Alle Fragen zu den Vergleichen mit primastrom, voxenergie und nowenergy

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Vergleichen mit primastrom, voxenergie und nowenergy.
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Warum hat sich der vzbv mit den Unternehmen verglichen?

Die Vergleiche bieten Verbraucher:innen einen zügigen und klaren Ausgleich in den Streitsachen. Die Verfahren gegen primastrom und voxenergie wären ohne Vergleich vermutlich vor dem Bundesgerichtshof gegangen. Im Fall von nowenergy mussten wir nicht mehr klagen. Durch die Einigung konnten wir die damit verbundenen Verzögerungen vermeiden.

Welche Themen regeln die Vergleiche?

Eigenmächtige Preiserhöhungen: Verbraucher:innen beschwerten sich über extreme Steigerungen ihrer Preise für Strom und Gas. Die Unternehmen hatten diese eigenmächtig vorgenommen, trotz Preisgarantien und ohne dass diese Möglichkeit wirksam vereinbart war.

Zurückgewiesene Widerrufserklärungen: In den zurückliegenden Jahren haben die Energieanbieter Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher:innen nicht aus den Verträgen entlassen.

Unverhältnismäßige lange Laufzeiten nach Kündigung: Nachdem Kund:innen ihre Verträge gekündigt hatten, gab es Fälle, in denen die Anbieter das Vertragsende erst weit in der Zukunft bestätigten – teilweise erst 2027. 

Angebliche Preissenkungen: primastrom, voxenergie und nowenergy gingen mit „Preissenkungsschreiben“ auf ihre Kund:innen zu, nachdem sie die Preise zunächst eigenmächtig erhöht hatten. Das Problem: Die beworbenen Preise waren zwar etwas günstiger als die bis dato berechneten Preise. Jedoch lagen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wenn Sie so ein Angebot angenommen haben, waren Sie an die überhöhten Preise gebunden.

Wer kann von den Vergleichen profitieren?

Die Vergleiche richten sich an Sie, wenn Sie Kund:in von primastrom, voxenergie oder nowenergy sind bzw. waren und

  • eigenmächtige Preiserhöhungen der Unternehmen erhalten haben,
  • Ihr Widerruf in bestimmten Fällen als verspätet zurückgewiesen wurde, 
  • die Unternehmen Ihre Kündigung nicht akzeptiert oder einen Termin erst weit in der Zukunft bestätigt haben und/ oder
  • Sie ein Angebot zur „Preissenkung“ mit immer noch sehr hohen Preisen und einer neuen Laufzeit angenommen haben.

 

Musterbrief GeneratorVergleichs-Check

Muss ich jetzt aktiv werden?

Wenn Sie gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt haben, müssen Sie sich den Anbietern gegenüber nur noch auf den Vergleich berufen. Dafür genügt eine E-Mail an das jeweilige Unternehmen:

Sie müssen in Ihrer E-Mail bestimmte Angaben machen. Welche das in Ihrem Fall konkret sind, erfahren Sie durch Nutzung des Vergleichs-Checks. Nach Beantwortung der für Ihren Fall relevanten Fragen erhalten Sie den passenden Textbaustein.
Wenn Sie Ihren Vertrag noch nicht widerrufen haben, können Sie das möglicherweise noch nachholen oder alternativ eine Kündigung einreichen. Auch dann können Sie vom Vergleich profitieren und bessere Konditionen erhalten. 
Auch wenn Ihr Vertrag bereits beendet ist, können Sie möglicherweise für die bereits abgerechnete Zeit Geld zurückverlangen. Für den Fall sollten Sie ebenfalls den Vergleichs-Check nutzen.

Die Schreiben an die Anbieter sind auch per Post möglich.

Die Frist endet am 31. Dezember 2024.

Was hat der vzbv zu den eigenmächtigen Preiserhöhungen vereinbart?

primastrom, voxenergie und nowenergy haben sich verpflichtet, auf ihre einseitigen Preiserhöhungen zu verzichten und zu deutlich geringeren Preisen neu abzurechnen.

Wenn Sie sich an den Klagen gegen primastrom und voxenergie beteiligt hatten und im Klageregister eingetragen waren, sollten die Unternehmen Ihnen gegenüber inzwischen sämtliche einseitige Preiserhöhungen zurückgenommen und zu den ursprünglich vereinbarten Preisen abgerechnet haben. Eine schriftliche Mitteilung und die Auszahlung von Guthaben sollen Betroffene von den Unternehmen bis zum 18.03.2024 erhalten haben. Dem vzbv liegt ein Fall vor, in dem sich für einen primastrom-Kunden ein Guthaben von 5.518,81 Euro bei seinem Stromvertrag ergeben hat.

