Klage gegen Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG

Unzulässige Verweigerung der Auszahlung nicht verjährter Pfandbons

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 1. Instanz: 41 HK O 622/24, 2. Instanz: 3 U 337/25
Zuständiges Gericht: 1. Instanz: Landgericht Amberg, 2. Instanz: OLG Nürnberg
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Berlin
Geht vor gegen:

Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG
Industriepark Ponholz 1
93142 Maxhütte-Haidhof
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum: