Unterrichtsmaterial L’obsolescence programmée

Stand:
Hier finden Sie das Unterrichtsmaterial zum Download für das Fach Französisch in der Sekundarstufe II.
Ein Haufen verschiedener Handys
Off

Geplante Obsoleszenz ist eine Marketingstrategie, um die Lebensdauer eines Produktes zu verkürzen und dessen vorzeitigen Ersatz herbeizuführen. Durch solche Strategien entsteht wirtschaftlicher Schaden für Verbraucherinnen und Verbraucher. In Frankreich ist sie seit 2015 verboten. Frankreichs Pionierrolle im Einsatz gegen Obsoleszenz bietet damit eine willkommene Gelegenheit zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung im Französischunterricht.

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Lehrerhandreichung

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Schülerarbeitsblatt

Hinweis:  Zwischenzeitlich (Stand Mai 2023) hat die französische Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen "vorzeitigem Verschleiß" gegen Apple Inc. eingeleitet. Details hierzu in französischer Sprache finden Sie bei HOP.

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.3.3 Funktionale kommunikative Kompetenz
3.3.3.2 Leseverstehen
3.3.3.3 Sprechen – an Gesprächen teilnehmen
3.3.4 Text- und Medienkompetenz

Inhaltliche Kompetenzen
3.3.3.2 (4) zu fiktionalen und nichtfiktionalen Texten auch mit weniger vertrauter Thematik mündlich und schriftlich begründet Stellung beziehen sowie den eigenen Standpunkt plausibel vertreten.
3.3.3.3 (6) sich an Gesprächen auch zu komplexen beziehungsweise abstrakten Themen beteiligen, den eigenen Standpunkt im Austausch mit den Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern begründet vertreten und auch in komplexen Gesprächssituationen spontan die eigene Ansicht zum Standpunkt anderer durch relevante Erklärungen, Argumente begründen und verteidigen.
3.3.4 (5) Texte auch mit weniger vertrauter Thematik mündlich und schriftlich analysieren, deuten, differenziert Stellung beziehen und die eigenen Deutungshypothesen am Text belegen.

Konkretisierende/r Begriff/e
Qualität von Konsumgütern

Bezug zu den prozessbezogenen Kompetenzen
2.1 Sprachbewusstheit

Hinweise zur Umsetzung

Art
Bearbeiteter Informationstext von der Homepage einer französischen Verbraucherorganisation (HOP) mit Aufgabenstellungen.

Zeitaufwand
2 Schulstunden

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.