Wenn Sie nicht an den Klagen teilgenommen haben, aber den einseitigen Preiserhöhungen bis zum 31.12.2024 widersprechen, erhalten Sie ebenfalls eine deutliche Absenkung der zu zahlenden Preise. In Abhängigkeit vom Abrechnungszeitraum haben sich der vzbv und die Unternehmen auf folgende Preisdeckel verständigt:

  • Strom zwischen 32 Cent/kWh und 44 Cent/kWh
  • Gas zwischen 9 Cent/kWh und 12 Cent/kWh.

Zu diesen Preisen wird der Verbrauch bis zum 31.12.2023 abgerechnet. Im Beispielsfall oben bedeutet das eine Preissenkung um gut 80 Prozent.

Welche Regelungen trifft der Vergleich zu den Widerrufen?

Hier kommt es darauf an, wie die Unternehmen Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt haben. Auch wenn Sie den Widerruf bereits erklärt haben, müssen Sie sich bis zum 31.12.2024 gegenüber Ihrem Anbieter nochmals darauf berufen!

Widerrufsbelehrung 2022: Wenn die Widerrufsbelehrung in Ihrem Fall aussah wie in diesem Beispiel und Sie innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen haben, gelten für Sie die folgenden Preise:

 bis zum Eingang der Widerrufserklärungab dem Eingang der Widerrufserklärung
StromArbeitspreis: 27 Cent/kWh
Grundpreis: 10 Euro/ Monat
Arbeitspreis: 33 Cent/kWh
Grundpreis: 10 Euro/ Monat
GasArbeitspreis: 7 Cent/ kWh
Grundpreis: 9 Euro/ Monat
Arbeitspreis: 8 Cent/kWh
Grundpreis: 9 Euro/ Monat

Außerdem stellen die Unternehmen die Belieferung unverzüglich ein und werden die Lieferstelle freigeben.

Widerrufsbelehrung 2023: Haben die Unternehmen eine Widerrufsbelehrung wie in diesem Beispiel verwendet und Sie innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen haben (oder dies noch nachholen), gelten für Sie die folgenden Preise:

 bis zum Eingang der Widerrufserklärungab dem Eingang der Widerrufserklärung
StromArbeitspreis: 33 Cent/kWh
Grundpreis: 10 Euro/ Monat
Arbeitspreis: 35 Cent/kWh
Grundpreis: 10 Euro/ Monat
GasArbeitspreis: 8,5 Cent/kWh
Grundpreis: 9 Euro/ Monat
Arbeitspreis: 11 Cent/ kWh
Grundpreis: 9 Euro/ Monat

Außerdem beliefern die Unternehmen Sie maximal 24 Monate ab Vertragsschluss.

Abweichende Rechtsfolgen können sich dann ergeben, wenn Sie mit dem jeweiligen Unternehmen schriftlich eine Änderungsvereinbarung akzeptiert haben. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Antwort zur Frage "Was passiert, wenn ich ein Angebot zur „Preissenkung“ angenommen habe?"

Wie gehen die Unternehmen jetzt mit Kündigungen um?

Falls Sie nicht rechtzeitig widerrufen haben und auch nicht mehr rechtzeitig widerrufen können, haben Sie jedenfalls die Möglichkeit, die Verträge zu kündigen. Wenn Sie dies bis zum 31.12.2024 tun, sieht der Vergleich vor, dass die Unternehmen Sie grundsätzlich noch maximal 24 Monate ab Vertragsschluss beliefern – allerdings zu deutlich reduzierten Preisen. Es gelten dann folgende Preise:

 bis zum Eingang der Kündigungserklärungab dem Eingang der Kündigungserklärung
StromAbrechnung zu den vereinbarten PreisenArbeitspreis: 35 Cent/kWh
Grundpreis: 10 Euro/ Monat
GasArbeitspreis: 11 Cent/ kWh
Grundpreis: 9 Euro/ Monat

Länger als 24 Monate ab Vertragsschluss kann der Vertrag dann laufen, wenn die Kündigung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines neuen Sonderkundenvertrags bei einem anderen Versorger erfolgt ist und Ihnen primastrom, voxenergie oder nowenergy aufgrund dieser Kündigung bereits ein Vertragsende bestätigt hat. In diesem Fall darf der Vertrag maximal bis zum 31.03.2026 weiterlaufen. 

