger. Ist NT-Strom nur nachts verfügbar, nutzt die Vergünstigung bei einer Direktheizung wenig.

Das heißt: Nur nachts, wenn der Heizbedarf in der Regel am kleinsten ist, könnten Sie günstig heizen. Am Tag aber, wenn Sie heizen müssen, wäre das Heizen immer teuer. Gegenüber dieser Lösung kann es sogar besser sein, die Infrarotheizung einfach an eine Steckdose anzuschließen und einen möglichst günstigen Haushaltsstromtarif zu wählen.

So finden Sie einen Heizstromtarif

Grundsätzlich gelten für Infrarotheizungen die gleichen Tarif-Tipps wie für Haushaltsstrom, mit denselben Einschränkungen wie bei Wärmepumpenstrom.

Es gibt allerdings keine Garantie dafür, dass in einer bestimmten Region überhaupt günstige Heizstromtarife angeboten werden. Auch Grundversorger sind nicht verpflichtet, einen solchen Tarif anzubieten.

Die Tarifportale haben keine eigene Rubrik für Direktheizungen. In einigen Netzgebieten werden Stromtarife für Infrarotheizungen aber zu den gleichen Bedingungen angeboten wie Tarife für Wärmepumpen. Es kann sich deshalb lohnen, über die Portale nach günstigen Angeboten für Wärmepumpen zu suchen. So finden Sie Anbieter, bei denen Sie ein persönliches Angebot für eine Infrarotheizung einholen können – nachfragen lohnt sich!

Komfortverluste durch Sperrzeiten

Im Gegenzug zu günstigeren Tarifen für Heizstrom kann der Netzbetreiber die Stromzufuhr zur Heizung steuern. Wenn der Stromverbrauch allgemein sehr hoch ist, beispielsweise mittags und in den frühen Abendstunden, kann er Sperrzeiten einrichten. In diesen Zeiten können Sie die Heizung nicht betreiben, wenn Sie einen Heizstromtarif nutzen.

Das kann den Heizkomfort beeinträchtigen, weil Infrarotdirektheizungen in der Regel keine oder kaum Speichermöglichkeiten haben. Sprich: Bleibt der Strom aus, werden sie schnell kalt. Die Innentemperaturen, besonders im schlecht gedämmten Altbau, können bei kalter Witterung dann rasch um vier bis fünf Grad sinken.

Ob es Sperrzeiten gibt und ob sie fest oder variabel sind, erfahren Sie nur beim örtlichen Netzbetreiber. Die Regelungen können bei jedem Netzbetreiber anders sein, sogar regional in einem Netzgebiet variieren und sollten erfragt werden.

Zum Beispiel im Verteilnetzgebiet von Westnetz, dem größten Netzbetreiber in NRW, liegen die Sperrzeiten für Infrarotheizungen in Zeiten, in denen bevorzugt Heizbedarf besteht: jeweils 1,5 Stunden mittags und am frühen Abend. Das könnte den Heizstromtarif für die elektrische Direktheizung unattraktiv machen.

In manchen Netzgebieten entsprechen die Tarife für Infrarotheizungen denen für Wärmepumpen. Dadurch gelten auch die gleichen Sperrzeiten. Bei Wärmepumpen ist eine gesetzliche Sperrzeit von dreimal täglich bis zu zwei Stunden geregelt. In manchen Netzgebieten kann sich täglich ändern, wann diese Sperrzeiten durchgeführt werden.

Bei Wärmepumpen führt dies nicht zu Problemen, da diese mit einem Wärmespeicher kombiniert werden. Bei Direktheizungen aber kann es dann recht unvorhersehbar zu den beschriebenen Temperaturabfällen kommen.

Stift und Münzen liegen auf einer Stromrechnung.

Strom, Gas, Heizöl – Tipps und Hilfen rund um Ihre Energieverträge

Den Stromanbieter wechseln oder ein Problem mit dem Gasanbieter lösen? Unsere Übersicht rund um Energieverträge hilft weiter. Prüfen Sie Rechnungen, Preiserhöhungen, Boni und Guthabenauszahlungen. Finden Sie günstige, faire Tarife. Setzen Sie bei Problemen Ihre Rechte durch.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.