Bezahlen per Bank-App: Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen!

Stand:
Viele Banken bieten inzwischen Bezahlen via App, darunter auch die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen. Wer den Dienst nutzen möchte, muss die Apps der Anbieter auf dem Smartphone installieren und einrichten.
Eine Person sitzt am Laptop und Smartphone und der Hand am Tisch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei den meisten Banken und Sparkassen können Sie Ihre eigenen Konten mit dem Smartphone verwalten und mobil bezahlen.
  • Voraussetzung ist, neben Apps Ihrer Bank: Sie müssen das Online-Banking freigeschaltet haben.
  • Sie sollten auf die Sicherheitseinstellungen Ihres Smartphones und der Apps achten. Sonst könnten Sie nach einem Diebstahl auf dem Schaden sitzen bleiben.
On

Wie funktioniert mobiles Bezahlen via Handy?

Im Prinzip genauso wie mit Ihrer gewohnten Girocard. Nur eben digital. Zunächst laden Sie die Banking-App Ihres Kreditinstituts herunter. Achtung: Bitte tun Sie dies zu Ihrer Sicherheit nur aus einem der offiziellen App-Stores. Im nächsten Schritt können Sie die App mit einem Girokonto verbinden. Voraussetzung ist, dass Ihre Bank dieses Konto für das Online-Banking freigeschaltet hat.

Nun können Sie mit Ihrem Smartphone auch an der Ladenkasse bezahlen. Dies ist dann meist ohne Pin-Eingabe möglich – jedenfalls bis zu einem bestimmten Betrag. Bei einigen Banken liegt der zum Beispiel bei 50 Euro. Bei höheren Beträgen ist, wie gewohnt, immer Ihre Pin oder sogar eine Tan gefragt.

Wer zum Bezahlen nicht einmal die App öffnen, sondern nur das Display einschalten möchte, kann dies in den Voreinstellungen der Sicherheitsstufen festlegen. Das können Sie individuell entscheiden.

Was ist, wenn mir das Smartphone gestohlen wird?

Beim mobilen Bezahlen gilt besondere Vorsicht: Je lascher Sie die Sicherheitseinstellungen an Ihrem Smartphone und in der App der Bank vornehmen und mit dem Bezahlweg umgehen, desto eher tragen Sie das Risiko bei einem Diebstahl. Den Entsperrcode Ihres Smartphones sollten Sie genau so geheim halten wie die PIN Ihrer Girokarte.

Der Hintergrund: Banken müssen Online-Banking zwar grundsätzlich vor dem Missbrauch durch Dritte schützen. Kommt also jemand anderer an Geld von Ihrem Konto, haftet die Bank für den Schaden. Wenn Sie aber schlechte Sicherheitsvorkehrungen treffen und mit Passwörtern, Pins und Tans freizügig umgehen, fällt es der Bank leichter, Sie für den Schaden in Anspruch zu nehmen.

Wir raten darum:

  • Geben Sie Passwörter, Pins und Tans nicht an andere weiter. Achten Sie auf Ihre Umgebung, wenn Sie sie eingeben.
  • Schützen Sie Ihr Smartphone mit einer wirksamen Displaysperre. Vermeiden Sie vor allem leicht zu erratende Muster und kurze Passwörter.
  • Sichern Sie am besten auch die App der Bank mit einem Passwort oder einem anderen Sicherheitsmechanismus ab.

Dadurch wird mobiles Bezahlen zwar etwas unbequemer. Sie schützen sich aber wesentlich besser vor einem Diebstahl sowie einer anschließenden Haftung.

Sicherheitsmechanismen beim Online-Banking

Bezahlen Sie mit dem Smartphone, schützen mehrere Schritte davor, dass jemand anderer Zugriff auf Ihr Geld bekommt. Hier stellen wir sie kurz vor. Achten Sie grundsätzlich auf die Vor- und Nachteile von Mustern, Pins, Passwörtern und Co.