Abweichende Rechtsfolgen können sich außerdem dann ergeben, wenn Sie mit dem jeweiligen Unternehmen schriftlich eine Änderungsvereinbarung akzeptiert haben. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Antwort zur Frage "Was passiert, wenn ich ein Angebot zur „Preissenkung“ angenommen habe?"

Was passiert, wenn ich ein Angebot zur „Preissenkung“ angenommen habe?

Ab Dezember 2023 haben die Unternehmen mit "Preissenkung" überschriebene Angebote verschickt. Wenn Sie dieses Angebot schriftlich angenommen haben, haben Sie damit eine Änderungsvereinbarung geschlossen. Bis zum Abschluss der Änderungsvereinbarung gelten in diesen Fällen die oben genannten Preise nach Kündigungen bzw. Widerrufen. Ab dem Abschluss der Änderungsvereinbarung sind die Preise dann auf 40 Cent/ kWh für Strom und 12 Cent/ kWh für Gas gedeckelt. In einem Fall, der dem vzbv vorliegt, verlangte nowenergy auf Grundlage so eines Stromvertrags 60,36 Cent/ kWh. Hier ergibt sich eine Preisreduzierung um 25 Prozent. 

Der Vertrag läuft in diesem Fall dann ab dem Abschluss der Änderungsvereinbarung für 24 Monate. 

Muss ich aktuell noch Kund:in der Unternehmen sein?

Nein. Auch wenn der Vertrag mit primastrom, voxenergie oder nowenergy bereits beendet ist, können Sie sich unter Umständen auf den Vergleich berufen. Entscheidend ist, ob die Preise einseitig erhöht wurden bzw. wann Sie den Vertrag widerrufen oder gekündigt haben. Nutzen Sie unseren Vergleichs-Check, um zu erfahren, was Sie von den Unternehmen verlangen können und wie Sie genau vorgehen müssen.

Wie berufe ich mich auf einen der Vergleiche?

Sie müssen aktiv werden und sich bei Ihrem Anbieter melden. Dabei hängt es von Ihrem individuellen Fall ab, mit welchem Inhalt. Wenn Sie beispielsweise schon widerrufen oder gekündigt haben, müssen Sie sich konkret hierauf beziehen. Gegebenenfalls können Sie aber auch immer noch widerrufen oder zumindest die Kündigung erklären. Deswegen können wir Ihnen an dieser Stelle keinen allgemeinen Mustertext anbieten.

Mit unserem Vergleichs-Check erhalten Sie eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Formulierung, die Sie an Ihren Anbieter versenden können.

Bis wann muss ich mich beim Anbieter gemeldet haben?

Sie haben bis zum 31.12.2024 Zeit, sich auf die Vergleiche zu berufen.

Was passiert, nachdem ich mich beim Anbieter gemeldet habe?

Die Unternehmen informieren Sie vier Wochen nach Ihrer Erklärung je nach Fall über

  • die sofortige Einstellung oder die Dauer der weiteren Belieferung 
  • die Preise für die bisherige und ggf. kommende Belieferung, 
  • die Preise, welche den (korrigierten) Abrechnungen zu Grunde liegen und
  • die sich daraus ergebenden Abschlagszahlungen.

Acht Wochen nach Erhalt der Erklärung werden die Unternehmen Ihnen die korrigierten Rechnungen schicken und innerhalb weiterer vier Wochen die sich jeweils ergebenden Guthaben auszahlen.

Bitte teilen Sie uns unter sammelklagen@vzbv.de mit, wenn die Unternehmen bei Ihnen diese Fristen nicht einhalten.

Kann ich weitergehende Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, wenn ich mich auf den Vergleich berufen habe?

Verbraucher:innen, die sich auf den Vergleich berufen und bei denen eine entsprechende Regulierung erfolgt, können wegen erklärter Widerrufe oder Kündigungen keine weitergehenden Ansprüche geltend machen. Sie können insbesondere nicht mehr im Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V., in einem amts- oder landgerichtlichen Klageverfahren oder in einem anderen förmlichen Verfahren gegen die Unternehmen vorgehen.

Wohin wende ich mich bei Problemen?

Ihre Verbraucherzentrale vor Ort berät Sie bei individuellen Problemen, insbesondere 

  • bei Fragen zu Abrechnungen oder
  • wie Sie einen laufenden Strom- oder Gasvertrag durch Widerruf oder Kündigung beenden können.

Stellen Sie fest, dass die Unternehmen die vereinbarten Fristen für die Rechnungskorrektur und Auszahlung von Guthaben überschreiten, melden Sie sich bitte bei uns unter sammelklagen@vzbv.de.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.