  • Displaysperre: Erst wer das Telefon entsperrt, bekommt überhaupt Zugriff auf Apps. Eine gut eingerichtete Displaysperre ist das absolute Minimum, wenn Sie Bezahlungen mit dem Smartphone sicher erledigen wollen.
  • Passwort für die App-Nutzung: Banken-Apps lassen sich ebenfalls absichern – oft mit Passwörtern, Fingerabdruck oder Mustern.
  • Pin-Eingabe: Um sich ins Online-Banking einzuloggen bzw. dort per App frische Daten abzurufen, ist eine Pin nötig. Überlegen Sie sich gut, ob Sie diese in Ihrem Smartphone aus Bequemlichkeit abspeichern.
  • Tan-Eingabe: Beim mobilen Bezahlen wird auf eine Tan in der Regel verzichtet, zumindest bei kleinen Beträgen. Tans sind nur für eine Überweisung gültig und werden z.B. per SMS zugestellt.

Ein grundsätzliches Problem bei Banking per App: Wer Ihr Smartphone hat, hat damit beides in der Hand – den Zugang zum Online-Banking per App sowie die Möglichkeit, sich eine Tan per SMS schicken zu lassen. Wenn Sie Ihr Gerät und die Bank-App gut absichern, sehen wir das Risiko hier aber bei der Bank.

Bietet meine Bank diesen Service kostenlos an?

Mobiles Bezahlen via App ist ein Service, den als größte Anbieter unter anderem alle Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken bundesweit flächendeckend anbieten. Ob sie dafür zusätzliche Gebühren erheben, kommt auf die Regeln der einzelnen Banken und Sparkassen sowie auf das von Ihnen gewählte Kontomodell an. Und: Diese Regeln können sich bei Ihrer Bank jederzeit ändern.

Auskunft darüber geben stets die aktuellen Entgeltlisten der Institute. Änderungen muss Ihnen Ihre Bank mitteilen, Das Bezahlen mit den Apps ist überall dort möglich, wo auch das Bezahlen mit NFC-Karte angeboten wird.

Was sind die Vorteile einer Banken-App?

Mit den Apps von Banken haben Sie Ihren Kontozugang immer und überall dabei. Die App ersetzt nicht nur die Girocard in der Geldbörse, sondern erlaubt auch die Verwaltung von Konten.

Die Institute bieten in diesen Apps auch zusätzliche Services an. Beispielsweise kann Geld von einem Privatkonto auf ein anderes überwiesen werden. So können Schulden stets sofort beglichen werden, etwa wenn Sie mit Freunden im Restaurant die Rechnung teilen.

Einige Banken-Apps sind sogar dazu geeignet, mehrere Online-Banking-Zugänge gebündelt darzustellen. Dazu müssen Sie nur die weiteren Konten von anderen Banken eintragen und eine entsprechende Freigabe erteilen.

Die Apps können auf diese Weise einen umfassenden Überblick über die eigenen Finanzen vermitteln. Doch Vorsicht: Wird das Smartphone gestohlen oder kommt es abhanden, sollte Sie es sofort sperren lassen und die Hinweise des App-Herausgebers für diesen Fall beachten.

Wir sehen dabei kritisch: Je mehr Ihrer Geldgeschäfte Sie in der App eines Anbieters zusammenfassen, desto umfassender wird dessen Datensammlung. Überlegen Sie sich gut, ob Sie so umfassende Auskünfte über Ihre Finanzen und Ihr Konsumverhalten in eine Hand geben wollen und informieren Sie sich, was Ihre Bank mit Nutzungsstatistiken anstellen möchte. Ausgangspunkt dafür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung des Unternehmens.

Mobiles bezahlen mit dem Smartphone

Mobil bezahlen: Was Sie über NFC-Bezahlkarten und Apps wissen sollten

Für kontaktloses Bezahlen gibt es immer mehr Angebote: Banken rüsten ihre Geldkarten mit NFC aus und für Smartphones bringen die unterschiedlichsten Akteure Apps auf den Markt. Wie die Techniken funktionieren und welche Vor- und Nachteile sie bieten.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.